
Neue Wohn- und Gewerberäume für Gontenschwil – Gestaltungsplan in Prüfung
- Text und Bild: Daniel Hinnen
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In Gontenschwil soll neuer Wohnraum entstehen. Der Gemeinderat hat die Teiländerung des Gestaltungsplans «Zentrum Unterdorf» zur Vorprüfung beim Kanton eingereicht. Ziel ist es, das bestehende Wohnangebot zu erweitern und zentral gelegenen, altersgerechten Wohnraum zu schaffen.
Der Gemeinderat von Gontenschwil hat die Teiländerung des Gestaltungsplans «Zentrum Unterdorf» zur Vorprüfung beim Kanton eingereicht. Hintergrund dieser Änderung ist der bestehende Mangel an zentral gelegenem, altersgerechtem und hindernisfreiem Wohnraum in der Gemeinde. Mit der Anpassung des seit 2014 rechtskräftigen Gestaltungsplans soll diesem Bedarf begegnet werden. Ein ausschlaggebender Grund für die nun eingeleitete Teiländerung ist der spätere Erwerb des alten Hutmacherhauses, wodurch sich neue Möglichkeiten für die städtebauliche Entwicklung ergeben haben. Die geplante Überbauung soll an der Ecke Dorfstrasse und Oberkulmerstrasse, in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof, entstehen und eine Fläche von rund 1746 Quadratmetern umfassen.
Zusätzlich zu den drei bestehenden Gebäuden A, B und C sind zwei weitere Gebäude D und E mit jeweils vier Vollgeschossen und insgesamt rund 14 Wohnungen vorgesehen. Besonders markant wird das Gebäude D an der Weggabelung von Dorfstrasse und Oberkulmerstrasse sein, das als Tor zum Dorf dienen und mit seiner plastischen Architektur sowie vier Stockwerken einen prägnanten Akzent gegenüber dem Bahnhof setzen soll. Im Erdgeschoss dieses Gebäudes sind zudem Flächen für mässig störendes Gewerbe und Dienstleistungen geplant. Die Unterlagen zur Teiländerung des Gestaltungsplans befinden sich derzeit in der Vorprüfung durch den Kanton. Parallel dazu läuft bis zum 17. März das öffentliche Mitwirkungsverfahren. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen bei der Gemeinde einsehen oder digital über die Gemeindewebsite abrufen.
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden weitere Schritte erforderlich sein, bevor die Baubewilligung erteilt werden kann. Der Gemeinderat setzt sich weiterhin für eine nachhaltige Entwicklung des Dorfzentrums ein und strebt eine bedarfsgerechte Erweiterung des Wohnraums an.
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