Veröffentlicht 01. März 2025
Das Grüngut wird nur in offiziell zugelassenen Grüngutcontainern (140, 240, 360 oder 770 Liter) oder in Kompostbeuteln (nur jene mit erkennbarem weissem Gitterdruck) mit einer Jahresvignette gekennzeichnet abgeführt. Von der Gebührenpflicht ausgenommen ist die Ablieferung von Laub sowie Baum- und Sträucherschnitt. Grosse Mengen müssen durch einen privaten Häckseldienst entsorgt werden. Äste und Sträucher sind zu bündeln (Länge max. 1,40 m, Gewicht max. 25 kg, keine Drähte oder Plastikschnüre verwenden). Grüngutvignetten können bei der Poststelle Unterkulm, bei der Abteilung Einwohnerdienste oder bei der Sammelstelle Juch gekauft werden.