Gemeindenachrichten
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Präsidiales, Finanzen
Aus dem Gemeindepräsidium
Geschätzte Schongauerinnen und Schongauer
Mitte September 2024 wird Frau Daniela Erb unser Verwaltungsteam mit einem 40-%-Pensum ergänzen. Neben der Übernahme von eigenständigen Aufgaben wird sie vor allem auch verschiedene Stellvertretungen innerhalb des Teams sicherstellen. Frau Erb ist sehr motiviert, sich in die verschiedenen Themen einer Gemeindeverwaltung einzuarbeiten.
Per 1. Januar 2025 wird Frau Barbara Burkart mit einem 50-%-Pensum das Amt der Gemeindeschreiberin in Schongau übernehmen. Frau Burkart wohnt mit ihrer Familie in Hitzkirch und verfügt über umfangreiche Berufserfahrung mit einem sehr guten Netzwerk. Sie freut sich, in unserer Gemeinde die vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe zu übernehmen.
An dieser Stelle danken wir Herr Stephan Kuhnen der Firma AWB Beratungen AG für seinen temporären Einsatz als Gemeindeschreiber in unserer Gemeinde. Er hat wesentlich dazu beigetragen, den Verwaltungsbetrieb über die letzten zwei Jahre sicherzustellen.
Unser Schulhausabwart, Herr Josef Wigger, wird uns per Ende November 2024 verlassen. Während den letzten 18 Jahren hat er diese Aufgabe mit viel Herzblut und Professionalität wahrgenommen. Josef Wigger möchte nun eine neue Herausforderung annehmen. Der Gemeinderat bedauert seinen Entscheid sehr und wünscht ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute.
Der Gemeinde stehen einige Veränderungen bevor. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass er mit den neuen und bestehenden Mitarbeitenden ein starkes und professionelles Team hat, das die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Gemeinde Schongau im Interesse der Bürgerinnen und Bürger engagiert meistern wird.
Ivo Gerig
Einwohnerkontrolle / AHV-Zweigstelle
Herzlich willkommen in Schongau
Familie Haug Debby Marcelle & Ehlert Danilo mit Kindern
Einwohnerzahl
Aktuell wohnen 1076 Einwohnerinnen und Einwohner in Schongau.
Bauverwaltung
Öffentliche Auflagen Baugesuche
Für die aktuellen öffentlichen Auflagen der Baugesuche verweisen wir auf die Webseite der Gemeinde Schongau www.schongau.ch/
verwaltung/bauverwaltung oder auf das offizielle amtliche Publikationsorgan «Anschlagkasten bei der Gemeinde Schongau, Schulweg 2, 6288 Schongau.»
Eingegangene Baugesuche
- Baugesuch, Silvia Ghilardi Rederer, Unterkirchholz 1, 6288 Schongau, Luft-Wasserwärmepumpe, Parzelle 755 GB Schongau, Under Chilholz (öffentliche Auflage vom 16.09.2024 bis 06.10.2024).
- Baugesuch, Anton Langenstein, Hinterdorfstrasse 8, 6288 Schongau, Güllesilo-Abdeckung, Parzelle 235 GB Schongau, Hinderdorf (öffentliche Auflage vom 16.09.2024 bis 06.10.2024).
- Baugesuch, Holta Immo AG, Dorfstrasse 12, 6222 Gunzwil, MFH Holta Schulweg, Parzelle 333 GB Schongau, Langacher (Status: Eingereicht)
Erteilte Baubewilligungen
- Baugesuch, Pro Natura Luzern, Denkmalstrasse 1, 6006 Luzern, Pro Natura – Schutzmassnahmen Rieselflur Gitzitobel, Parzelle 1038 GB Schongau, Bachtale
- Baugesuch, Dominik & Alina Schönauer, Schönegg 11, 6288 Schongau, Sitzplatzbeschattung, Parzelle 1544 GB Schongau, Mettmenschongau
Werkdienst
Häckseldienst in Schongau
Stefan Bütler ist zuständig für den Häckseldienst in Schongau. Folgende Daten hat er reserviert:
Donnerstag, 7. November 2024
Bei Bedarf rufen Sie Herr Bütler an:
Stefan Bütler, Obermoos 1, 6289 Hämikon,
041 917 10 84 oder 079 697 68 10,
Variante 1: Häckseln des Materials vor Ort (schreddern). Das Material können Sie im Garten weiterverwenden, z. B. als Abdeck-Mulchmaterial oder im Grüngut entsorgen.
Variante 2: Ihr Material wird abtransportiert zur Weiterverarbeitung.
