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Veröffentlicht 06. November 2024

Gemeindenachrichten

Baubewilligungen

Es wurden folgende Baubewilligungen erteilt:

  • Donadi Cristian und Eleonora, Gontenschwil – Luft/Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung, Parzelle 2754, Widenmattstrasse 1057
  • Todorovic Denis und Natasa, Reinach – Luft/Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung, Parzelle 2378, Dorfstrasse 494
  • Küng Adrian und Delia, Gontenschwil – Spielplatz inkl. Spielturm und Schaukel, Parzelle 1149, Obere Egg
  • Zyberaj Hajdar und Myvedet, Gontenschwil – Rankgerüst, Parzelle 2842, Dorfstrasse
  • Stiftung Altried, Zürich – Tempräre Baustelleninstallationsplatz und Handwerkerparkplatz, Parzellen 1488 und 1148, Obere Egg / Wannentalstrasse
  • Pisan Pirmin, Gontenschwil – Luft/Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung, Parzelle 2438, Reinacherstrasse 588
  • Steffen Urs, Gontenschwil – Abbruch der bestehenden Garage sowie Neubau einer Garage mit Heizkeller und einer Hackschnitzelheizung für einen kleinen Wärmeverbund, Parzelle 2724, Hübelistrasse
  • Haller Rolf und Martina, Zetzwil – Umbau Bauernhaus, Parzelle 227, Geisshofstrasse


Benützungsgebühren von Gemeinde-, Schul- und Sportanlagen

Der Gebührentarif zur Benützung der Gemeinde-, Schul- und Sportanlagen stammen teilweise noch aus dem Jahr 1998 und wurde seither nicht an die Teuerung angepasst. Aufgrund der fehlenden Teuerungsanpassung und den steigenden Energiekosten ist eine Erhöhung der Benutzungsgebühren unabdingbar. Der neue Gebührentarif gilt ab 1. Januar 2025. 


Gemeindeversammlungen 2025

Der Gemeinderat hat die Daten der Gemeindeversammlungen 2025 wie folgt festgelegt:

Freitag, 13. Juni 2025 und Freitag, 28. November 2025


Kulturkommission

Als Ersatz für Karin Dätwyler konnte Judith Sommerhalder als neues Mitglied der Kulturkommission gewählt werden. Der Gemeinderat freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.


Krankenkassenprämienverbilligung 2025

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Das ganze Verfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickte potenziell anspruchsberechtigten Personen einen Anmeldecode für die Online-Anmeldung. Die Prämienverbilligung muss jährlich neu angemeldet werden. Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau aus dem Jahr 2022 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung haben von der SVA Aargau per Post im September einen Code erhalten. Sollten Sie bisher keinen Code erhalten haben, möchten jedoch einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen, können Sie über die Website www.sva-ag.ch/pv einen Code bestellen. Die Antragsfrist für die Prämienverbilligung läuft am 31. Dezember 2024 ab – danach können Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung 2025 mehr stellen.


Nez Rouge Aargau

Nez Rouge fährt Sie und Ihre Liebsten in Ihrem eigenen Auto sicher nach Hause. Die gemeinsame Vision der Freiwilligen ist die Verringerung von Verkehrsunfällen, welche durch ein reduziertes Fahrvermögen verursacht werden. Aber wie funktioniert dieser Fahrdienst?

Sie müssen mit Ihrem eigenen Auto unterwegs sein. Wenn wir Ihren Anruf entgegennehmen dürfen, notieren wir Ihren Standort und Ihr Ziel. Danach wird ein Team schnellstmöglich losgeschickt. Machen Sie es sich in Ihrem Auto bequem und lassen Sie sich nach Hause fahren.

Kostet dieser Service? Als gemeinnützige Organisation sind wir auf Spenden angewiesen. Es ist jedoch Ihnen überlassen, ein Trinkgeld zu geben. Dieses fliesst in die Infrastruktur, die laufenden Ausgaben und in die Verpflegung unserer freiwilligen Helferinnen und Helfer.

Am Ende jeder Aktion möchten wir mit unserer geleisteten Arbeit etwas Gutes tun, daher fliesst ein Teil Ihrer Spende bzw. Ihres Trinkgeldes in eine gemeinnützige Organisation. Bitte beachten Sie, dass wir keine Taxifahrten anbieten. Es werden ausschliesslich Personen mit ihrem eigenen Fahrzeug transportiert. Weitere Informationen finden Sie unter: https://nezrougeaargau.ch

 


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