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leimbach metall

Veröffentlicht 04. Dezember 2024

Gemeindenachrichten

Baubewilligungen

Gesuchsteller: Knörr Roland und Christine, Schlossgasse 4, 5723 Teufenthal
Parzelle/Lage: 59 und 960 / Schlossgasse 4 und 4a
Zone: Dorfzone
Bauvorhaben: Ersatz Gasheizung durch zwei Luft/Wasser-Wärmepumpen beim Geb. Nr. 69 und 483


Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. November 2024

Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung

  1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2024
  2. Genehmigung des Kredits von CHF 141 000 (Teufenthal CHF 5638.70) für die Anschaffung eines neuen Schliesssystems für die Zivilschutzorganisation aargauSüd
  3. Genehmigung des Zusatzkredits von CHF 120 000 für die Gesamtrevision Nutzungsplanung (BNO)
  4. Genehmigung des Kredits von CHF 130 000 für die Neugestaltung des Dorfplatzes
  5. Rückweisung des Kredits von CHF 650 000 für die Erneuerung der Erschliessung Rosenweg
  6. Genehmigung des Kredits von CHF 107 000 für den Umbau des Reservoirs Oberländer
  7. Genehmigung folgender Reglemente und deren Inkraftsetzung per 1. Januar 2025:
    7.1. Abwasserreglement
    7.2. Wasserreglement
    7.3. Strassenreglement
    7.4. Erschliessungsfinanzierungsreglement (neu)
  8. Genehmigung des Budgets 2025 mit einem unveränderten Steuerfuss von 122 %
  9. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ickin Ali

Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung

  1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2024
  2. Genehmigung des Budgets 2024

Demission Vizeammann Patrick Schmid – Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 – 1. Wahlgang vom 9. Februar

Vizeammann Patrick Schmid hat aus gesundheitlichen Gründen seinen Rücktritt aus dem Gemeinderat Teufenthal per sofort mitgeteilt. Die Gemeindeabteilung hat der Demission gestützt auf § 35 Abs. 2 Gemeindegesetz stattgegeben. Die Urnenersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde festgelegt auf den 9. Februar 2025.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Teufenthal zu unterzeichnen und bei der Kanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 27. Dezember 2024, 12.00 Uhr, einzureichen. Die Anmeldeformulare können bei der Kanzlei Teufenthal bezogen oder auf www.teufenthal.ch heruntergeladen werden.

Die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden mit der Zustellung des Stimmmaterials schriftlich bekanntgegeben. Für die Ersatzwahl in den Gemeinderat bzw. als Vizeammann ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl ausgeschlossen (§ 30 b GPR) und eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Als Vizeammann kann eine Person hingegen nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bereits Mitglied des Gemeinderates ist.


Soziale Dienste Teufenthal – Mandatsführung Kindes- und Erwachsenenschutz ab 1. Januar 2025

Ab 1. Januar 2025 übernehmen die Sozialen Dienste Teufenthal die Fallführung im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz.

Der Gemeinderat freut sich, dass mit Doris Brunner, bisher bereits als Betreuerin Asyl tätig, und Françoise Bernhard zwei Beistandspersonen angestellt werden konnten. Beide Damen nehmen ihre Tätigkeit per 1. Januar 2025 offiziell auf. Ausserdem konnte eine Zusammenarbeit mit der Institution Familynetwork eingegangen werden, welche insbesondere Sachverhaltsabklärungen übernehmen wird.

Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam heissen die beiden Beiständinnen herzlich im Team willkommen und freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit.


Weihnachtsbaumverkauf

Möchten Sie einen Weihnachtsbaum aus der Region beziehen?

Dann empfehlen wir Ihnen den Christbaumverkauf der Familie Reich, Wannenhof.

Datum: 1. Dezember bis 24. Dezember 2024 (auch sonntags)
Hauptverkaufstag: 14. Dezember 2024, mit Kafistübli
Ort: Familie Reich, Wannenhofstrasse 43, 5726 Unterkulm, 062 776 09 19


Öffnungszeiten über Weihnachten/Neujahr

Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben über die Feiertage ab Freitag, 20. Dezember 2024 bis und mit Freitag, 3. Januar 2025 geschlossen.

Ab Montag, 6. Januar 2025, gelten wieder die üblichen Schalteröffnungszeiten. Über den Pikettdienst bei Todesfällen gibt die Hauptnummer 062 768 80 20 Auskunft.

Der Gemeinderat und das Verwaltungspersonal wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.


Nez Rouge

Nez Rouge fährt Sie und Ihre Liebsten sicher nach Hause. Seit dem Start der ersten Aktion Nez Rouge im Jahre 1990 fährt der etwas andere Fahrdienst Gäste in ihrem eigenen Auto sicher nach Hause.

Die gemeinsame Vision der Freiwilligen: die Verringerung von Verkehrsunfällen, welche durch ein reduziertes Fahrvermögen verursacht werden.

Aber wie funktioniert dieser Fahrdienst, wie kann man ihn in Anspruch nehmen?

Sie müssen mit Ihrem eigenen Auto unterwegs sein. Wenn wir Ihren Anruf entgegennehmen dürfen, notieren wir Ihren Standort und Ihr Ziel. Danach wird ein Team schnellstmöglich losgeschickt. Machen Sie es sich in Ihrem Auto bequem und lassen Sie sich nach Hause fahren.

Kostet dieser Service? Als gemeinnützige Organisation sind wir auf Spenden angewiesen, von Privatpersonen und Firmen. Es ist jedoch Ihnen überlassen, ein Trinkgeld zu geben. Dieses fliesst in die Infrastruktur, die laufenden Ausgaben und in die Verpflegung unserer freiwilligen Helferinnen und Helfer.

Am Ende jeder Aktion möchten wir mit unserer geleisteten Arbeit etwas Gutes tun, daher fliesst ein Teil Ihrer Spende, Ihres Trinkgeldes in eine gemeinnützige Organisation. Bitte beachten Sie, dass wir keine Taxifahrten anbieten. Es werden ausschliesslich Personen mit ihrem eigenen Fahrzeug transportiert.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nezrougeaargau.ch.


Broschüre «Älter werden in der Region AargauSüd»

Die 9 Verbandsgemeinden von «Impuls Zusammenleben» haben entschieden, gemeinsam und über die Gemeindegrenzen hinweg die vielfältigen Angebote für Menschen im 3. und 4. Lebensabschnitt zusammenzutragen und sichtbar zu machen. Entstanden ist ein umfangreiches Dokument mit zahlreichen Informationen und eine breite Sammlung von Angeboten. Damit möchten die Gemeinden einen Beitrag leisten für eine – auch im Alter – attraktive Region. Die gedruckte Version dieser Broschüre wird in diesem Jahr an Einwohnerinnen und Einwohner der 9 Verbandsgemeinden mit den Jahrgängen 1960, 1954 und 1944 verschickt. Mit dem Wissen, dass sich in der heutigen Zeit vieles schnell ändert, ist die Broschüre auch elektronisch verfügbar, versehen mit vielen Links. Zu finden auf den Gemeinde-Webseiten sowie auf www.impuls-zusammenleben.ch in der Rubrik «Alter».


Haben Sie gewusst …

… dass ab dem 1. Dezember 2024, jeden Tag ein neues Adventsfenster geöffnet wird? Gross und Klein sind herzlich eingeladen, bei Spaziergängen die weihnachtlich geschmückten Fenster im Dorf zu entdecken.

 

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