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Veröffentlicht 04. Dezember 2024

Gemeindenachrichten

Gemeindeversammlungstraktanden vom 21. November 2024

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 wie folgt veröffentlicht:

Stimmberechtigte laut Stimmregister: 2084
Anwesende Stimmberechtigte: 52
Stimmbeteiligung: 2,5%

  1. Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung vom 6. Juni 2024
  2. Genehmigung des Budgets für das Jahr 2025 mit einem Steuerfuss von 115%
  3. Genehmigung eines Kredites von Fr. 12 000 für die Anschaffung eines neuen Schliesssystems für die Zivilschutzorganisation aargauSüd
  4. Genehmigung des revidierten Baugebührenreglements
  5. Genehmigung eines Baukredites von brutto Fr. 374 000 inkl. MwSt. für den Neubau der Sanierungsleitung «Tüelen»

Alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen ab Publikation geltend gemacht werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unter­schriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Die Referendumsfrist läuft am 30. Dezember 2024 ab.


Stimmbeteiligung Abstimmungen vom 24. November 2024

Von den 2084 Stimmberechtigten der Gemeinde Unterkulm haben sich am letzten Abstimmungswochenende insgesamt 786 beteiligt, was eine Stimmbeteiligung von rund 38 % ausmacht. Von den brieflichen Stimmabgaben waren 10 ungültig, weil entweder der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet war oder die Stimmzettel nicht im amtlichen Antwortcouvert, sondern nur im Stimmzettelcouvert in den Briefkasten eingeworfen wurden. In das Stimmzettelcouvert gehören ausschliesslich die Stimmzettel. Das verschlossene Stimmzettelcouvert ist dann mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im grauen Zustellcouvert der Gemeinde zuzustellen.


«AEW Energiebatzen» – 15 000 Franken für Aargauer Vereinsprojekte

Die AEW Energie AG lanciert die achte Runde des «AEW Energiebatzens», einer Plattform, die sich der Unterstützung von Vereinsprojekten im Kanton Aargau widmet. Vom 1. Dezember bis 12. Januar haben nicht gewinnorientierte Vereine und Organisationen die Möglichkeit, ihre Projekte einzureichen und bis zu 5000 Franken für die Umsetzung zu gewinnen. Insgesamt stehen dafür 15 000 Franken zur Verfügung.

Der AEW Energiebatzen bietet Vereinen und Institutionen die Chance, ihre Projekte zu realisieren. Die eingereichten Projekte aus den Bereichen Sport und Freizeit, Kultur und Soziales sowie Forschung können vielfältig sein und sollen dazu beitragen, das Gemeinschaftsleben im Kanton Aargau zu bereichern. In der Vergangenheit haben bereits zahlreiche Projekte von dieser Initiative profitiert und gezeigt, wie vielfältig das Engagement der Aargauer Vereine ist.

Die Einreichungsphase für Projekte beginnt am 1. Dezember 2024 und endet am 12. Januar 2025. Interessierte Vereine und Organisationen können ihre Ideen über die Website www.aew-energiebatzen.ch einreichen. Anschliessend findet vom 13. bis 31. Januar 2025 die Votingphase statt. In dieser Zeit kann jede und jeder täglich für das eigene Lieblingsprojekt abstimmen. Die Entscheidung darüber, welche Projekte die Fördergelder erhalten, liegt somit in den Händen der Gemeinschaft und fördert die Beteiligung und das Engagement.

Vereine und Organisationen, deren Projekte es in früheren Runden des Energiebatzen-Programms nicht unter die Top 8 geschafft haben, haben die Möglichkeit, ihre Projekte erneut einzureichen oder neue Vorschläge zu präsentieren.

Die AEW Energie AG freut sich auf zahlreiche spannende Projekte, die die Lebensqualität im Kanton Aargau weiter steigern und das Miteinander fördern. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Projekteinreichung finden Sie auf der Website www.aew-energiebatzen.ch.


