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leimbach metall

Veröffentlicht 03. März 2025

Grünabfuhr: 6. März 2025

  • Quelle: Gemeindeverwaltung Leimbach
  • Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen

Wir bitten Sie, das Grüngut bereits bei Beginn der Abfuhr – um 7 Uhr – bereitzustellen.

In der Grüngutabfuhr sind erwünscht:

  • Baum- und Sträucherschnitt, Grasschnitt, Gartenabfälle,
  • Rüstabfälle aus der Küche, Kleintiermist von Hamstern, Kaninchen, Hühnern, Meerschweinchen usw.,
  • Unkraut aller Art.

Nicht in die Grüngutabfuhr gehören:

  • Spritzmittel sowie deren Rückstände,
  • Steine, Glas, Altmetall,
  • Plastiksäcke, Einkaufstaschen, Verpackungsmaterial, Sperrgut,
  • Katzenstreu und Speisereste.

Für die Bereitstellung des Grüngutes sind handelsübliche Grüncontainer der Grösse 140 bis 360 Liter Inhalt, passend auf die Entleerungsvorrichtung am Sammelfahrzeug, zugelassen. Kleinstgebinde, Harassen, Körbe, Pflastermulden, Fässer, Ochsnerkessel, Papierkörbe usw. sowie Säcke aller Art sind nicht zugelassen und werden somit auch nicht entleert.

Bitte bringen Sie an Ihrem Container eine Jahresvignette oder eine Einzelplombe an, die ihrem max. Inhalt entspricht. Behälter mit Zwischengrössen sind mit einer Vignette oder Einzelplombe für die nächstgrössere Behälterklasse zu versehen. Der Inhalt von unfrankierten oder überfüllten Behältern sowie verfaultes Material wird nicht entsorgt.

Eigenkompostierung

Kompostieren im eigenen Garten, am Ort der Abfallentstehung, ist nach wie vor die ökologisch sinnvollste und auch kostengünstigste Verwertung der Grünabfälle. Verwenden Sie Holzhäcksel, er verhindert Fäulnis von Küchenabfällen und Rasenschnitt.


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