Tarifliste Häckseldienst 2024:
Anfahrtspauschale Fr. 10.00
(Nur beim Häckseln vor Ort)
Arbeitszeit mit dem Schredder (Maschinen inkl. Bedienung):
0 bis 10 Min. pro Min. Fr. 5.00
0 bis 20 Min. pro Min. Fr. 4.70
0 bis 30 Min. pro Min. Fr. 4.40
0 bis 40 Min. pro Min. Fr. 4.10
0 bis 50 Min. pro Min. Fr. 3.80
0 bis 60 Min. pro Min. Fr. 3.80
Über 60 Min. nach Vereinbarung
Abtransport des Materials
Abfuhr von verholztem Material pro m³ Fr. 25.00 (Strauchschnitt, Äste, Bäume)
Abfuhr von Gartenabfällen:
Pro m³ Fr. 40.00 (Sonnenblumenstengel, Schilf, Blätter, leicht verrottendes Material)
Wichtig: Keine Küchenabfälle oder Rasenschnittgut
Bitte beachten Sie:
- Das Material sollte von der Strasse aus gut zugänglich sein.
- Fremdstoffe wie Metall oder Kunststoffe sind nicht erwünscht.
- Schneiden Sie Ihre Bäume und Sträucher erst kurz vor dem Häckseln und bewahren Sie Ihr Häckselmaterial an einem regengeschützten Ort für die nächste Häckseltour auf.
- Das Material kann nur in trockenem Zustand durch den Häcksler gelassen werden.
- Das gehäckselte Material kann in den bereitgestellten Gebinden gesammelt werden.
Aus dem Resort Bau, Umwelt, Sicherheit
Verbotene Pflanzen im Garten durch einheimische Wildsträucher ersetzen: Jetzt ist der ideale Zeitpunkt!
Seit dem 1. September gelten neue Gesetze über invasive Pflanzen. Viele Arten wie Kirschlorbeer oder chinesische Hanfpalmen dürfen nicht mehr verkauft, verschenkt oder weitergegeben werden. Es gibt aber keine Pflicht, sie zu entfernen, einzig für Ambrosia gilt eine Bekämpfungspflicht. Trotzdem empfiehlt es sich, die Problempflanzen im Neophytensack zu entsorgen, damit die ökologischen Schäden nicht immer grösser werden. Was liegt also näher, als exotische Problempflanzen durch einheimische Wildsträucher zu ersetzen? Diese sind für die einheimischen Tiere, etwa Insekten, Vögel und Kleinsäuger besonders wertvoll. Der Herbst ist zudem die ideale Pflanzzeit für einheimische Sträucher. Also nichts wie los: Weg mit dem Kirschlorbeer, her mit den Wildsträuchern!
Gerne beraten wir Sie kostenlos – Ihre Umweltberatung Luzern
Kostenlose Auskünfte zu Umwelt und Energie für alle Luzernerinnen und Luzerner
www.umweltberatung-luzern.ch
Strassenreinigung nach Erntearbeiten
Bei gewissen Erntearbeiten ist es unvermeidlich, dass Strassen mit Erde verschmutzt werden. Es ist jedoch selbstverständlich, dass die Verursacher von Verschmutzungen die Strassen reinigen. Der Gemeinderat dankt allen, welche diese Reinigung unverzüglich nach der Verschmutzung vornehmen.
Übersicht verschaffen – Gartenhecken zurückschneiden
Verkehrsteilnehmer werden gefährdet, wenn Äste von Bäumen, Pflanzen und Hecken in den Strassenraum hineinragen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fussgänger und Radfahrer) sind darauf angewiesen, dass sie von den Automobilisten rechtzeitig gesehen werden. Das Strassengesetz verpflichtet die Grundeigentümer, Pflanzen rechtzeitig zurückzuschneiden. Unterlassen Sie diese Arbeit, kann die Strassenverwaltungsbehörde den Rückschnitt auf Kosten der Grundeigentümer veranlassen.
Wir bitten Sie, in diesem Zusammenhang folgendes zu beachten:
- Die Sichtzonen bei Ausfahrten sind freizuhalten (§ 90 StrG). Allenfalls sind bei Einmündungen zusätzliche Bereiche freizuhalten.
- Der Abstand von Bäumen beträgt ausserhalb der Bauzonen 4 m zu öffentlichen und 3 m zu privaten Strassen, innerhalb der Bauzonen 2 m zu öffentlichen und 1 m zu Privatstrassen (§ 86 StrG).
- Hecken müssen (gleich wie Einfriedungen und Mauern) bei allen Strassenkategorien innerorts einen Abstand von mindestens 0,60 m einhalten.
- Sind sie höher als 1,50 m, haben sie bei Kantons- und Gemeindestrassen ausserorts zusätzlich das halbe Mass der Mehrhöhe als Abstand einzuhalten (§ 87 StrG).