Fahrplanwechsel im öffentlichen Verkehr

Am 15. Dezember 2024 findet der jährliche Fahrplanwechsel der SBB statt. Auf nationaler Ebene ist insbesondere die Westschweiz betroffen, wo der Fahrplanwechsel die grössten Änderungen seit der Einführung der Bahn 2000 mit sich bringt. Regional ergeben sich verschiedene Verbesserungen bei den Nachtnetzen am Wochenende. So werden beispielsweise die Züge mit Abfahrt in Winterthur um 1.05 bzw. 2.05 Uhr als SN11 (bisher SN6) verkehren und werden ab Zürich HB über Dietikon–Mellingen-Heitersberg–Lenzburg–Aarau nach Olten (an 2.27 bzw. 3.27 Uhr) verlängert. Von Olten verkehrt die SN11 um 2.35 bzw. 3.35 Uhr nach Zürich HB (an 3.30 bzw. 4.29 Uhr). Um 4.33 Uhr verkehrt dieser Zug weiter als S-Bahn nach Oerlikon–Flughafen (an 4.45 Uhr).

Im Kanton Aargau steht der Fahrplanwechsel ganz im Zeichen des Freizeitverkehrs. Am Wochenende und am Abend wird das Angebot im ganzen Kanton ausgebaut. Insbesondere neue Früh- und Spätkurse sowie dichtere Takte tagsüber und abends machen den ÖV für Ausflüge am Wochenende attraktiver. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig im Online-Fahrplan oder am nächsten Bahnschalter über weitere Anpassungen. Der Gemeinderat empfiehlt allen Benutzerinnen und Benutzern des öffentlichen Verkehrs, die An- und Abfahrtszeiten zu überprüfen, damit es zu keinen unangenehmen Verspätungen oder Wartezeiten kommt.


Winterdienst auf öffentlichen Strassen und Wegen

Die grossen Schneemengen Ende November haben die Winterdienst-Saison des Technischen Betriebes eingeläutet. Die Mitarbeitenden des Technischen Betriebes und die Fahrer der Räumungsfahrzeuge sind wie alle Jahre bestrebt, die Schneeräumung im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden möglichst rasch zu erledigen. Damit dies gelingt, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge können die Winterdienstarbeiten massgeblich behindern. Es besteht die Gefahr der Beschädigung von Fahrzeugen durch Winterdienstgeräte oder durch den aus dem Strassenraum geräumten Schnee. Die Autobesitzer werden deshalb dringend gebeten, bei Schneefall oder Gefahr der Glatteisbildung ihre Fahrzeuge in ihren Garagen unterzubringen oder auf ihren Hausvorplätzen abzustellen. Dadurch können die Räumungsarbeiten nicht nur wesentlich rascher ausgeführt, sondern auch Schäden an parkierenden Autos vermieden werden.
  • Die Schneeräumung auf privaten Haus- oder Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte. Diese sind als Werkseigentümer verpflichtet, den gefahrenlosen Zugang zu ihren Liegenschaften sicherzustellen.
  • Es ist untersagt, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Wichtig ist auch zu wissen, dass Grundeigentümer den auf ihre Grundstücke verschobenen «Gemeinde- und Staatsschnee» zu akzeptieren haben. Bitte schützen Sie auch Ihre Pflanzungen oder Einfriedigungen. Diesbezüglich besteht kein Anspruch darauf, dass dieser Schnee vom Gemeindewesen beseitigt wird oder allfällige Schäden erstattet werden. 

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und Ihre Geduld, sollte bei heftigem Schneefall die Strassenräumung einmal etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Der Gemeinderat wünscht Ihnen eine sichere und unfallfreie Winterzeit.


Ablesung der Wasserzähler

Bis Ende Dezember 2024 erfolgt die Ablesung der Wasserzähler. Mit der Erfassung der Zählerstände sind Sonja Härri und Therese Fuchs beauftragt. Die Liegenschaftsbesitzer und Wasser-Abonnenten werden gebeten, den ungehinderten Zutritt zu den Zählereinrichtungen zu gewährleisten.


