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Veröffentlicht 02. Oktober 2015

Auf den Hund gekommen

  • Text: zvg
  • Bild: Nelson García Bedoya auf Pixabay
  • Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen

Viele unter Ihnen haben einen vierbeinigen Freund zuhause. Es kann vorkommen, dass Ihr Freund mit der kalten Schnauze den Weg in die Freiheit findet und auf eigenen vier Pfoten die Welt auskundschaften möchte. Sie bemerken, dass Ihr geliebtes Haustier nicht mehr zuhause ist, und machen sich auf die Suche nach ihm. Vor lauter Hektik vergessen Sie Ihr Mobiltelefon mitzunehmen. Aber was nun? Wo ist mein Hund? Es wird langsam dunkel. Findet er den Weg wieder nach Hause? Wo soll ich mit der Suche beginnen? Laut schreiend «Fido! Fido!» gehen Sie durchs Quartier ...

Was tun, wenn Ihr Hund sich aus dem Staub macht?
Bevor Sie sich auf die Suche machen, besteht die Möglichkeit, es der Einsatzzentrale der Polizei oder dem nächsten Polizeiposten zu melden. Dies ist ein wesentlicher Vorteil, wenn Ihr Hund irgendwo aufgegriffen wird und es der Polizei gemeldet wird. Anhand der Meldung kann der Hundehalter sofort telefonisch erreicht und über den Auffund informiert werden. Nun ja, telefonisch erreicht werden? Wie zuvor erwähnt, vergessen viele das Mobiltelefon zuhause und sind somit nicht erreichbar. Die Polizei schickt eine Patrouille vor Ort, um den Mikrochip des Hundes auszulesen. Jeder Hund ist seit einiger Zeit obligatorisch mit einem Mikrochip versehen. Auf diesem Chip ist eine 15-stellige Nummer hinterlegt, mit der man in der ANIS-Datenbank den Hundehalter ausfindig machen und kontaktieren kann.

ANIS-Datenbank?
Jeder Hund wird als Welpe gechipt. Diese Chipnummer lautet auf den aktuellen Halter des Tieres. In dieser Datenbank sind sämtliche Halterdaten hinterlegt. Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, Name des Tieres, Rasse usw. Vergessen Sie nicht, bei einem Wohnungswechsel die Daten in der ANIS-Datenbank aktualisieren zu lassen. Informationen für eine solche Änderung finden Sie unter www.anis.ch.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass vielerorts Leinenpflicht herrscht. So zum Beispiel im Wald, Waldrand, am See, im Naturschutzgebiet usw. Nehmen Sie Rücksicht auf andere Tiere und Personen. Unbeaufsichtigtes Laufenlassen eines Hundes ist abhängig von Ihrer Gemeindegesetzgebung verboten. Eine solche Übertretung kann zu einer Ordnungsbusse führen.


Gemäss Hundegesetz müssen nachfolgende Punkte ebenfalls eingehalten werden:

  • Hunde dürfen weder Mensch noch Tier gefährden
  • Hunde jederzeit unter Ihrer Aufsicht und Kontrolle halten
  • Hundekot aufnehmen und entsorgen
  • Hunde nur Dritten anvertrauen, die in der Lage sind, die Hundehalterpflichten zu erfüllen

 

Weitere Informationen zu Haltervorschriften, Sachkundenachweise usw. finden Sie im Internet.

Falls Sie Ihr Haustier über eine längere Zeit vermissen, sei es Ihr Hund oder Ihre Katze, wenden Sie sich an die Schweizerische Tiermeldezentrale: www.stmz.ch

Bei Fragen zum Thema Tierschutz- oder Hundegesetz wenden Sie sich an Ihren nächsten Polizeiposten.

Wir wünschen Ihnen einen wunderschönen Herbstspaziergang mit Ihrem Vierbeiner.

 

Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Lenzburg


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