Gemeindenachrichten
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Frühlingsfahrt
Die Frühlingsfahrt der Seenger Seniorinnen und Senioren ist am Donnerstag, 15. Mai, geplant. Das Reiseziel ist noch nicht bekannt. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Seengen ab dem 65. Altersjahr. Die persönlichen Einladungen werden zu gegebener Zeit verschickt.
AEW Energiebatzen
Vereine, Institutionen und Organisationen, die sich mit Projekten in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit, Forschung sowie Soziales engagieren, können im Rahmen des «AEW Energiebatzen» wieder bis zu 5000 Franken für die Realisierung ihrer Projekte gewinnen. Mit den beliebten «Energiebatzen» unterstützt die AEW das Aargauer Vereinsleben und fördert Projekte, die den Aargau noch attraktiver machen. Bis am 12. Januar 2025 können sich Vereine unter www.aew-energiebatzen.ch registrieren und Projekte erfassen. Vom 13. bis 31. Januar 2025 heisst es dann, so viele Stimmen wie möglich für das eigene Projekt zu sammeln.
Gmeindrot be de Lüt
Der Informationsanlass des Gemeinderats «De Gmeindrot be de Lüt» findet nächstes Jahr am Mittwoch, 5. November, 18.30 Uhr, statt. Der Gemeinderat freut sich auf viele Besucherinnen und Besucher.
Grüngutvignetten 2025
Die Grüngutvignetten für das Jahr 2025 können bereits gekauft werden. Bitte kleben Sie die neue Jahresvignette rechtzeitig auf den Container. Ohne gültige Vignette erfolgt keine Leerung. Die erste Grünabfuhr im Jahr 2025 findet am Freitag, 10. Januar, zusammen mit der Weihnachtsbaumabfuhr statt.
Waldumgang
Der nächste Waldumgang des Forstbetriebs Rietenberg findet am Samstagnachmittag, 6. September 2025, in Egliswil statt. Treffpunkt, Beginn und Programm werden später mitgeteilt. Die Bevölkerung wird ersucht, sich dieses Datum zu reservieren.
Vermieten Sie Wohnungen?
Die Einwohnerdienste führen das Einwohnerregister und sind darauf angewiesen, dass die gesetzliche Meldepflicht bei einem Wohnungswechsel beachtet wird. Somit sind auch Vermieter zu Meldungen verpflichtet, wenn sie Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben.
Die schriftlichen Meldungen an die Einwohnerdienste haben innert einer Frist von 14 Tagen zu erfolgen. Ein Mieterwechsel kann auch online gemeldet werden (
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