Gemeindenachrichten
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Fussgänger: Machen Sie sich sichtbar!
Dunkelheit, schlechtes Wetter: Sich im Verkehr sichtbar zu machen ist ein wichtiger Faktor für die Sicherheit.
Zu Fuss ist das Risiko eines Unfalls im Dunkeln dreimal höher als am Tag. Bei Regen, Schnee oder Gegenlicht ist das Risiko sogar zehnmal so hoch. Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass das Sehen anderer Verkehrsteilnehmer auf Gegenseitigkeit beruht oder vielleicht sogar ausreicht. Wenn man zum Beispiel weiss, dass der Bremsweg eines Autos auf nasser Fahrbahn mit einer Reaktionszeit von 2 Sekunden 55 Meter beträgt, ist es offensichtlich, dass es entscheidend ist, gut sichtbar zu sein, und zwar von so weit wie möglich!
Auch wenn es bis heute keine Vorschriften gibt, die das Tragen von Sichtbarkeitselementen für Fussgänger vorschreiben, ist es wichtig, dass sich jeder ihrer Bedeutung für eine sicherere Mobilität bewusst ist. Wenn Sie mit reflektierenden Elementen ausgestattet sind, ist Ihre Sichtbarkeit um mehr als das Fünffache erhöht. Das gibt anderen Verkehrsteilnehmenden Zeit, Sie frühzeitig zu erkennen, sodass sie vorrausschauend fahren können. Bei einem Auto, das mit 80 km/h auf nasser Fahrbahn fährt, beträgt der Bremsweg ca. 112 Meter. Nur wenn Sie reflektierende Elemente tragen, werden Sie rechtzeitig gesehen. Weitere spannende Informationen und hilfreiche Tipps finden Sie auf der Internetseite www.tcs.ch oder auf www.bfu.ch.
Sirenentest 2025
Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2025, findet von 13.30 bis 14 Uhr in der ganzen Schweiz – also auch in der Gemeinde Leutwil – die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Bevölkerung bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konflikts alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: Ein regelmässiger auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.
Weitere wichtige Informationen
Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone: www.alert.swiss.
NOTFALLTREFFPUNKTE (NTP)
In jeder Aargauer Gemeinde sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z. B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.
Kluger Rat – Notvorrat
Lebensmittel und andere Verbrauchsgüter werden täglich über ein gut funktionierendes Verteilersystem transportiert. Fällt dieses Transportsystem aufgrund blockierter Strassen oder aus anderen Gründen aus, können kleinere Ortschaften innert kurzer Zeit von der Lebensmittelversorgung abgeschnitten werden. Man geht heute davon aus, dass ein Versorgungsunterbruch zwar nicht Monate, aber doch mehrere Tage andauern könnte. Deshalb empfiehlt die wirtschaftliche Landesversorgung, einen Vorrat für rund eine Woche zu halten. Auf der Internetseite des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung BWL finden Sie wichtige Informationen sowie einen Notvorratsrechner. Ein Besuch auf der Internetseite ist sehr spannend und informativ.
«AEW Energiebatzen» - 15 000 Franken für Aargauer Vereinsprojekte
Die AEW Energie AG lanciert die achte Runde des «AEW Energiebatzen», einer Plattform, die sich der Unterstützung von Vereinsprojekten im Kanton Aargau widmet. Vom 1. Dezember bis 12. Januar haben nicht gewinnorientierte Vereine und Organisationen die Möglichkeit, ihre Projekte einzureichen und bis zu 5000 Franken für die Umsetzung zu gewinnen. Insgesamt stehen dafür 15 000 Franken zur Verfügung.
Der AEW Energiebatzen bietet Vereinen und Institutionen die Chance, ihre Projekte zu realisieren. Die eingereichten Projekte aus den Bereichen Sport und Freizeit, Kultur und Soziales sowie Forschung können vielfältig sein und sollen dazu beitragen, das Gemeinschaftsleben im Kanton Aargau zu bereichern. In der Vergangenheit haben bereits zahlreiche Projekte von dieser Initiative profitiert und gezeigt, wie vielfältig das Engagement der Aargauer Vereine ist.
