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Veröffentlicht 25. April 2024

Neue Organisationsform für den Forstbetrieb aargauSüd

  • Text: Eing.
  • Bild: fbagsued.ch
  • Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen

Die Gemeinden Beinwil am See, Birrwil, Leimbach, Menziken und Reinach lassen ihre Waldflächen seit 2007 durch den gemeinsamen Forstbetrieb aargauSüd bewirtschaften. Damit die Erfüllung der gesetzlichen Revieraufgaben in der Region auch in Zukunft wirtschaftlich erfolgen kann, soll der Forstbetrieb auf 1. Januar 2025 in eine selbständige öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt überführt werden.

Der Forstbetrieb aargauSüd basiert seit seiner Entstehung auf einem einfachen Gemeindevertrag. Die Ortsbürgergemeinde Reinach führt als Sitzgemeinde die Rechnung, stellt das nötige Personal an und beschafft die erforderlichen Betriebsmittel. Der Betrieb rechnet die Waldbewirtschaftung über die gemeinsame Rechnung ab und konnte sich in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld bisher erfolgreich behaupten.

Da der aktuelle Waldbewirtschaftungsvertrag die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen mag, haben sich die beteiligten Gemeinden in den vergangenen Monaten intensiv mit den möglichen Organisationsformen für den Forstbetrieb auseinandergesetzt. Mit dem Ziel, den wirtschaftlichen Handlungsspielraum des Forstbetriebs längerfristig zu sichern, schlagen die beteiligten Gemeinden die Umwandlung in eine selbständige öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt vor. Die Waldbewirtschaftung soll weiterhin auf gemeinsame Rechnung erfolgen. Zudem wird die bewährte schlanke Führungsstruktur mit einem zehnköpfigen Vorstand, in dem jede Gemeinde mit zwei Mitgliedern vertreten ist, beibehalten.

Bei der Gründung wird die Anstalt mit einem Eigenkapital von CHF 400 000 ausgestattet. Damit kann der Forstbetrieb Investitionen aus den Eigenmitteln finanzieren. Bis der Maximalbestand des Eigenkapitals von CHF 1 000 000 erreicht ist, wird jährlich die Hälfte des Ertragsüberschusses an die Ortsbürgergemeinden ausgeschüttet. Der übrige Gewinn wird dem Eigenkapital zugewiesen. Die Ortsbürgergemeinden beteiligen sich im Verhältnis der Gesamtwaldfläche am gemeinsamen Forstbetrieb. Die Einwohnergemeinden müssen sich nicht am Grundkapital beteiligen und haben auch keinen Anspruch auf einen Anteil am Ertragsüberschuss.

Der Zweck, die Organisation und die Finanzierung des neuen Forstbetriebs sind detailliert in der Anstaltsordnung geregelt, die an den kommenden Rechnungsgemeindeversammlungen der beteiligten Einwohnergemeinden und den jeweiligen Ortsbürgergemeinden traktandiert wird. Falls die Stimmberechtigten der Errichtung der selbständigen Gemeindeanstalt und der Anstaltsordnung zustimmen, kann der reorganisierte Forstbetrieb aargauSüd am 1. Januar 2025 operativ tätig werden.



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