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Veröffentlicht 23. Januar 2025

Gemeindenachrichten

Arbeitsjubiläum und 10 Jahre Reg. Steueramt Kulm

Am 1. Januar konnte Brigitte Müller ihr 10-jähriges Arbeitsjubiläum als Veranlagungsfachfrau beim Reg. Steueramt Kulm feiern. Brigitte Müller ist seit der Zusammenlegung der drei kommunalen Steuerämter Oberkulm, Teufenthal und Unterkulm zum Regionalen Steueramt Kulm Teil des Verwaltungsteams. Somit feiert auch das Regionale Steueramt sein 10-jähriges Bestehen. Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam gratulieren Brigitte Müller herzlichst zum Arbeitsjubiläum und freuen sich auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.


Steuererklärung 2024

In den vergangenen Tagen haben Sie die Unterlagen zum Ausfüllen der Steuererklärung 2024 erhalten. Bitte beachten Sie für die Ausfertigung und Einreichung der Steuererklärung folgende Punkte:

EasyTax
Wie gewohnt, kann die bereits bewährte Software «EasyTax» zum Ausfüllen der Steuererklärung verwendet werden. Das Programm kann nur noch über die Website des Kantonalen Steueramtes (www.ag.ch/steuern) heruntergeladen werden. Der Kanton stellt keine CDs mehr zur Verfügung. Die ausgefüllte Steuererklärung inkl. Belege kann in elektronischer Form an das Steueramt übermittelt werden. Den bisher jeweils einzureichenden unterschriebenen Quittungsbeleg für die Übermittlung gibt es nicht mehr. Weiterhin besteht die Möglichkeit, nur die Belege in Papierform oder die gesamte Steuererklärung auszudrucken und in Papierform einzureichen. In diesen Fällen bitten wir Sie, die Unterlagen mit dem zugestellten Papierbogen einzureichen und zwingend zu unterzeichnen. Wird die Steuererklärung inkl. Belege vollständig digital übermittelt, erhalten Sie nach erfolgreicher Übermittlung eine Bestätigungsmail zugestellt.

Keine Originalbelege einreichen
Bitte reichen Sie keine Originalbelege, sondern nur Kopien ein. Die eingereichten Papierakten werden nach dem Einscannen automatisch und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben vernichtet.

Einreichung der Steuererklärung
Die Steuererklärung natürlicher Personen ist bis zum 31. März 2025 (unselbständig Erwerbende, Rentnerinnen und Rentner) oder bis zum 30. Juni 2025 (selbständig Erwerbende, Aktionärinnen und Aktionäre von Familiengesellschaften) beim Regionalen Steueramt Kulm einzureichen. Bitte beachten Sie, dass bis zum 30. Juni 2025 keine Mahnungen erfolgen. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis 30. Juni 2025 keine Gesuche gestellt werden.

Terminprobleme – Fristerstreckung übers Internet
Unter www.ag.ch/efristerstreckung können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche «Code» oder Ihr Geburtsdatum benötigt. Den «Code» finden Sie auf Seite 1 Ihrer Steuererklärung in der Mitte links aufgedruckt. Mit dem QR-Code auf Seite 1 Ihrer Steuererklärung gelangen Sie direkt zur Webseite «Fristerstreckungen beantragen».           

Mahngebühren
Der Grosse Rat hat die Einführung von kostendeckenden Mahngebühren im Steuerbereich beschlossen. Die Gesetzesänderung trat per 1. Januar 2019 in Kraft und gilt für die Kantons- und Gemeindesteuern. Die Mahngebühren wurden vom Regierungsrat wie folgt festgesetzt:

1. Mahnung Steuererklärung: Fr. 35.00
2. Mahnung Steuererklärung: Fr. 50.00


Provisorische Steuerrechnung 2025

In den nächsten Wochen werden die provisorischen Steuerrechnungen für das Jahr 2025 versandt. Diese basieren in den meisten Fällen auf den letzten definitiven oder provisorischen Faktoren des Vorjahres.  Falls sich das Einkommen oder das Vermögen gegenüber den bisherigen Verhältnissen wesentlich verändert (z. B. Erwerbsaufnahme oder -aufgabe, Pensionierung, bevorstehende grössere Liegenschaftsrenovationen etc.), kann eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung 2025 vorgenommen werden. Bitte nehmen Sie dazu mit dem Reg. Steueramt Kulm Kontakt auf (Telefon 062 768 82 60 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).