Die Einreichungsphase für Projekte beginnt am 1. Dezember 2024 und endet am 12. Januar 2025. Interessierte Vereine und Organisationen können ihre Ideen über die Website www.aew-energiebatzen.ch einreichen. Anschliessend findet vom 13. bis 31. Januar 2025 die Votingphase statt. In dieser Zeit kann jede und jeder täglich für das eigene Lieblingsprojekt abstimmen. Die Entscheidung darüber, welche Projekte die Fördergelder erhalten, liegt somit in den Händen der Gemeinschaft und fördert die Beteiligung und das Engagement.
Vereine und Organisationen, deren Projekte in früheren Runden des Energiebatzen-Programms nicht unter die Top 8 geschafft haben, haben die Möglichkeit, ihre Projekte erneut einzureichen oder neue Vorschläge zu präsentieren.
Die AEW Energie AG freut sich auf zahlreiche spannende Projekte, die die Lebensqualität im Kanton Aargau weiter steigern und das Miteinander fördern. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Projekteinreichung finden Sie auf der Website www.aew-energiebatzen.ch.
AEW Energie AG
Unternehmenskommunikation
Weitere Auskünfte: +41 62 834 21 11
www.aew.ch/aktuell
Die AEW Energie AG ist ein selbstständiges Unternehmen des Kantons Aargau. Mit der sicheren und klimafreundlichen Energieversorgung leistet die AEW einen wesentlichen Beitrag zur Standortattraktivität und zur Lebensqualität in der Region. Sie strebt Klimaneutralität bis spätestens 2040 an. Als integrierte Energiedienstleisterin engagiert sich die AEW mit der Produktion von Strom und Wärme/Kälte sowie als führende Netzbetreiberin und Lieferantin für ihre Kunden. Für die Stromproduktion fokussiert die AEW auf Wasserkraft sowie Solar- und Windenergie. Zudem erbringt sie Dienstleistungen in netz- und energienahen Bereichen sowie in der Telekommunikation.
Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW Energie AG sind unterwegs
Vom 6. bis 23. Dezember 2024 sind die Zählerableserinnen und -ableser der AEW Energie AG in 50 Aargauer Gemeinden unterwegs.
Die Stromzähler der AEW Haushaltskundinnen und -kunden werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Vom 6. bis 23. Dezember 2024 sind die Zählerableserinnen und -ableser im AEW-Netzgebiet (www.aew.ch/netzgebiet) unterwegs. Ausgenommen sind Gemeinden, die bereits mit fernauslesbaren Smart Meter Zählern ausgerüstet sind. Anhand dieser Ablesedaten wird die Jahresrechnung erstellt.
All jene, die ihren Zählerstand Ende Jahr selbst ablesen möchten, finden unter www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und das Meldeformular. Die Zählerstände können mit dem Onlineformular bis spätestens 5. Januar 2025 übermittelt werden. Die Stromrechnungen werden im Januar 2025 versendet.
Sicherheit wird grossgeschrieben: AEW-Ableser können sich ausweisen
Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW-Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW-Leuchtweste gekleidet. Die AEW bittet ihre Kunden, den Ableserinnen und Ablesern den Zugang zu den Zählern zu gewähren. «Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW-Ableser nicht ausweisen kann, an den AEW-Kundenservice unter 062 834 22 22» rät Bernhard Mayerhofer, Leiter Geschäftsbereich Markt der AEW Energie AG.
AEW Energie AG
Unternehmenskommunikation
Jährliche Ablesung der Wasserzähler
Zusammen mit den Stromzählern werden auch die Wasserzähler abgelesen. Ausgenommen sind die Haushalte, welche mit fernablesbaren Zählern ausgerüstet sind. Sollten Sie nicht zu Hause sein, wird Ihnen die Ableserin eine Karte im Briefkasten deponieren. Bitte retournieren Sie diese Karte umgehend an die Gemeindeverwaltung (Briefkasten der Gemeindeverwaltung beim Gemeindehaus benützen) oder senden Sie die gewünschten Daten bis spätestens am 16. Dezember 2024 per E-Mail an
Öffnungszeiten Weihnachten und Neujahr der Gemeindeverwaltung Leutwil
Die Gemeindeverwaltung Leutwil bleibt vom Donnerstag, 19. Dezember 2024, ab 12 Uhr bis und mit Dienstag, 7. Januar 2025 geschlossen.