Weihnachtsbaum-Verkauf 2024

Der Weihnachtsbaum-Verkauf des Forstbetriebes Gränichen-Unterkulm findet in Unterkulm wiederum bei der Jägerhütte Büel statt. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Baum direkt im Feld auszusuchen. Der Verkauf findet am Samstag, 14. Dezember 2024, von 9.00 bis 15.00 Uhr statt. Im Angebot stehen Nordmannstannen und Fichten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


Prämienverbilligung 2025 – letzte Möglichkeit!

Wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat oder einen Anspruch abklären lassen will, kann noch bis spätestens am 31. Dezember 2024 ein Gesuch einreichen. Wenn jemand den dafür notwendigen Zugangscode nicht erhalten hat oder wenn ein zugestellter Code bereits abgelaufen ist, kann bei der SVA Aargau ein neuer Code beantragt werden (www.sva-ag.ch oder 062 836 81 81). Bei Fragen zum Vorgehen hilft Ihnen die SVA-Zweigstelle Unterkulm gerne weiter (062 768 82 66).


Adventsfenster 2024

Der Elternverein Kulm hat unter Mithilfe 23 freiwilliger Gestalterinnen und Gestalter wieder Adventsfenster organisiert. Wir freuen uns, dass Unterkulm dank deren Hilfe in der dunklen Jahreszeit bunt erleuchtet wird. Die Fenster sind täglich von 17.00 bis 22.00 Uhr und jeweils ab Fenstereröffnung bis zum 6. Januar 2025 beleuchtet. Die Apéros finden draussen statt. Beginn jeweils 17.30 Uhr, wenn nicht anders vermerkt. Die Bewirtung ist während einer Stunde garantiert. An alle Apéros ist die ganze Dorfbevölkerung eingeladen – man darf auch einen Apéro besuchen, ohne jemanden zu kennen. Eine super Chance, Leute aus dem Dorf kennenzulernen!

Folgende Gestalterinnen und Gestalter freuen sich auf viele Betrachter:

  1.  Ref. Kirche, Juchstrasse 1, mit Apéro
  2. Michèle Hennig by Coiffure Peter GmbH, Hauptstrasse 29
  3. Coiffeur Monika, KWC Gasse 5, mit Apéro
  4. Verein Pro Jugend – Jugendarbeit Mittleres Wynental, Hauptstrasse 32
  5. Reg. Bibliothek Unterkulm, Hauptstrasse 28, mit Apéro 17–19 Uhr
  6. Familie Leutwyler, Zehntenbergstrasse 16, mit Apéro
  7. Familie Erismann, Mittelstrasse 3, mit Apéro
  8. Familie Schrag, Kreuzstrasse 2, mit Apéro 17.30–21.00 Uhr
  9. Familie Wildemann, Mittelstrasse 6
  10. Familie Thurneysen / Von Moos, Meierhofstrasse 36
  11. Katholische Kirche Bruder Klaus, Eingeländeweg 3, mit Apéro
  12. V-Mode Familie Satheeskumar & Familie Hunziker, Waldeggweg 3, mit Apéro
  13. WEIHNACHTSMARKT UNTERKULM
  14. Familie Riesen, Mittelstrasse 4, mit Apéro
  15. Familie Fritschi & Aeschbach, Krummackerweg 8 & 10, mit Apéro
  16. Familie Müller, Wannenhofstrasse 28, mit Apéro
  17. Gemeinde Unterkulm, Hauptstrasse 22, mit Apéro
  18. Familie Linder, Juchstrasse 12, mit Apéro
  19. Familie Wagner, Haldenstrasse 14
  20. Familie Heumann, Haldenstrasse 5a
  21. Familie Kaspar, Meierhofstrasse 3, mit Apéro
  22. Familie Voramwald, Knubelstrasse 34, mit Apéro
  23. Familie Peyer, Krummackerweg 4, mit Apéro
  24. Elternverein Kulm, Krummackerweg 4

