Gemeindenachrichten
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Wechsel auf Winterreifen – Fährst du noch oder rutschst du schon?
Nasse Strassen, kühle Temperaturen, Schnee und Eis kommen für viele Automobilisten früher als ihnen lieb ist.
Viele ältere Winter- und Ganzjahresreifen sind ab diesem Oktober nicht mehr zugelassen. Entscheidend ist eine Kennzeichnung durch ein Schneeflockensymbol auf der Flanke des Reifens. In der Schweiz besteht keine gesetzliche Pflicht, das Fahrzeug mit Winterreifen auszustatten. Der Fahrzeugführer ist jedoch dazu verpflichtet, sein Fahrzeug in jeder Situation beherrschen zu können. Wird mit einem Fahrzeug, das nicht korrekt ausgerüstet ist, ein Unfall verursacht oder bleibt das Fahrzeug auf der Strasse liegen und versperrt die Durchfahrt, wird dies mit einer Busse bestraft. Im Ausland gelten andere Bestimmungen und Pflichten, und es kann schon das Fahren ohne Winterreifen gebüsst werden.
Das Fahrzeug frühzeitig wintertauglich zu machen, ist empfehlenswert und erspart viel Ärger.
Sichtbar im Strassenverkehr – Sichtbarkeit schützt vor Unfällen
Wer sichtbar im Strassenverkehr unterwegs ist, ist sicherer unterwegs. In der Dunkelheit oder bei schlechter Sicht durch Nebel und Regenfälle sind Farben und Details nicht gut erkennbar. Machen Sie sich mit einem Licht oder Reflektoren sichtbar, egal ob Schulweg, Spaziergang, Joggingrunde oder Velofahrt.
Viele hilfreiche Tipps und Informationen finden sie auf der Homepage der BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung.
Öffnungszeiten Weihnachten und Neujahr der Gemeindeverwaltung Leutwil
Die Gemeindeverwaltung Leutwil bleibt vom Donnerstag, 19. Dezember 2024, ab 12 Uhr bis und mit Dienstag, 7. Januar 2025 geschlossen.
Ab Mittwoch, 8. Januar 2025 treten wieder die aktuell geltenden Öffnungszeiten in Kraft:
Vormittag | Nachmittag | |
Montag | 7.30 bis 12 Uhr | 14 bis 18 Uhr |
Dienstag | geschlossen | geschlossen |
Mittwoch | 9 bis 12 Uhr | geschlossen |
Donnerstag | 8 bis 12 Uhr | geschlossen |
Freitag | 7 bis 14 Uhr | geschlossen |
Bei Todesfällen melden Sie sich unter folgender Telefonnummer: 077 513 67 87.
Die Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung bei Todesfällen ist jederzeit gewährleistet. Falls wir Ihren Anruf nicht sofort entgegennehmen können, rufen wir Sie zurück.
Auf der Suche nach dem perfekten Weihnachtsgeschenk?
Wie wäre es mit etwas ganz Besonderem? Die Jubiläumsfestschrift ist ein einzigartiges und interessantes Geschenk für das kommende Weihnachtsfest. Sie können die Jubiläumsfestschrift während den Schalteröffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung zum Preis von CHF 38.00 erwerben.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich vorbeizukommen, nehmen Sie bitte per E-Mail
Wir freuen uns auf Ihren Besuch oder Ihre Bestellung.
Unterstützung der Nez Rouge Aktion 2024
Nez Rouge Aargau trägt jedes Jahr dazu bei, Unfälle zu verhindern und die Sicherheit auf unseren Strassen während der Feiertage zu erhöhen, in dem Menschen sicher nach Hause gebracht werden, wenn sie nicht mehr fahrtauglich sind. Folgend einige Kennzahlen aus dem Jahr 2023 der Nez Rouge:
Fahrgäste im Dezember 2023 sicher nach Hause gebracht | 2777 |
Fahrten wurden im Dezember 2023 durchgeführt | 1413 |
Freiwillige Helferinnen und Helfer im Dezember 2023 im Einsatz | 1300 |
Fahrkilometer Silvesternacht 2023/2024 | 9816 |
Sie möchten Teil von Nez Rouge Aargau werden? Dann melden Sie sich online unter www.nezrougeaargau.ch/freiwillige an.
Ersatzwahl eines Mitglieds der Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang
Herr Philipp Knechtli, Dürrenäscherstrasse 13, 5725 Leutwil, hat den Rücktritt als Mitglied der Steuerkommission mitgeteilt. Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde auf den 9. Februar 2025 festgelegt.
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang sind gemäss § 29a GPR und § 21b VGPR von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am Montag, 16. Dezember 2024, 12 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Die Anmeldung ist keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Mitteilung der AEW Energie AG: Smart-Meter-Rollout in Leutwil – Sie erhalten einen neuen Zähler
Die AEW Energie AG ersetzt derzeit sämtliche konventionelle Stromzähler im Versorgungsgebiet durch intelligente Messsysteme, sogenannte Smart-Meter. Damit setzt die AEW Energie AG die Vorgaben aus der Stromversorgungsordnung (StromVV) des Bundes um. Die neue Technologie ermöglicht eine automatisierte Erfassung und Verarbeitung der Stromverbrauchsdaten. Dadurch entfallen die Ablesungen vor Ort. Alle Kundinnen und Kunden in der Gemeinde Leutwil werden vom Februar 2025 bis November 2025 mit Smart Metern ausgerüstet. Sie persönlich profitieren somit bald von der neuen Technologie. Auf Ihre Konditionen hat dies keinen Einfluss.
Auswechslung des Stromzählers:
Mit der Auswechslung Ihres Stromzählers wurde die Kaspar Elektro AG aus Reinach beauftragt. Die Arbeiten werden ab Februar 2025 ausgeführt und sind für Sie kostenlos. Der konkrete Termin wird Ihnen durch das Unternehmen Kaspar Elektro AG aus Reinach kurzfristig durch eine Ankündigungskarte im Briefkasten mitgeteilt. Für den Zählerwechsel muss Ihre Stromzufuhr vor Ort einmalig für wenige Minuten durch den Mitarbeitenden des beauftragten Unternehmens unterbrochen werden. Vor den Arbeiten sind empfindliche elektronische Geräte durch Sie auszuschalten. Bitte beachten Sie, dass der Zugang zu Ihrem Stromzähler ungehindert gewährleistet ist. Zur Aufnahme und Vervollständigung der Anlagedaten ist zudem der Zutritt zur Liegenschaft sicherzustellen.
Abrechnung:
Künftig werden Ihnen nach der Umrüstung Quartals-Abrechnungen ausgestellt, die Ihren genauen Verbrauch aufzeigen. Die herkömmlichen Akontorechnungen entfallen. Ihre Rechnungen erhalten Sie im gleichen Rhythmus wie bisher zugestellt.
Fragen und Antworten zum Thema Smart Meter finden Sie unter www.aew.ch/smart-meter-rollout. Zudem steht Ihnen der AEW-Kundenservice unter
Wir freuen uns, mit Ihnen einen Schritt zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 zu machen und danken Ihnen für Ihre Zusammenarbeit und Ihr Vertrauen.
AEW Energie AG
Regional-Center Lenzburg
Jubilare
Schüttel, Emil; 13.11.1934; 90 Jahre
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