Aus dem Ressort Bildung und Gesellschaft
Neues aus der Chrüzmatt
Liebe Schongauerinnen, liebe Schongauer
Betreutes Wohnen soll selbständiges Wohnen mit bedarfsorientierten Unterstützungsleistungen ermöglichen. Neben dem Wohnen im angestammten Zuhause kommt dem intermediären Wohnen in alters- oder behinderungsgerechten Wohnungen grosse Bedeutung zu. Für Seniorinnen und Senioren ist unser Mehrgenerationenprojekt Stöcklimatt ein solches Wohnangebot. Zu den Betreuungsleistungen zählen zum Beispiel das 7/24-Notrufsystem, Haushaltshilfe, Mahlzeitendienst oder der Fahr- oder Begleitdienst. Betreutes Wohnen ist eine kostengünstigere und effektivere Alternative zu stationären Pflegeheimen.
Betreuungsleistungen mussten bisher aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Der Bundesrat will die Autonomie älterer Menschen und das Wohnen im eigenen Zuhause fördern. Deshalb sollen künftig bestimmte Betreuungsleistungen in den Ergänzungsleistungen (EL) berücksichtigt werden. Das ist eine längst fällige Massnahme. Es ist nur zu hoffen, dass aufgrund der politischen Diskussion und der Uneinigkeit um die Kostenübernahme, die betroffenen Menschen, die sich bisher die Betreuungsleistungen nicht leisten konnten, nicht noch Jahre auf die finanzielle Unterstützung warten müssen.
Wenn Menschen – durch die EL unterstützt – im betreuten Wohnen leben können, wird die Nachfrage nach teureren Pflegeheimplätzen verringert. Das heisst aber nicht, dass die Kapazitäten in Pflegeheimen reduziert werden können. Und das heisst auch nicht, dass die Pflegeheime dadurch günstiger werden. Die frei werdenden Pflegeplätze werden durch die Zunahme der Überalterung für jene Menschen benötigt, die aufgrund eines hohen Pflegebedarfs nicht mehr zu Hause und auch nicht in intermediären Wohnlösungen mit Spitex-Unterstützung leben können. Die Kosten in den Pflegeheimen werden tendenziell steigen, da der Pflegebedarf im Vergleich zu heute ebenfalls zunimmt. Durch die Schaffung intermediärer Wohnlösungen wie die Stöcklimatt werden die Pflegeheime effektiver und gezielter ausgelastet, was die Kostenentwicklung insgesamt dämpft.
Raymond Neumann
Geschäftsführer Chrüzmatt
Veranstaltungen in der Chrüzmatt Oktober 2024:
Ständli Schonger Musik
Sonntag, 6. Oktober 2024, 10–11 Uhr, Hiltiplatz
Wir freuen uns, an diesem Sonntag über das Ständli der Schonger Musik. Mit einem leckeren Apéro oder anschliessendem Mittagessen bei uns im Restaurant in der Chrüzmatt lässt sich der Sonntag doch ganz gut verweilen.
Veranstaltungen im Oktober/November
Oktober | ||
2. | Häckseldienst | Gemeinde |
4. | Offene Bühne | Bühne 10 |
6. | Kilbi Schongau | Alle Vereine |
8. | Wandertag | Wandergruppe |
12./16./18. | Konzert und Theater | Kirchenchor |
12./13. | Endschiessen | Schützengesellschaft |
13. | Schlussfahrt | Moto-Club |
18. | Plauschabend | Schützengesellschaft |
18. | Event | Bühne 10 |
25. | Hauptübung | Feuerwehr |
27. | Offene Turnhalle | Club der Familien |
29. | Mittagstisch Restaurant Kreuz | Pro Senectute |
31. | Offene Bühne | Bühne 10 |
November | ||
1. | Allerheiligen | Pfarrei (schulfrei) |
1. | Offene Bühne | Bühne 10 |
2. | Absenden Endschiessen | Schützengesellschaft |
2. | Uni Hockey Turnier U10/U13 | TV Schongau |
4. | Musik Hauptprobe Konzert | Musikgesellschaft |
7. | Häckseldienst | Gemeinde |
7./8./9. | Konzert | Musikgesellschaft |
8. | Offiziersübung | Feuerwehr |
12. | Räbeliechtli schnitzen | Club der Familien |
12. | Wandertag | Wandergruppe |
12. | Atemschutz-Übung Zug 1 | Feuerwehr |
13. | Übung | Samariter AeschPlus |
13. | Atemschutz-Übung Zug 2 | Feuerwehr |
14. | Räbeliechtli Umzug | Club der Familien |
15. | Generalversammlung | TV Schongau |
15./16. | Nothelferkurs | Samariter AeschPlus |
16. | Fackelwanderung mit Fondueplausch | KreaktivWerkstatt |
16. | Generalversammlung | Moto-Club |
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