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Veröffentlicht 02. Oktober 2024

Gemeindenachrichten

Häckseldienst

Der Häckseldienst der Gemeinde Leutwil findet am Freitag, 25. Oktober 2024 von 8 bis 12 Uhr statt. Das zu häckselnde Material ist bis 8 Uhr an die Strasse zu stellen. Das Material bitte gut zugänglich, geordnet, auf mehreren Haufen aufgeteilt, jedoch nicht zusammengebunden deponieren.

Für den Häckseldienst ist eine Anmeldung erforderlich. Kontaktieren Sie für die Anmeldungen die Gemeindeverwaltung Leutwil per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter: 062 777 75 59. Der Anmeldeschluss für den Häckseldienst ist am Donnerstag, 24. Oktober 2024 um 12 Uhr.


Anpassung Baugesuchsverfahren

Der Gemeinderat Leutwil hat an seiner Sitzung vom 12. September 2024 beschlossen, dass bei Baugesuchsverfahren künftig auf die Einforderung des beglaubigten Situationsplanes verzichtet wird. Ein Situationsplan des Bauplatzes und seiner Umgebung auf einer aktuellen Kopie des Katasterplanes ist weiterhin einzureichen.


Weihnachtsbaum gesucht!

Der Sommer neigt sich bald dem Ende zu und der Herbst steht vor der Tür. Schon bald erleuchten in vielen Dörfern und Häusern wieder die jährlichen Weihnachtsdekorationen und schön geschmückten Tannenbäume. Ebenfalls in der herbstlichen Jahreszeit wird in den Gärten gearbeitet, Bäume und Sträucher zurückgeschnitten und der eine oder andere Tannenbaum gefällt. In diesem Zusammenhang stellt sich der Gemeinderat Leutwil die Frage, ob in nächster Zeit ein Tannenbaum gefällt wird, welcher sich gerne als geschmückter Weihnachtsbaum auf dem Dorfplatz präsentieren möchte.

Haben Sie einen Tannenbaum, den Sie demnächst in ihrem Garten fällen und den Sie als Weihnachtsbaum zur Verfügung stellen möchten? Zögern Sie nicht und melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Leutwil telefonisch: 062 777 15 59 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..


Aufhebung Schutzraum

Im Kanton Aargau gibt es aktuell rund 1500 Schutzräume, welche den heutigen bautechnischen Mindestanforderungen nicht mehr entsprechen. Dies betrifft Schutzräume, welche ein Baujahr vor 1966 aufweisen. Diese Schutzräume werden in der Zuweisungsplanung nicht integriert, wobei Personen solcher Liegenschaften bereits heute einem vollwertigen Schutzraum in unmittelbarer Nähe zugewiesen sind.

Die betroffenen Liegenschaftseigentümer erhalten in den nächsten Wochen eine Mitteilung seitens Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz. Der Gemeinderat bittet um Kenntnisnahme und die Gemeindeverwaltung steht bei Anliegen oder Fragen gerne zur Verfügung.


Alphorn 555 – Der Nidwaldner Weltrekordversuch ist geglückt

Ein unvergesslicher Moment: Am Samstag, 31. August 2024 versammelte sich das grösste Alphorn-Ensemble der Welt. Mit insgesamt 1006 Alphörnern wurde der Weltrekord erfolgreich aufgestellt. Die Klänge erfüllten die Berge und schrieben Geschichte.

Der Gemeinderat von Leutwil gratuliert den Alphornspielerinnen und Alphornspielern zu diesem einzigartigen Ereignis und freut sich besonders, dass auch Musikerinnen und Musiker aus Leutwil daran beteiligt waren – darunter die jüngsten Teilnehmer im Alter von 9 und 10 Jahren.

alphorn weltrekord


Verbotene Pflanzen im Garten durch einheimische Wildsträucher ersetzen: Jetzt ist der ideale Zeitpunkt!

Seit dem 1. September gelten neue Gesetze über invasive Pflanzen. Viele Arten wie Kirschlorbeer oder chinesische Hanfpalmen dürfen nicht mehr verkauft, verschenkt oder weitergegeben werden. Es gibt aber keine Pflicht, sie zu entfernen, einzig für Ambrosia gilt eine Bekämpfungspflicht. Trotzdem empfiehlt es sich, die Problempflanzen im Neophytensack zu entsorgen, damit die ökologischen Schäden nicht immer grösser werden.

Was liegt also näher, als exotische Problempflanzen durch einheimische Wildsträucher zu ersetzen? Diese sind für die einheimischen Tiere, etwa Insekten, Vögel und Kleinsäuger besonders wertvoll. Der Herbst ist zudem die ideale Pflanzzeit für einheimische Sträucher. Also nichts wie los: Weg mit dem Kirschlorbeer, her mit den Wildsträuchern!


Information über die Abgabe von Neophytensäcke bei der Gemeindeverwaltung Leutwil

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen.

Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung von Neophyten zur Verfügung. Diese Säcke können am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die gefüllten Neophytensäcke sind nach telefonischer Rücksprache mit dem Leiter Werkhof, Philipp Urech unter 079 825 30 17 beim Werkhof abzugeben.

Der Gemeinderat bittet um Mithilfe in der aktiven und gezielten Bekämpfung der invasiven Neophyten dem Gemeindegebiet.


Wildtiere im Siedlungsraum – Abfall richtig entsorgen und lagern

Wildtiere wie Fuchs, Marder und Dachs werden immer öfters im Siedlungsraum angetroffen und führen nicht selten zu Konflikten. Dass sich Wildtiere in Städten und Dörfern ansiedeln, ist nichts Neues. In den letzten Jahren hat deren Bestand im Siedlungsraum aber zugenommen. Gründe dafür sind die fehlenden natürlichen Lebensräume, geeignete Unterschlupfmöglichkeiten in Gärten und ein reichhaltiges Nahrungsangebot in Form von Lebensmitteln, Essensresten, Kompost und Nutzpflanzen. Füchse beispielsweise ernähren sich bis zu zwei Dritteln von fressbaren Abfällen der Menschen. Letzterem können Sie entgegenwirken:

  • Abfälle gut verschliessen und erst am Tag der Abfuhr bereitstellen
  • Keine Essensreste in den Kompost geben
  • Kompost decken
  • Fallobst auflesen
  • Haustiere nicht im Freien füttern
  • Wildtiere nicht füttern

Jubilarin

Baumann-Härri Elsbeth: 22.10.1925; 99 Jahre


Baubewilligungen

  • Stadler Thomas, Winterhaldenstrasse 10, 5725 Leutwil
    Ersatz der Elektroheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe beim Gebäude Nr. 63

 


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