Zum Hauptinhalt springen
Veröffentlicht 23. Oktober 2024

Gemeindenachrichten

Statistik Wahlen vom 20. Oktober 2024

Bei den Grossrats- und Regierungsratswahlen vom 20. Oktober 2024 lag die Stimmbeteiligung in Reinach bei 26­%. Von den 1164 Personen haben 1,4% an der Urne und 98,6% brieflich abgestimmt. 11 (1%) der 1148 brieflichen Stimmabgaben waren ungültig. Die Urnenöffnungszeiten wurden wie folgt benützt: Samstag 25% (4 Stimmende) und Sonntag 75% (12 Stimmende).


Baubewilligungen

Folgende Baugesuche sind unter Bedingungen bewilligt worden:

  • Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach: Sanierung und Werkleitungsersatz bestehender Fussweg (Kirchweg), Kirchweg, Parzellen 1064 und 1065
  • EWS Energie AG, Winkelstrasse 50, 5734 Reinach: Werkleitungsausbau Sonnenbergstrasse 47 bis Höhenweg, Sonnenbergstrasse / Höhenweg, Parzelle 1093
  • Jasharaj Albert, Schorenstrasse 15, 5734 Reinach: Erstellen Carport und Umgebungsanpassungen / Sichtschutz, Schorenstrasse 15 und 15.1, Gebäude Nr. 1491, Parzelle 3118 (zum Teil nachträgliches Baugesuch)
  • Markaj Arta, Widenmattstrasse 6b, 6102 Malters: Neue Aufteilung Wohnfläche, Breitestrasse 16, Gebäude Nr. 704, Parzelle 1617 (nachträgliches Baugesuch)

Gemeindeversammlung vom 12. November 2024

Der Gemeinderat lädt alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur Budget-Gemeindeversammlung vom Dienstag, 12. November 2024, 20 Uhr, in den Saalbau ein. Ab 19.30 Uhr wird im Foyer ein Apéro serviert. Die Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften können vom 28. Oktober bis 11. November 2024 während der ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Einwohnerdienste eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen zur Gemeindeversammlung sind zudem auf der Homepage der Gemeinde Reinach aufgeschaltet.


Aufruf zum Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bäume, Hecken und Sträucher, die auf Gehwege und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger sowie den Winterdienst und gefährden den Strassenverkehr.

In das Lichtraumprofil ragende Bäume und Sträucher müssen regelmässig durch die Liegenschaftsbesitzer zurückgeschnitten werden. Verkehrssignale, Strassenschilder und Strassenbeleuchtungen dürfen nie verdeckt sein. Die Sichtzonen bei Ausfahrten in öffentliche Strassen sind stets freizuhalten. Es gelten folgende Abstände:

  • vom Strassenrand 60 cm
  • bei Fahrbahnen Mindesthöhe 4,50 Meter
  • bei Gehwegen und Trottoirs 2,50 Meter

Bäume, Hecken und Sträucher, welche bis 31. Oktober 2024 nicht zurückgeschnitten sind, werden auf Kosten der Besitzer zurückgeschnitten.


 

Grünabfuhr mit Laubentsorgung

Das in diesen Tagen herunterfallende Laubwerk der Bäume dient der belebten Bodenschicht als Schutz- und Nahrungsspender. Zusammen mit dem Häckselmaterial bietet das Laub vielen Kleinlebewesen in der kalten Jahreszeit Unterschlupf. Wer keine Gelegenheit hat, das Laub im eigenen Garten zu verwerten, darf dieses ausnahmsweise der letzten Grünabfuhr in diesem Jahr am Freitag, 27. Dezember 2024, mitgeben.

Bitte beachten Sie, dass sowohl für das Laub als auch für das übrige Grünzeug die handelsüblichen Grüncontainer der Grössen 40/140/240/360 und 800 Liter zu benützen sind. Alle anderen Gebinde werden nicht geleert.


Pilzkontrolle

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Reinach haben die Möglichkeit, ihre Pilze gegen telefonische Voranmeldung kostenlos durch Harald Sigel (079 610 81 18) und Daniela Marzohl Sigel (079 232 83 50), Schorenstrasse 22, 5734 Reinach, prüfen lassen. Um zu verhindern, dass ungeniessbare oder gar giftige Pilze auf dem Esstisch landen, wird allen Pilzsammlern empfohlen, von diesem Angebot rege Gebrauch zu machen.

 


Beitrag teilen: