Aus dem Gemeinderat
Liebe Burgerinnen und Burger
Jetzt ist es besiegelt. Burg und Menziken gehen als politische Gemeinde den Weg gemeinsam in die Zukunft. Seit Jahren ist die Zusammenarbeit schon eng – Verwaltung, zum Beispiel – auch wenn man ab und zu hörte «die dort oben» und «die unten» 😉. Im September findet auf der Burg die Wahl zweier Vertreter oder Vertreterinnen für die restliche Amtsperiode in den Gemeinderat Menziken statt. Es wird spannend und neu, denn eine Gemeindefusion haben die wenigsten, wenn überhaupt jemand in den beiden Verwaltungen, je erlebt.
Für dieses Editorial liegen mir die Kinder am Herzen. In den letzten Jahren hat die Anzahl Kinder, die während der Schulzeit die Hintergasse auf und ab marschieren, erfreulich zugenommen. Durch die Bautätigkeit und den Generationenwechsel in bestehenden Häusern hat es mehr junge Familien gegeben. Dadurch ist die Nachfrage an Spielgruppen- und Kitaplätzen gewachsen. Zusätzlich geht das kantonale Projekt «sprachliche Frühförderung» bereits ins zweite Jahr. Kinder, die wegen mangelhaften Deutschkenntnissen förderberechtigt sind, erhalten vom Kanton Gutscheine für 2 x 2,5 Stunden/Woche Spielgruppe oder Kita, um sich im Alltagsgeschehen Deutsch anzueignen. Der Kanton will damit herausfinden, ob diese Kinder bessere Chancen im Kindergarten und in der Schule erhalten als ohne diese Massnahme. Ausserdem soll es die Lehrerschaft entlasten. Wenn alle Kinder Deutsch verstehen, vereinfacht das den Unterricht. Das Projekt verstärkt allerdings den Mangel an Plätzen, denn es hat zu wenig Spielgruppenplätze in Menziken und Burg hat gar keine. Es freut mich daher riesig, dass eine neue Spielgruppe auf Schulbeginn 22/23 entsteht! Sie trägt den schönen Namen «Rägeboge». Die Initiantinnen und Leiterinnen Sandra Heiz und Corina Wettstein sind bereits am Vorbereiten in den Räumlichkeiten im reformierten Kirchgemeindehaus Menziken-Burg. Spielzeug für den Sandkasten, Ikea-Matte zum Turnen und Kinderküche sowie WC-Rollen und Korkzapfen zum Basteln werden noch gesucht. Vielleicht hat jemand so etwas übrig? Sie starten mit einer Gruppe jeweils am Montagmorgen und haben Platz für 12 Kinder. Ein zukünftiger Ausbau des Angebots ist denkbar, je nach Nachfrage und Kapazität der Leiterinnen. Mit dem Malhüsli sind sie in Kontakt und verstehen sich als Ergänzung zu dessen Angebot. Der Standort diesseits der Hauptstrasse durch Menziken ist auch für Burger Kinder nahe.
Der Frühling ist da mit bereits sommerlichen Temperaturen. Die kalte Sophie blieb heuer unter der warmen Decke und die Vegetation ist daher schon weit gediehen. Tanken wir Sonne, geniessen wir die langen, hellen Tage. Der Gemeinderat würde sich sehr freuen, zahlreiche Besucher an der Gemeindeversammlung am 9. Juni willkommen zu heissen – die letzte als Gemeinde Burg und diesmal wieder mit Apéro!
Ursula Friederich
Gemeinderätin
Ergänzungswahlen für den Rest der Amtsperiode 2022/2025
Am 15. Mai 2022 haben die Stimmberechtigten beider Gemeinden dem Fusionsvertrag zugestimmt und somit den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlungen vom 16. Februar 2022 bestätigt. Gemäss Vertrag über den Zusammenschluss der Einwohnergemeinde Menziken und Burg zur Einwohnergemeinde Menziken sind für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 für die Übergangszeit ab 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 in der Gemeinde Burg folgende Ergänzungswahlen vorzunehmen:
Behörde / Kommission | Zu wählende Anzahl Mitglieder | |
Gemeinderat | 2 | |
Finanzkommission | 1 | |
Steuerkommission | ordentliches Mitglied | 1 |
Wahlbüro/Stimmenzähler | ordentliches Mitglied | 1 |
Der Gemeinderat hat die Termine für die Durchführung der Ergänzungswahlen für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wie folgt festgelegt:
25.09.2022: Eidgenössische / kantonale Abstimmung sowie 1. Wahlgang Gemeinderat sowie Kommissionen
27.11.2022: Eidgenössische / kantonale Abstimmung und ev. 2. Wahlgang Gemeinderat sowie Kommissionen
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten der Gemeinde Burg zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 12. August 2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Die erforderlichen Anmeldeformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Stille Wahlen
Werden für Finanzkommission, Steuerkommission und Wahlbüro weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro in stiller Wahl als gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR). Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a Abs. 3 GPR).
