Veröffentlicht 20. November 2024
An den Abfuhrdaten bis 7 Uhr bereitstellen. Zum Kompostieren geeignete Rüst- und Gartenabfälle sind, soweit sie nicht am Ort ihres Entstehens kompostiert werden können, der Grünabfuhr mitzugeben.
Die kompostierbaren Abfälle dürfen nur in offiziell zugelassenen, mit entsprechender Jahresvignette oder Einzelplomben versehenen Behältern, Containern oder Bündeln bereitgestellt werden. Verfaulte Grünabfälle werden nicht entsorgt! Behälter, welche nicht maschinell geleert werden können, und Bündel dürfen nur max. 25 kg wiegen (SUVA Vorschrift). Keine Anlieferung an Werkhof Menziken! Jahresvignetten und Einzelplomben können ab Mitte Dezember bei der Abteilung Finanzen bezogen werden. Die Einzelplomben sind auch im Bahnhof-Shop, im Denner und in der Drogerie + Dorfladen «Sommi» erhältlich. Gebinde ohne gültige Vignetten oder Plomben werden nicht geleert. Laub in Säcken wird nicht entsorgt.