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Veröffentlicht 17. März 2022

Neue Verkehrsregeln 2022

  • Text: zVg.
  • Bild: Joseph Chan auf Unsplash
  • Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen

Mit einem Jahreswechsel gibt es oftmals auch Änderungen, auf die wir uns einstellen müssen. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengestellt.

Winterreifenpflicht in Frankreich
Seit November 2021 gibt es in einigen Bergregionen in Frankreich eine Winterreifenpflicht. Vom 1. November bis zum 31. März sind in diesen Regionen Winterreifen obligatorisch. Im ersten Jahr soll es noch keine Bussen gehen, aber ab dem 1. November 2022 wird es ohne Winterreifen teuer.

Zusätzliches Nummernschild für Veloträger möglich
Wer sein Velo mit einem Veloträger transportieren möchte, kennt das Problem: Wird das Nummernschild des Autos vom Veloträger verdeckt, muss das Schild abmontiert werden und am Veloträger befestigt werden. Ab 1. März 2022 kann ein zusätzliches Kontrollschild für den Veloträger bestellt werden und so entfällt das lästige Umplatzieren. Das dritte Schild ist freiwillig, es darf immer noch das Autoschild befestigt werden. Die neuen Schilder werden die Farbe rot tragen, um Verwechslungen zu vermeiden, und können ab dem 1. März 2022 bei den Strassenverkehrsämtern bestellt werden.

Fahrassistenzsysteme: EU-Norm auch in der Schweiz
Mit den neuen Fahrassistenzsystemen wurde Anfang 2020 von der EU eine Verordnung erlassen, mit welcher einige Assistenzsysteme obligatorisch werden. Ab 1. Januar 2022 übernimmt die Schweiz diese Verordnung ebenfalls. So soll zum Beispiel in jedem Auto ein Notbrems-Assistenzsystem, ein Spurhalteassistent und ein Staupilot eingebaut sein. Die ersten Vorschriften sind ab Juli 2022 gültig. Ab diesem Zeitpunkt sollen nur noch Autos mit den entsprechenden Fahrassistenzsystemen produziert werden. Die genauen Daten der Umsetzung sind beim Bundesamt für Strassen einsehbar: www.astra.admin.ch

Neue Umweltzonen
Die Umweltzonen in Europa werden immer wieder erweitert. Mit dem neuen Jahr gibt es zum Beispiel eine neue Umweltzone in Strasbourg. Und in Paris werden die Vorschriften strenger: Ab Juli 2022 dürfen neben den bisherigen Kategorien Crit’Air 4 und 5 nun auch die Fahrzeuge mit Crit’Air 3 nicht mehr in die Umweltzone fahren.

Auch in Italien gibt es Änderungen. In Bologna dürfen ab 31. Dezember 2021 auch die Fahrzeuge der Kategorie Euro 2 nicht mehr in die Umweltzone einfahren.

TCS Sektion Aargau
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www.tcs-aargau.ch

 


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