Ab Mittwoch, 8. Januar 2025 treten wieder die aktuell geltenden Öffnungszeiten in Kraft:
Vormittag | Nachmittag | |
Montag | 07.30 bis 12.00 Uhr | 14.00 bis 18.00 Uhr |
Dienstag | geschlossen | geschlossen |
Mittwoch | 09.00 bis 12.00 Uhr | geschlossen |
Donnerstag | 08.00 bis 12.00 Uhr | geschlossen |
Freitag | 07.00 bis 14.00 Uhr | geschlossen |
Bei Todesfällen melden Sie sich unter folgender Telefonnummer: 077 513 67 87.
Die Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung bei Todesfällen ist jederzeit gewährleistet. Falls wir Ihren Anruf nicht sofort entgegennehmen können, rufen wir Sie zurück.
Schützengesellschaft Leutwil glänzt mit Silber
Ein grosser Erfolg für die Schützengesellschaft Leutwil an der Aargauer Mannschaftsmeisterschaft Gewehr 300 m anfangs November 2024. Das Schützen-Team sicherte sich die Silbermedaille und belegte damit einen hervorragenden 2. Platz.
Der Gemeinderat Leutwil gratuliert herzlich zu dieser herausragenden Leistung. Der Erfolg zeigt nicht nur die hohe Qualität und den Teamgeist der Schützen, sondern unterstreicht auch, wie viel Leidenschaft und Engagement sie in ihren Sport einbringen.
Weiterhin viel Erfolg und immer «Gut Schuss»!
Unterstützung der Nez Rouge Aktion 2024
Nez Rouge Aargau trägt jedes Jahr dazu bei, Unfälle zu verhindern und die Sicherheit auf unseren Strassen während der Feiertage zu erhöhen, in dem Menschen sicher nach Hause gebracht werden, wenn sie nicht mehr fahrtauglich sind. Folgend einige Kernzahlen aus dem Jahr 2023 der Nez Rouge:
Fahrgäste im Dezember 2023 sicher nach Hause gebracht | 2777 |
Fahrten wurden im Dezember 2023 durchgeführt | 1413 |
Freiwillige Helferinnen und Helfer im Dezember 2023 im Einsatz | 1300 |
Fahrkilometer Silvesternacht 2023/2024 | 9816 |
Sie möchten Teil von Nez Rouge Aargau werden? Dann melden Sie sich online unter www.nezrougeaargau.ch/freiwillige an.
Auf der Suche nach dem perfekten Weihnachtsgeschenk?
Wie wäre es mit etwas ganz Besonderem? Die Jubiläumsfestschrift ist ein einzigartiges und interessantes Geschenk für das kommende Weihnachtsfest. Sie können die Jubiläumsfestschrift während den Schalteröffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung zum Preis von CHF 38.00 erwerben.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich vorbeizukommen, nehmen Sie bitte per E-Mail
Wir freuen uns auf Ihren Besuch oder Ihre Bestellung.
Vogel-Nistkästen als Weihnachtsgeschenk
Blau- und Kohlmeisen, Kleiber, Haus- und Feldsperlinge sind sogenannte Höhlenbrüter und auf Baumhöhlen alter Hochstammbäume angewiesen. Solche Strukturen verschwinden leider immer mehr. Mit einem selbstgebauten Nistkasten für Höhlenbrüter können Sie die Biodiversität im Garten fördern und Vogelfreunde begeistern. Achten Sie beim Bau darauf, dass die Bretter nicht mit Holzschutzmittel behandelt sind. Als Witterungsschutz können Sie Leinöl verwenden. Zudem sollten Sie, um Verletzungsgefahren zu verhindern, Schrauben anstelle von Nägeln verwenden. Eine Bauanleitung für Nistkästen finden Sie auf der Internetseite der Vogelwarte Sempach.
