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Veröffentlicht 06. Dezember 2023

E-Vignette

  • Bild: Screenshot e-vignette.ch
  • Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen

Bald ist es wieder so weit und wir brauchen für das kommende Jahr eine neue Autobahnvignette. Nun ist auch die Schweiz so weit und es wird eine e-Vignette angeboten. Soll heissen, dass das mühsame Abkratzen der alten Klebevignette wegfällt, für diejenigen welche das möchten. Weiterhin kann die nach wie vor gültige Klebevignette auf bekanntem Weg erworben werden. Beide Vignettenarten kosten CHF 40.–.

Die e-Vignette hat durchaus ihre Vorteile:

  • kein Abkratzen der alten Vignette
  • Die e-Vignette ist mit dem Kontrollschild und nicht mit dem Fahrzeug verbunden (Vorteil bei Wechselschildern).
  • Sie kann jederzeit und von überall aus gekauft werden.


Wer sich also eine neue e-Vignette kaufen möchte, kann das auf einfache Art und Weise tun:

  • Registrieren auf e-vignette.ch
  • Fahrzeugkategorie und Zulassungsland auswählen
  • Kontrollschild eingeben
  • Zahlungsmodalität wählen

Häufig gestellte Fragen zur e-Vignette:
Gibt es eine Rückerstattung, bspw. bei irrtümlichem Kauf?
Nein. Eine Rückerstattung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn nachweislich im Webshop ein Doppelkauf oder eine doppelte Belastung des Zahlungsmittels erfolgt ist. Die Rückerstattung kann über das Kontaktformular unter Beilage entsprechender Quittungen (mit identischem Kontrollschild) initiiert werden.

Kontrollschildwechsel wegen Tippfehler
Die Korrektur kann über das Kontaktformular unter Beilage der Quittung sowie des Fahrzeugausweises vorgenommen werden. Falsche Bindestriche und/oder Leerschläge sind irrelevant und erfordern keine Korrektur. Bei inländischen Kontrollschildern kann die Korrektur direkt im Ticket des Webshops (Stiftsymbol > Kontrollschild ändern) einmalig vorgenommen werden.

Wie wird ein doppelter Kauf der E-Vignette verhindert?
Ein doppelter Kauf wird technisch nicht verhindert. Es gibt jedoch die Funktionalität, zu überprüfen, ob eine Abgabe für ein gewisses Kontrollschild bereits entrichtet wurde. Diese Funktion muss durch eine Einwilligung beim Kauf der E-Vignette (Box Öffentlich einsehbar) oder nachträglich im Ticket des Webshops (Stiftsymbol > Öffentliche Sichtbarkeit ändern) angewählt werden. Falls es trotzdem zu einem doppelten Kauf kommt > siehe Frage betreffend Rückerstattung.

Wie kann ich mehrere E-Vignetten kaufen (Flottenmanagement)?
Siehe E-Vignette für Firmen. Aktuell ist eine Zahlung auf Rechnung nicht möglich. Diese Funktion für beim BAZG registrierte Geschäftspartner wird zu einem späteren Zeitpunkt noch realisiert und entsprechend publiziert.

Haben Sie Fragen zur neuen e-Vignette? Zögern Sie nicht, ihre Polizei anzurufen oder informieren Sie sich auf e-vignette.ch.

 


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