Verwaltung über Weihnachten und Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung bleibt während den bevorstehenden Festtagen ab dem 24. Dezember 2024 bis und mit 5. Januar 2025 geschlossen. Während dieser Zeit stehen folgende Pikettdienste zur Verfügung:

Bestattungsamt: 062 768 82 40
Wasserversorgung: 062 776 07 11
Störungsdienst AEW: 0800 85 08 08


Öffnungszeiten Sammelstelle während den Festtagen

Die Sammelstelle beim Bauamtswerkhof Juch ist über die Festtage nur reduziert geöffnet. An den offiziellen Feiertagen vom 25./26. Dezember sowie 1./2. Januar bleiben die Tore der Sammelstelle Juch den ganzen Tag geschlossen. Am 24./27./30./31. Dezember und 3. Januar ist die Sammelstelle jeweils bis 12.00 Uhr geöffnet. Am 28. Dezember und am 4. Januar gelten die üblichen Öffnungszeiten. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Damit Sie sich allenfalls einen Gang zur Sammelstelle ersparen können, hier zwei kleine «Weihnachts-Tipps»:

  • Viele Geschenke müssen eigentlich gar nicht verpackt werden. Stoffsäcke (z. B. selbst bedruckt) oder Faltkartons können immer wieder verwendet werden und reduzieren den alljährlichen Weihnachtsmüll unter dem Weihnachtsbaum. Durch Verzicht auf Klebebänder und sorgfältiges Auswickeln kann Weihnachtspapier auch mehrfach verwendet werden.
  • Unerwünschte Weihnachtsgeschenke lassen sich nicht nur umtauschen oder zurückerstatten, sondern auch durch Aktionen wie «2 x Weihnachten» weiterverschenken. Die Post ist zusammen mit dem Schweizerischen Roten Kreuz, Coop und der SRG SSR Trägerin der gemeinnützigen Aktion «2 x Weihnachten», die in diesem Jahr vom 24. Dezember 2024 bis am 18. Januar 2025 dauert. Während dieser Zeit kann die Bevölkerung Lebensmittel und Artikel des täglichen Bedarfs in jeder Post-Filiale oder bei jeder Filiale mit Partner kostenlos aufgeben oder sogar gratis bei sich zuhause abholen lassen. Alle offiziellen Informationen zur Aktion «2 x Weihnachten» finden Sie unter: www.2xweihnachten.ch.

Ärztlicher Notfall über die Festtage

Damit Sie die kommenden Festtage sorglos geniessen können, empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrem Hausarzt über den Pikettdienst oder Notfalldienst über die Festtage zu erkundigen. Sollte ein Notfall eintreffen und der Hausarzt nicht erreichbar sein oder die notwen­dige Hilfe nicht leisten können, zögern Sie nicht und wählen Sie die Notrufnummer 144. Auskunft über die aktuelle Dienstapotheke in Ihrer Region erhalten Sie über die kantonale Gratis-Notfallnummer 0800 300 001.

Die Wyna-Apotheke, Unterkulm, ist über Weihnachten/Neujahr während den Wochentagen zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.

Der Apotheken-Notfalldienst über die Festtage ist über folgende Notfallnummer erreichbar: Tel. 062 776 19 58. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die Gratis-Notfallnummer 0800 300 001.

Zudem steht während 365 Tagen und rund um die Uhr bei Notfällen die Apotheke im Spital Aarau (Tel. 062 824 41 11), Haus 1 Kantonsspital, zur Verfügung.


Einladung zum Neujahrs-Apéro mit Sportler- und Vereinsehrung am 2. Januar 2025

Am Donnerstag, 2. Januar 2025, um 16.00 Uhr, findet in der Mehrzweckhalle der traditionelle Neujahrs-Apéro mit den Sportler- und Vereins-Ehrungen statt. Begleitet wird der Anlass von der Musikgesellschaft Teufenthal-Unterkulm. Die Unterkulmer Bevölkerung ist herzlichst zum Neujahrs-Apéro mit den Sportler- und Vereinsehrungen eingeladen. Geniessen Sie mit uns einen gemütlichen Jahresbeginn. Wir freuen uns, mit Ihnen auf das neue Jahr anzustossen!