 Steuererklärungsdienst für Menschen ab 60 Jahren

Pro Senectute Aargau unterstützt Menschen ab 60 Jahren beim Ausfüllen der Steuererklärung zu günstigen Konditionen. Der Steuererklärungsdienst hilft älteren Menschen, die Steuererklärung korrekt und vollständig auszufüllen sowie termingerecht einzureichen. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – oft Fachleute im Bereich Finanzen und Steuern – füllen die Steuererklärung in der Regel bei den Auftraggeberinnen und Auftraggebern zu Hause aus. Einige Prospekte des Dienstes liegen beim Regionalen Steueramt Kulm auf. Sollten Sie Fragen oder Wünsche an die Pro Senectute haben, so erreichen Sie die Beratungsstelle des Bezirks Kulm an der Hauptstrasse 60 in Reinach unter Telefon 062 771 09 04.


Grüngutvignetten 2025 schon gekauft? Online-Bestellung möglich!

Sie haben die Möglichkeit, auf unserer Gemeinde-Website www.unterkulm.ch Ihre Grüngutvignette/n bequem über unseren Online-Schalter zu bestellen. Diese werden Ihnen dann per Post zugestellt. Bitte beachten Sie, dass die Grüngutcontainer mit einer alten Vignette 2024 nicht mehr geleert werden. Die Jahresvignetten 2025 für die Grüngutabfuhr sind zu den folgenden Preisen bei der Abteilung Einwohnerdienste, der Sammelstelle Juch und der Poststelle Unterkulm erhältlich:

Grüngutkübel m. Deckel 25 l: Fr. 30.00
Grüngut-Container 140 l: Fr. 105.00
Grüngut-Container 240 l: Fr. 165.00
Grüngut-Container 800 l: Fr. 350.00

Die Ablieferung von Laub sowie Baum- und Sträucherschnitt ist gebührenfrei. Grosse Mengen von Baum- und Sträucherschnitt müssen aber durch einen privaten Häckseldienst selbst entsorgt werden.


Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2024

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2024 rechtskräftig geworden.


Daten Wahlen und Abstimmungen 2025

Für das Jahr 2025 sind folgende Abstimmungstermine geplant: 9. Februar, 18. Mai, 28. September (kommunale Gesamterneuerungswahlen) und 30. November. Die nächsten Gemeindeversammlungen finden am 15. Mai und am 30. November statt.


Daten unentgeltliche Rechtsauskunft 2025

Der Aargauische Anwaltsverband bietet auch dieses Jahr wieder die unentgeltliche Rechtsauskunft an. Die Rechtsauskunftsstelle befindet sich im Bezirksgebäude in Unterkulm, 1. OG (beim Bezirksgericht, Einzelrichterzimmer) und ist im Jahr 2025 an den folgenden Donnerstagen, jeweils von 17.00 bis 18.00 Uhr, geöffnet: Februar 6. und 20. / März 6. und 20. / April 3. und 17. / Mai 8. und 22. / Juni 5. und 19. / Juli 3. / August 21. / September 4. und 18. / Oktober 2. und 16. / November 6. und 20. / Dezember 04. und 18. Während den Sommerferien findet keine Rechtsberatung statt. Eine telefonische Voranmeldung ist nicht möglich.


Kurzmeldungen

Per Ende Dezember 2024 waren in Unterkulm insgesamt 3793 Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet. Davon waren 68 Personen als arbeitslos und 99 als stellensuchend registriert.


Herzlichen Glückwünsch!

Im Januar konnten Frau Elsa Lotte Märki und Herr Rudolf Müller ihren 90. Geburtstag feiern. Der Gemeinderat wünscht den Jubilaren an dieser Stelle im Namen der ganzen Einwohnerschaft alles Gute für die Zukunft und weiterhin beste Gesundheit und viel Gfreuts.


Erteilte Baubewilligungen

Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:

Gesuchsteller: Engetschwiler Silvan und Tamara, Untere Neudorfstrasse 7, 5726 Unterkulm
Parzelle/Strasse: 1613 / Untere Neudorfstrasse 7
Bauobjekt: Ausbau Dachgeschoss mit Einbau Lukarne beim Gebäude Nr. 904



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