Gemeindenachrichten
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Gemeindeversammlung
Die Traktandenliste der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 6. Juni 2025 wurde wie folgt verabschiedet:
Einwohnergemeindeversammlung
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. November 2024
- Genehmigung der Jahresrechnung 2024
- Rechenschaftsbericht 2024
- Bruttokredit von Fr. 413 000.– für die Sanierung des Bachdurchlasses «Äusserer Dorfbach», des Knotens Brestenbergstrasse/Steinbrunnengasse und die barrierefreie Gestaltung der Bushaltestelle «Rotes Haus»
- Bewilligung einer Stelle für die Schulinformatik, Pensum 60%
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Waniczek Phillip, österreichischer Staatsangehöriger, und Barreiro Coton Sonia, spanische Staatsangehörige, mit der Tochter Maria Elena Sophi
- Verschiedenes und Umfrage
Ortsbürgergemeindeversammlung
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. November 2024
- Genehmigung der Jahresrechnung 2024
- Rechenschaftsbericht 2024
- Verschiedenes und Umfrage
Vergütungszins auf Einkommens- und Vermögenssteuern
Die prov. Steuerrechnungen wurden versandt. Profitieren Sie von flexiblen Zahlungsmöglichkeiten und ersparen Sie sich unnötige Verzugszinse für zu späte Zahlungen. Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober leisten, erhalten Sie einen Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseinganges bis zum 31. Oktober. Der Vergütungszins ist steuerfrei und wird dem Steuerkonto gutgeschrieben.
Ganzjähriges Fahrverbot auf dem Aabach
Bitte beachten Sie, dass der Aabach-Abschnitt zwischen dem Hallwilersee und dem Schloss Hallwyl seit dem 1. Juli 2023 für jede Art von Schwimmkörpern ganzjährig gesperrt ist. Die ganzjährige Sperrung entlastet das Schutzgebiet und verbessert insbesondere den Uferschutz und die ökologische Vernetzung des Aabachs. Verboten sind Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper aller Art, insbesondere Gummiboote, Kajak, Kanu, SUP, Flosse, Luftmatratzen. Die Badestellen am Aabach und neben der Schiffsanlegestelle Seengen (Frauen- und Männerbad) stehen den Badenden und Schwimmenden weiterhin zur Verfügung. Auch Schwimmen im Aabach ist weiterhin erlaubt.
Zurückschneiden von Hecken, Bäumen und Sträuchern
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen werden ersucht, ihre Hecken, Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Die lichte Höhe muss bei Fahrbahnen 4,50 m und bei Gehwegen 2,50 m betragen. Hecken, Bäume und Sträucher sind auf die Grenze zurückzuschneiden.
Im Bereich von Einmündungen und Ausfahrten ist unbedingt darauf zu achten, dass die Sichtzonen freigehalten werden. Zudem dürfen Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen durch Bepflanzungen nicht verdeckt werden. Wo die Hecken, Bäume und Sträucher nicht bis spätestens Ende Juni 2025 zurückgeschnitten werden, wird diese Arbeit ohne weitere Anzeige an den Eigentümer auf dessen Kosten vom Gemeindewerk Seengen ausgeführt.
Der Gemeinderat dankt allen Eigentümern, die ihre Hecken, Bäume und Sträucher ordnungsgemäss zurückschneiden und dadurch mithelfen, die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Unentgeltliche öffentliche Rechtsauskunft
Die unentgeltliche öffentliche Rechtsauskunft wird abwechslungsweise durch im Bezirk Lenzburg praktizierende Anwälte erteilt. Die Auskunft findet an zwei Montagen pro Monat von 17.30 bis 18.30 Uhr ohne Voranmeldung im Hünerwadelhaus, Aavorstadt 2, Lenzburg, statt.
Nächste Termine: 12., 19. und 26. Mai
Brennholz bestellen
Frisches Brennholz aus unserem Wald können Sie jetzt wieder bestellen. Der aktuelle Brennholzbestellschein ist auf der Homepage des Forstbetriebs Rietenberg www.forst-rietenberg.ch erhältlich.
Dorfheftli-Abo
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