Grüngut-Vignetten 2025

Die Jahres-Vignetten 2025 für die Grüngut-Abfuhr können ab 6. Januar 2025 zu folgenden Preisen bei der Abteilung Einwohnerdienste, der Sammelstelle Juch und der Poststelle Unterkulm bezogen werden:

Grüngutkübel m. Deckel 25 Liter: Fr. 30.00
Grüngut-Container 140 Liter: Fr. 105.00
Grüngut-Container 240 Liter: Fr. 165.00
Grüngut-Container 800 Liter: Fr. 350.00

Für die erste Grünabfuhr (inkl. Weihnachtsbäume) im neuen Jahr am 7. Januar 2025 wird die alte Vignette 2024 noch akzeptiert. Ab der 2. Leerung vom 21. Januar 2025 werden nur Gebinde mit einer gül­tigen Jahres-Vignette geleert. Die Ablieferung von Laub sowie Baum- und Sträucherschnitt ist gebührenfrei. Grosse Mengen von Baum- und Sträucherschnitt müssen aber durch einen privaten Häckseldienst selbst entsorgt werden.


KV uf de Gmeind – Einladung zum Informationsanlass

Bist du noch auf der Suche nach dem für dich passenden Beruf? Weisst du, welche Aufgaben eine Gemeindeverwaltung hat und welche Abteilungen es gibt? Hast du dir schon einmal überlegt, das «KV uf de Gmeind» zu machen? Am Dienstag, 21. Januar 2025, um 19.00 Uhr, findet im Gemeindesaal Menziken ein regionaler Informationsanlass mit Apéro über die Ausbildung als Kauffrau/Kaufmann auf der Gemeindeverwaltung statt. Komm vorbei und informiere dich aus erster Hand. Deine Eltern sind an Anlass ebenfalls herzlich willkommen. Anmeldungen bis am 16. Januar 2025 an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Tel. 062 768 82 40 werden gerne entgegengenommen. Weitere Informationen findest du auf www.unterkulm.ch.


Erteilte Baubewilligungen

Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:

Gesuchsteller: Beyeler Adrian und Ruth, Haldenstrasse 135, 8105 Watt
Parzelle/Strasse: 1360 / Oberer Eingeländeweg 3
Bauobjekt: Vergrösserung Fenster beim Gebäude Nr. 592

Gesuchstellerin: Homberger Rachael, Lindenhof 11, 8604 Volketswil
Parzelle/Strasse: 1309 / Neudorfrain 5
Projektänderung: Änderungen Fassadenöffnungen und Grundrisse am Gebäude Nr. 523 und Kanalisationsanschluss


Einwohnerzahl

Per Ende Oktober 2024 waren in Unterkulm insgesamt 3 776 Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet. Davon waren 63 Personen als arbeitslos und 94 als stellensuchend registriert.


Infos Impuls Zusammenleben

NEU – Broschüre «Älter werden in der Region aargauSüd»

Die neun Verbandsgemeinden von «Impuls Zusammenleben» haben entschieden, gemeinsam und über die Gemeindegrenzen hinweg die vielfältigen Angebote für Menschen im 3. und 4. Lebensalter zusammenzutragen und sichtbar zu machen. Entstanden ist ein umfangreiches Dokument mit zahlreichen Informationen und einer breiten Sammlung von Angeboten. Damit möchten die Gemeinden einen Beitrag leisten für eine – auch im Alter – attraktive Region. Die gedruckte Version dieser Broschüre wird in diesem Jahr an Einwohnerinnen und Einwohner der neun Verbandsgemeinden mit den Jahrgängen 1960, 1954 und 1944 verschickt. Mit dem Wissen, dass sich in der heutigen Zeit vieles schnell ändert, ist die Broschüre auch elektronisch verfügbar, versehen mit vielen Links. Zu finden auf den Gemeinde-Webseiten sowie auf www.impuls-zusammenleben.ch in der Rubrik «Alter».

 

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