Abgabe Steuererklärung 2021
Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2021 ist am 31. März 2022 abgelaufen. Sofern für die Einreichung der Steuererklärung keine Fristerstreckung beantragt worden ist, erfolgt ab Juli 2022 eine Mahnung (Mahngebühr von CHF 35.00). Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie schriftlich ein begründetes Fristerstreckungsgesuch stellen (per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder online: www.ag.ch/Fristerstreckung).
Spielnachmittage im Huttli
Die nächsten Spielnachmittage für Senioren finden am Donnerstag, 2. Juni 2022 und Donnerstag, 7. Juli 2022, ab 14.00 Uhr im Huttli statt. Bitte beachten Sie, dass im August kein Treffen geplant ist.
Smart Meter
Das Bundesamt für Energie fordert die Einführung intelligenter Messsysteme (Smart Metering). Die AEW Energie AG tauscht deshalb die konventionellen Stromzähler durch kommunikationsfähige Modelle aus. Die Arbeiten sind für die Kunden kostenlos und beginnen Mitte Juni 2022 und dauern voraussichtlich bis Ende Oktober 2022. Die Stromzufuhr muss für diese Arbeiten bei jedem Kunden kurzzeitig unterbrochen werden. Die Kunden werden einzeln durch den beauftragten Unternehmer benachrichtigt.
Künftig werden Sie nur noch Quartals-Abrechnungen erhalten, die Ihren genauen Verbrauch aufzeigen. Die herkömmlichen Akontorechnungen entfallen. Ihre Rechnung erhalten Sie im gleichen Rhythmus zugestellt wie bisher.
Weitere Infos zum Smart Meter finden Sie auf unserer Homepage www.burg-ag.ch oder bei der AEW Energie AG, www.aew.ch.
Beseitigung von Wespen-Nestern
Haben Sie auf Ihrem Balkon, auf Ihrer Terrasse oder im Dach ein Wespennest entdeckt? Seien Sie vorsichtig bei der Bekämpfung! Ein einzelnes Wespennest enthält tausende von Wespen, welche ausschwärmen und angreifen, sobald sie sich gestört fühlen. Oft greifen Wespen oder Hornissen im Schwarm an und ihre Stiche sind besonders schmerzhaft. Einzelne Wespen oder Wespennester können mit Wespenspray (keinen Insektenspray verwenden), welcher in jeder Drogerie gekauft werden kann, selber beseitigt werden. Der Wespenspray ist am frühen Morgen oder am späten Abend (nach dem Eindunkeln), wenn es kühl ist, einzusetzen. Dann sind die meisten Wespen im Nest. Den ganzen Spray verbrauchen und am nächsten Tag das Nest in einem Plastiksack oder mit dem Staubsauger entsorgen. Der Staubsaugersack ist dann ebenfalls in den Abfall zu werfen. Vermeiden Sie nackte Haut und tragen Sie Hut und Handschuhe. Versuchen Sie auf keinen Fall, Wespennester selber zu beseitigen, wenn Sie vermuten, allergisch zu sein, das Nest sich in Ihrem Wohnraum befindet oder schwer erreichbar ist. Behandeln Sie Wespennester auf keinen Fall von einer Leiter aus. Bei den Mietwohnungen ist die Verwaltung bzw. der Eigentümer oder Hauswart für die «Wespen-Vernichtung» verantwortlich. Die Feuerwehr rückt nur bei besonderen Umständen und immer auf Verrechnung aus.
Baubewilligungen
- Hans Rudolf Isler, Buchhaldenstrasse 4 – Sichtschutzzaun
- Kelmend Spaqi, Kirchenbreitestrasse 40, 5734 Reinach – Neuer Hauseingang mit Aussentreppe, Schlossgraben 2
- Andreas und Ruth Bättig, Kährmattweg 1 – Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe Luft/Wasser, Aussenaufstellung