Interessanter Vortrag in der Altersresidenz Falkenstein
- Text und Bild: Thomas Moor
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Zu einem spannenden Vortrag lud die Altersresidenz Falkenstein Bewohner und die interessierte Bevölkerung ein. Corinne Nussbaumer (Leitung Pflege und Betreuung im Falkenstein) konnte Dr. med. Henner Niebergall begrüssen. Thema seines Vortrages: «Palliation und Langzeitpflege»
Unter Palliation versteht man eine Form der medizinischen Behandlung, die nicht auf die Heilung einer Erkrankung, sondern auf die Linderung der von ihr verursachten Beschwerden gerichtet ist. Palliation und Langzeitpflege beinhalten ein breites medizinisches und soziales Spektrum, wie Dr. med. Henner Niebergall einleitend betonte und gleichzeitig einen Einblick in seinen beruflichen Werdegang gab. Niebergall ist Facharzt für Anästhesiologie mit Schwerpunkt auf Palliativ- und Schmerztherapie sowie psychosomatischer und psychosozialer Medizin mit eigener Praxis für Schmerzmedizin in Zürich. Er erklärte, dass es bei der Palliativversorgung nicht nur um die Behandlung von Schmerzen und Symptomen gehe, sondern auch um eine Verbesserung der Lebensqualität von Patienten. Wichtig sei eine ganzheitliche Betrachtung, welche körperliche, psychische und soziale Aspekte umfasst. In der Schweiz werde man nicht alleine gelassen. «Der Staat kümmert sich um uns», wie er erklärte und die Versorgungsstrukturen von «Palliativ Care in der Grundversorgung» und als «Spezialisierte Palliative Care» aufzeigte.
Der Kanton Aargau verfügt seit 2022 über ein entsprechendes Konzept. Das Rad müsse nicht neu erfunden werden, so Niebergall. Eine der grössten Herausforderung ist aber die Umsetzung. Auch für die Altersresidenz Falkenstein. Die Anforderungen steigen, die Ressourcen schwinden. Wichtig sei deshalb eine gezielte Aus- und Weiterbildung in die Zukunft. Der zweite Teil seines Vortrages war unter anderem der Patientenverfügung und der Frage, wie eine gute Palliation gelingen kann, gewidmet. Eine Patientenverfügung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass im Sinne der betroffenen Person entschieden werden kann. Sie sei aber keine Versicherung für ein gutes Sterben. Einer guten Palliation ist dann Erfolg beschieden, wenn unter allen vier Parteien, bestehend aus der betroffenen Person, den Angehörigen, der Pflege und dem Arzt, Einigkeit herrscht. Einigkeit herrschte bei den Teilnehmenden des Vortrages insofern, dass zum Teil neue Erkenntnisse und ein besseres Verständnis für das Thema Palliation und Langzeitpflege gewonnen werden konnten.
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