Bring it back: So entsorgen Sie E-Zigaretten korrekt und kostenlos
In jeder E-Zigarette steckt eine Batterie. Deshalb gehören «Vapes» zu den Elektrogeräten und sollten unbedingt recycelt werden. Denn sie enthalten wertvolle Rohstoffe, aber auch Schadstoffe, die bei unsachgemässer Entsorgung in die Umwelt gelangen können. Lesen Sie hier, wie und wo Sie Ihre defekten oder leeren E-Zigaretten kostenlos entsorgen können.
Der Vape Recycling Bag ist der neue Recycling-Sack für E-Zigaretten. Diesen findet man an den Verkaufsstellen von E-Zigaretten. Neu kann man ihn auch kostenlos nachhause bestellen. Das Bestellformular finden Sie auf der Homepage www.vape-recycler.ch.
Haben Sie gewusst, dass in jeder E-Zigarette eine kleine Batterie steckt? Ja, und zwar nicht nur in den E-Zigaretten, die wiederaufladbar sind. Auch in den Einweg-E-Zigaretten, die nach Wassermelone, Salted Caramel oder Menthol schmecken, steckt eine Lithium-Ionen-Batterie.
Werden leere Vapes auf den Boden oder in den Abfall geworfen, können diese Akkus bei zu hohem Druck in der Kehrrichtabfuhr Feuer fangen oder das in E-Zigaretten enthaltene Nikotin oder andere Schadstoffe in die Umwelt gelangen.
In E-Zigaretten stecken allerdings nicht nur Schadstoffe, sondern auch viele wertvolle Rohstoffe. Darunter Aluminium, Lithium oder Kobalt, die ebenfalls für die Produktion von vielen anderen Elektrogeräten aus unserem Alltag gebraucht werden: für Smartwatches, Laptops, Tablets oder Mobiltelefone, für Hörgeräte oder Elektroautobatterien. Indem Sie E-Zigaretten wie alle anderen Elektrogeräte ins Recycling geben, helfen Sie mit, dass die Rohstoffe zurück in den Kreislauf fliessen und für die Produktion von neuen Geräten wiederverwendet werden können.
E-Zigaretten gehören zurück in die Läden oder zur nächsten Sammelstelle für Elektrogeräte. Am besten bringen Sie Ihre leeren E-Zigaretten dorthin zurück, wo Sie sie gekauft haben oder zu einem beliebigen Shop, der E-Zigaretten verkauft. Auch Kioske nehmen alle Arten von E-Zigaretten inklusive Akkus zur Entsorgung kostenlos entgegen. Und zwar auch dann, wenn keine neuen Geräte gekauft werden. Alternativ können Sie Ihre E-Zigaretten gratis bei der nächsten öffentlichen Sammelstelle für Elektrogeräte abgeben.
Seit kurzem können Konsumentinnen und Konsumenten den praktischen Vape Recycling Bag für die Entsorgung von leeren E-Zigaretten auch direkt nachhause bestellen. Das Bestellformular finden Sie auf der Homepage www.vape-recycler.ch. Im Vape Recycling Bag können die Konsumentinnen und Konsumenten ihre leeren oder defekten Vapes sammeln und diese dann via Post dem Recycling zuführen.
Die Entsorgung von E-Zigaretten ist für alle Bewohnerinnen und Bewohner gratis. Denn analog zu anderen Elektro- und Elektronikgeräten zahlen Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz bereits beim Kauf von E-Zigaretten einen Beitrag fürs spätere Recycling. Dieser vorgezogene Recyclingbeitrag (vRB) beträgt aktuell für Einweg- und Mehrweg-E-Zigaretten sowie Akkuträger mit einem Akku 10 Rappen, für Akkuträger ohne Akku 5 Rappen. Mehr Informationen dazu auf www.vape-recycler.ch.
Holzbestellungen 2025
Das Bestellformular für Holzbestellungen für das Jahr 2025 kann auf der Homepage www.zetzwil.ch heruntergeladen oder bei der Abteilung Finanzen, 062 767 20 21 /
Jubilarin
Roth-Lüscher, Ruth
14.12.1934; 90 Jahre
Baubewilligungen
Hunziker Silvia, Häglisrainstrasse 11, 5725 Leutwil; Ersatz Holzheizung durch Luft/Wasser-Wärmpumpe beim Gebäude Nr. 251, Aufbau Photovoltaikanlage an der Fassade (bereits erstellt)
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