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Veröffentlicht 27. Dezember 2017

Dringlichkeitsfahrten

  • Text: zvg
  • Bild: Jennifer Loosli
  • Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen

Viele Verkehrsteilnehmer verhalten sich falsch oder gar unberechenbar, wenn sie im Rückspiegel ein Fahrzeug mit Blaulicht erkennen. Ein häufiger Fehler ist beispielsweise das abrupte Abbremsen. Dies könnte einerseits eine Auffahrkollision auslösen und anderseits das Einsatzfahrzeug behindern. Wer unüberlegt rechts ranfährt, kann eine Kollision mit Velofahrern, Fussgängern, Bäumen etc. verursachen oder allenfalls eine Einfahrt versperren, in die das Einsatzfahrzeug einbiegen muss. Die richtige Reaktion kann man also lernen, indem man sich vorher einige Gedanken zum Erstfall macht.

Verhalten im normalen Strassenverkehr:
Wenn Sie ein Einsatzfahrzeug bemerken, sollten Sie zuerst eruieren, woher die Sirenen kommen und in welche Richtung sich die Fahrzeuge bewegen. Denken Sie auch daran, dass bei grösseren Einsätzen mehrere Fahrzeuge hintereinander fahren könnten. Auf einspurigen Strassen müssen Sie soweit möglich nach rechts ausweichen. Fahren Sie Ihr Fahrzeug erst wieder in den normalen Strassenverkehr zurück, wenn alle Einsatzfahrzeuge vorbei sind. Um diesen anzuzeigen, in welche Richtung Sie ausweichen, müssen Sie stets einen Blinker setzen. Wenn sich das Einsatzfahrzeug bereits auf derselben Höhe wie Sie befindet, bremsen Sie nicht abrupt ab, sondern verlangsamen Sie die Fahrt und lassen Sie das Einsatzfahrzeug wenn nötig einscheren. Sollte Ihnen sogar einmal ein Einsatzfahrzeug entgegenkommen, dann müssen Sie sofort das Tempo verringern, wiederum nach rechts ausweichen oder gegebenenfalls anhalten.

Verhalten an Ampeln:
Wer sich bei grün vor einer Ampel befindet, muss auf seine Vorfahrt verzichten und den Einsatzfahrzeugen den Vortritt gewähren. Einsatzfahrzeuge verringern vor den Ampeln immer ihre Geschwindigkeit. Dies tun sie aber nicht, um jemandem der Grün hat den Vortritt zu gewähren, sondern um zu kontrollieren, ob in die Kreuzung gefahrlos eingefahren werden kann. Wer bei Rot an der Ampel steht und bemerkt, wie sich Einsatzfahrzeuge von hinten nähern, soll versuchen, soweit wie möglich nach rechts auszuweichen, wenn es der Verkehr zulässt. Sollten Sie dabei die Rotlichtkamera auslösen, bleiben Sie straflos – melden Sie sich bei der Polizei, wenn sie trotzdem eine Busse erhalten. Auch hier muss aber wieder aufgepasst werden, dass keine Velofahrer oder Fussgänger in Gefahr gebracht werden. Genau gleich müssen sich Fussgänger und Velofahrer an die genannten Regeln halten. Sie müssen ebenfalls auf ihren Vortritt verzichten und die Einsatzfahrzeuge passieren lassen.

Bei Fragen zum Thema, wenden Sie sich an Ihren nächsten Polizeiposten.

Ihre Regionalpolizei

 

Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Lenzburg


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