Gemeindenachrichten
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Umrüstung der Kandelaber auf LED-Technologie
Im Rahmen der Strassenbauprojekte der letzten Jahre wurden rund die Hälfte aller Kandelaber in der Gemeinde Reinach mit LED-Technologie ausgestattet. Da der Energieverbrauch von Leuchten mit LED-Technologie erheblich kleiner als der von herkömmlichen Leuchtmitteln ist, sollen nun die restlichen Kandelaber ebenfalls mit LED-Technologie ausgerüstet werden. Mit der LED-Technologie kann der Energieverbrauch um mindestens 50% gesenkt werden, womit den steigenden Energiepreisen entgegengewirkt werden kann. Je nach Zustand der Kandelaber werden diese komplett erneuert oder lediglich die Leuchtmittel ersetzt.
Für die Umrüstung der restlichen Kandelaber auf LED-Technologie wird der Gemeindeversammlung vom 12. November 2024 ein Verpflichtungskredit von CHF 735 000.00 zur Beschlussfassung unterbreitet.
Neubau Parkplatzanlage Sportanlagen (Moos)
In Verbindung mit der Eishalle, der Tennishalle, dem Tennisplatz, dem Fussballplatz und dem Freizeithaus Onderwerch finden im Gebiet Moos regelmässig grössere Veranstaltungen statt. Für diese Veranstaltungen reichen die bestehenden Parkplätze oftmals nicht aus. In der Folge wird häufig in das angrenzende Kulturland ausgewichen, wodurch Landschäden verursacht werden. Um diesem Unterangebot entgegenzuwirken, beabsichtigt der Gemeinderat, auf der provisorisch eingekiesten Fläche zwischen der Mellastrasse und der Unterwerkstrasse eine öffentliche Parkplatzanlage mit 43 Abstellplätzen zu erstellen. Für den Neubau dieser Parkplatzanlage wird der Gemeindeversammlung vom 12. November 2024 ein Verpflichtungskredit von CHF 514 000.00 beantragt.
Wer bei einem Bauprojekt weniger Parkplätze erstellt, als gemäss Baugesetz erforderlich sind, hat der Gemeinde eine Ersatzabgabe zu entrichten. Der Fonds «Ersatzabgaben für Parkplatzbauten» darf nur zur Erstellung von öffentlichen Parkierungsanlagen oder Anlagen des öffentlichen Verkehrs oder des nicht motorisierten Privatverkehrs, die den abgabepflichtigen Grundeigentümern dienen, verwendet werden. Der Neubau der Parkplatzanlage im Moos kann daher vollumfänglich aus diesem Fonds finanziert werden.
Aargauer Familientag
Familien sind die Basis für eine starke Gesellschaft. Der Kanton feiert deshalb die Familien mit dem Aargauer Familientag 2024. Am Samstag, 14. September 2024, finden zu diesem Anlass in Reinach rund um das Gemeindehaus vielfältige Aktivitäten für die ganze Familie statt: Basteln, Spiel und Spass, Pflanzentauschbörse, Verpflegungsstände und traditioneller Samstagsmarkt mit regionalem Angebot. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Reinach.
Prämienverbilligung 2025
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2025 werden daher die definitiven Steuerdaten 2022 berücksichtigt. Das Anspruchsverfahren der Prämienverbilligung erfolgt ausschliesslich elektronisch. Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung 2022 und möglichem Anspruch auf eine Prämienverbilligung erhalten bis 30. September 2024 einen persönlichen Code für die Online-Anmeldung per Post zugestellt. Sollte jemand keinen Internetzugang haben, hilft Ihnen die SVA Aargau oder die Gemeindezweigstelle gerne bei der Antragsstellung.
Falls mögliche Anspruchsberechtigte bis zum 30. September 2024 keine Mitteilung erhalten, können sie bei der SVA Aargau ab Oktober 2024 telefonisch oder direkt über die Website www.sva-ag.ch/pv einen Code bestellen. Für Personen, die neu im Kanton Aargau wohnhaft sind und noch keine Prämienverbilligung beantragt haben, ist eine Codebestellung nicht erforderlich. Melden Sie sich mit dem Änderungsantrag an: www.sva-ag.ch/aenderungsantrag. Der Antrag für die Prämienverbilligung 2025 ist in jedem Fall bis spätestens 31. Dezember 2024 einzureichen. Verbesserungen oder Verschlechterungen Ihrer finanziellen Situation sowie Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse melden Sie online mit dem Änderungsantrag: www.sva-ag.ch/aenderungsantrag.
Identitätskarte und Pass
Reisen Sie in den Herbstferien ins Ausland? Dann prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Identitätskarte oder Ihres Passes. Bei vielen Reisen wird verlangt, dass der Reisepass im Zeitpunkt der Reise noch 6 Monate gültig sein muss. Denken Sie daran, dass Sie für das Ausstellen der neuen Ausweise mit bis zu 2 Wochen rechnen müssen. Falls Sie einen neuen Pass benötigen, können Sie online unter www.schweizerpass.ch oder via Telefon 062 835 19 28 direkt beim Ausweiszentrum Aargau einen Termin vereinbaren. Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form ausgestellt und kann bei der Gemeinde unter Vorweisung eines aktuellen Passfotos sowie eines Identitätsnachweises beantragt werden (allerdings nicht im Kombiangebot mit einem Reisepass).
Die Gültigkeit der neuen Ausweise beträgt bei Erwachsenen zehn Jahre, bei Minderjährigen fünf Jahre. Für Erwachsene betragen die Kosten für eine Identitätskarte CHF 70.00, für einen Pass CHF 145.00 und für beides zusammen CHF 158.00. Für Minderjährige kostet der Pass CHF 65.00, die Identitätskarte CHF 35.00 und beides zusammen CHF 78.00. Unsere Einwohnerdienste helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter (062 765 12 12).
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