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Veröffentlicht 04. September 2024

Gemeindenachrichten

Waldumgang

Der öffentliche Waldumgang des Forstbetriebs Rietenberg findet am Samstag, 7. September 2024, 13.30 Uhr, statt. Treffpunkt ist der alte Forstwerkhof in Villmergen (Hilfikerstrasse 4, Villmergen). Anschliessend an den Umgang wird allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Imbiss offeriert. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen.


Pilzkontrolle

Der Pilzverein Seetal führt die Pilzkontrollen für die Gemeinden Egliswil, Fahrwangen, Hallwil, Meisterschwanden, Sarmenstorf und Seengen durch. Ab 1. September bis ca. Mitte November (erster Frost) ist die Pilzkontrolle täglich zwischen 18.00 Uhr und 19.00 Uhr geöffnet. Die Pilzkontrolle wird im alten «Schuelhüsli» in Tennwil durchgeführt.

Für Auskünfte stehen folgende Pilzkontrolleure zur Verfügung:


Stipendien

Stipendien ermöglichen eine Ausbildung, auch für finanziell benachteiligte Menschen. Finanziert werden diese durch den Kanton. Die Ausbildungsbeiträge werden als Stipendien und/oder rückzahlbare zinslose Darlehen gewährt. Stipendien und zinslose Darlehen sind beides finanzielle Beiträge, die für Aus- oder Weiterbildungen ausbezahlt werden. Der Unterschied liegt in der Rückzahlung: Stipendien müssen nicht zurückbezahlt werden, Darlehen sind hingegen innert 10 Jahren nach Abschluss der Ausbildung zurückzuzahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag für Ausbildungsbeiträge frühestens zwei Monate vor und bis spätestens einen Monat nach dem Beginn der Ausbildung einreichen können. Zu spät eingereichte Anträge haben eine Reduktion der allfälligen Ausbildungsbeiträge zur Folge. Weitere Informationen und das digitale Stipendienportal finden Sie unter www.ag.ch/stipendien.


KulturLegi Aargau

Personen, die über ein geringes Einkommen verfügen, können bei der Caritas Aargau ein «Kultur-Legi» beantragen. Mit dieser Karte sind Rabatte auf über 2500 Angebote in der ganzen Schweiz erhältlich. Sie ist ein Jahr gültig und kann danach verlängert werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.kulturlegi.ch/aargau.


Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen werden die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen aufgefordert, überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht beeinträchtigen. Die lichte Höhe muss über Strassengebiet mindestens 4,5 m und über Gehwegen mindestens 2,5 m betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber Kantonsstrassen auf 2,0 m, gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm Abstand, gemessen vom Strassenmarch, zurückzuschneiden. An Strassenkurven und Kreuzungen sind sichtbehindernde Bäume und Sträucher zu beseitigen, damit die Sichtzonen eingehalten sind. Strassenbeleuchtungen, Strassentafeln und Verkehrssignale müssen freigelegt werden.
Das Zurück- und Aufschneiden hat bis spätestens 30. September 2024 zu erfolgen. Bei unbenütztem Fristablauf kann der Gemeinderat das Zurückschneiden auf Kosten des Grundeigentümers veranlassen.


Baubewilligungen

Es wurden folgende Baubewilligungen erteilt:

  • Pro Natura Aargau, Windisch: Beschilderung Lehrpfad, Parzellen 122 und 2590, Eichberg/Roos-weg
  • Robert Wacker, Seengen: Ersatz Gasheizung durch Luft-/Wasserwärmepumpe aussen, Gebäude Nr. 667, Parzelle Nr. 1252, Schlattweg 7
  • Robert Holliger, Seengen: Sitzplatzverglasung UG und Cheminée, Renovation und Umgestaltung Umgebung, Gebäude Nr. 989, Parzelle Nr. 3279, Weingartenstr. 53

 


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