
Der Frühling weckt die E-Bikes aus dem Winterschlaf
- Bild: Team EVELO auf Pexels
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Vor einem Jahr hatten wir das Thema «Radweg». Das Signal «Radweg» verpflichtet die Führer von einspurigen Fahrrädern und Motorfahrrädern, den für sie gekennzeichneten Weg zu benützen. Was heisst das für diejenigen, welche mit einem E-Bike unterwegs sind? Haben Sie sich schon gefragt, ob Sie mit Ihrem E-Bike den Radweg benützen dürfen?
Elektrovelos gehören zu der Kategorie der Motorfahrräder. Das Mindestalter zur Benützung von E-Bikes liegt bei 14 Jahren. Jugendliche bis 16 Jahren benötigen einen Führerausweis der Kategorie M oder G. Ab 16 Jahren ist je nach Leistung kein Führerausweis mehr notwendig. Elektrofahrräder müssen auf Radwegen fahren. E-Bikes werden in 3 Kategorien unterteilt:
Langsame E-Bikes (Kategorie Leicht- Motorfahrräder):
- Leistung bis 500 W und Unterstützung bis 25 km/h
- Keine Nummer / obligatorische Haftpflichtversicherung nötig
- Keine Helmtragpflicht
- Befahren von Radwegen ist obligatorisch (analog Fahrrad)
- Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren benötigen Kat. M oder G
- Fahrverbot für Motorfahrräder hat keine Gültigkeit
Schnelle E-Bikes (Kategorie Motorfahrräder):
- Leistung bis 1000 W und Unterstützung bis 45 km/h
- Gelbe Nummer und obligatorische Haftpflichtversicherung erforderlich
- Helmtragpflicht
- Befahren von Radwegen ist obligatorisch
- Mindestens Führerausweis Kat. M (ab 14 Jahren) erforderlich
- Das Durchfahren des Fahrverbotes für Motorfahrräder und das Befahren von Fussgängerflächen ist nur mit abgestelltem Motor erlaubt
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Vorsicht:
Bei E-Bikes besteht keine Pflicht einen Tacho anzubringen. Es gelten für alle Fahrzeuge die signalisierten Höchstgeschwindigkeiten. Also aufgepasst in Tempo-30-Zonen! Die Geschwindigkeit ist der Witterung und den Strassenverhältnissen anzupassen.
Bei Fragen wenden Sie sich an den nächsten Polizeiposten. Wir wünschen eine gute Fahrt! Ihre Regionalpolizei.
Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Lenzburg
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