Aus dem Gemeinderat
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Sehr geehrte Reinacherinnen und Reinacher,
Gerne informiere ich Sie nachfolgend über einige Themenschwerpunkte im Departement Umwelt, Verkehr und Raumordnung.
Kehricht- und Grünabfuhr / Entsorgung
Kehrichtabfuhr und Abfallentsorgung sind bekanntlich Themen, die jeden Einzelnen von uns direkt betreffen. Nachfolgend finden Sie deshalb eine Aufstellung der abgeführten Mengen und Kosten für die Gemeinde in den letzten 3 Jahren. Es handelt sich dabei explizit um die Kosten für Transport und Entsorgung. Weitere Auslagen, wie der Gemeindeanteil bei der Erstellung von öffentlichen Unterflurcontainern, Bereitstellung Abfallsäcke, Unterhaltsarbeiten durch den Werkdienst, usw. sind darin nicht enthalten.
Wie Sie aus den nachfolgenden Aufstellungen nur unschwer erkennen können, sind die Gesamtkosten zwar von einem Jahr zum anderen leicht volatil, bewegen sich jedoch in einem vertretbaren Rahmen. Insbesondere bei der Grünabfuhr ist bemerkenswert, dass sich trotz Erhöhung der Anzahl Abfuhren und der damit verbundenen Verbesserung des Services für die Einwohnerinnen und Einwohner die Gesamtkosten pro Person nur marginal bewegen.
Hauskehricht:
Jahr | Gemeindeabfuhr Kehrichtmenge t | Anzahl Kehrichtabfuhren | Gemeindeabfuhr Unterflurcontainer t | Verbrennung KVA Buchs pro t | Kosten (Transport und Entsorgung) | Bevölkerung | Kosten pro Einwohner / Jahr |
2023 | 1042.96 | 52 | 155.61 | 75.00 | 224‘476.00 | 9‘597 | Fr. 23.39 |
2022 | 1165.77 | 52 | 136.78 | 85.00 | 207‘773.00 | 9‘288 | Fr. 22.37 |
2021 | 1195.62 | 53 | 130.30 | 105.00 | 218‘932.00 | 9‘057 | Fr. 24.17 |
Grünabfuhr:
Jahr | Gemeindeabfuhr Grüngutmenge t | Anzahl Grünabfuhren | Entsorgungskosten Haefeli AG Grüngut pro t | Kosten (Transport und Entsorgung) | Bevölkerung | Kosten pro Einwohner / Jahr |
2023 | 1034.00 | 46 | 120.00 | 222‘667.00 | 9‘597 | Fr. 23.20 |
2022 | 969.20 | 23 | 120.00 | 202‘533.00 | 9‘288 | Fr. 21.80 |
2021 | 1058.96 | 21 | 120.00 | 214‘255.00 | 9‘057 | Fr. 23.66 |
Strafbefehlsverfahren der Gemeinde im baupolizeilichen Bereich
Mit Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) liegt die Zuständigkeit für das Strafprozessrecht beim Bund und dieses muss auf allen betroffenen Ebenen angewendet werden. Abweichende kantonale Regelungen sind nur noch dort zulässig, wo dies die Strafprozessordnung auch explizit vorsieht. Diese Regeln gelten für die betreffenden Strafverfahren bereits jetzt. Was bedeutet das für unsere Gemeinde?
Die Strafverfahren bei Bagatelldelikten und geringfügigen Verstössen im genannten Bereich führt die Gemeinde trotz des massiv höheren Zeitaufwandes nach wie vor selber durch. Die Alternative und für die Gemeinde sicherlich auch der einfachere Weg wäre die direkte Überweisung aller Verfahren an die Staatsanwaltschaft gewesen. Dies hätte jedoch für alle Betroffenen einen massiv längeren Zeitbedarf und zumindest viel höhere Administrativkosten mit sich gebracht. Also in der Summe nicht nur für die Beschuldigten, sondern für alle Betroffenen nur Nachteile.
Der Hauptunterschied zum vorherigen Ablauf ist, dass die Gemeinde das rechtliche Gehör gemäss StPO gewähren muss und somit verpflichtet ist, die Beschuldigten vorzuladen und anzuhören. Die Beschuldigten ihrerseits sind verpflichtet, der Vorladung nachzukommen und ihre Sicht der Dinge persönlich darzulegen. Dieser Verfahrensschritt wird in der Regel durch den verantwortlichen Ressortchef und den Gemeindeschreiber durchgeführt. Danach trifft der Gemeinderat als urteilende Behörde seine Entscheidung und das Urteil wird den Beschuldigten mit den entsprechenden Rechtsbelehrungen zugestellt. Falls dieses akzeptiert wird, ist der Fall abgeschlossen. Andernfalls kann das Urteil an die nächsthöhere Instanz weitergezogen und angefochten werden.
Festlegung der Gewässerräume – Öffentliche Mitwirkung
Gestützt auf Paragraph 3 des kantonalen Baugesetzes liegen die Entwürfe zur Festlegung der Gewässerräume in der Gemeinde Reinach zur öffentlichen Mitwirkung vom 22. März bis am 23. April 2024 auf. Die Umsetzung erfolgt räumlich in den Bauzonen- und Kulturlandplänen der Gemeinde und hat eine Ergänzung in der Bau- und Nutzungsordnung zur Folge.
Die entsprechenden Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter «Aktuelles».
Der Gemeinderat freut sich auf zahlreiche und konstruktive Eingaben.
Anzahl Baugesuche
Der Trend bei der Anzahl Baugesuche ist abnehmend und ich gehe im Moment nicht davon aus, dass sich dies kurzfristig wieder ändern wird. Anders sieht es jedoch bei den Bauvolumen (Objektgrössen) aus. Die Baueingaben beinhalten in der Regel grössere Volumen. Daher hat sich die zeitliche Belastung für die Abteilung Bau und Planung nicht merklich reduziert. Die grösseren Volumen haben zur Folge, dass die Bearbeitung der einzelnen Gesuche sich als immer komplexer erweist und daher entsprechend zeitintensiv ist.
Abschliessend wünsche ich allen Leserinnen und Lesern einen schönen Frühling!
Lanz Rudolf, Vizeammann
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Lehrbeginn 2024/2025
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