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Veröffentlicht 20. Dezember 2024

Gemeindenachrichten

Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. November 2024 in Rechtskraft erwachsen.


Holzbestellungen 2025

Das Bestellformular für Holzbestellungen für das Jahr 2025 kann auf der Website www.zetzwil.ch heruntergeladen oder bei der Abteilung Finanzen, Telefon 062 767 20 21 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. verlangt werden. Die Holzbestellungen sind bis zum 31. Januar 2025 der Abteilung Finanzen einzureichen.


Unentgeltliche Rechtsauskunft

Die Rechtsauskunftsstelle im Bezirksgebäude in Unterkulm, 1. OG (beim Bezirksgericht, Einzelzimmer), ist im Jahr 2025 jeweils am 1. und 3. Donnerstag des Monats, jeweils von 17.00 bis 18.00 Uhr, geöffnet (Abweichungen aufgrund von Feiertagen bleiben vorbehalten).


Mütter- und Väterberatung 2025

Die Beratungsdaten für das Jahr 2025 finden jeweils am 2. Mittwoch im Monat (nur auf Voranmeldung) von 13.30 bis 16.30 Uhr im Gemeindehaus Zetzwil statt.


Gemeindeversammlungen 2025

Donnerstag, 19. Juni
Donnerstag, 6. November


Abstimmungen und Wahlen 2025

9. Februar
18. Mai
28. September (Gesamterneuerungswahlen Gemeinderat und Kommissionen)
30. November


Sirenentest 2025

Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2025, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz – also auch in unserer Gemeinde – die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Bevölkerung bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konflikts alarmiert wird. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.

Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch

Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.

Weitere wichtige Informationen

Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS (www.alert.swiss) und laden Sie die App auf Ihr Smartphone.

NOTFALLTREFFPUNKTE (NTP): In jeder Aargauer Gemeinde sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z. B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.

In Zetzwil befindet sich der Notfalltreffpunkt beim Gemeindehaus / Mehrzweckhalle (Turnhalle).


Volksabstimmung am 9. Februar 2025

Am 9. Februar 2025 findet die erste eidgenössische Volksabstimmung im 2025 statt. Dabei wird über folgende Vorlagen abgestimmt:

  • Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen» (Umweltverantwortungsinitiative)

Die Abstimmungsunterlagen werden den StimmbürgerInnen im Januar 2025 zugestellt. Da in der Vergangenheit die Abstimmungsunterlagen wiederholt ungültig und/oder zu spät eingereicht wurden, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, was für eine gültige briefliche Stimmabgabe zu beachten ist:

  • Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zu Beginn der Urnenöffnung (9.00 Uhr) am Hauptabstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
  • Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtliche Antwortcouvert und das amtliche Stimmzettelcouvert verwendet werden.
  • Der Stimmrechtsausweis muss vom Stimmberechtigten unterzeichnet werden
  • Die Stimmzettel müssen in das Stimmzettelcouvert (grau mit Löchern) gelegt und dieses zugeklebt werden.
  • Das Stimmzettelcouvert sowie der unterzeichnete Stimmrechtsausweis müssen ins Antwortcouvert. Dieses wird zugeklebt und rechtzeitig an die Gemeindekanzlei weitergeleitet. Liegen Stimmrechtsausweis und Stimmzettel gemeinsam im Stimmzettelcouvert, ist die gesamte briefliche Stimmabgabe ungültig.
  • Falls Sie die Stimmabgabe der Post übergeben, beachten Sie, dass das Couvert mindestens 4 Tage vor dem Abstimmungstag aufgegeben wird. Es kann sonst nicht garantiert werden, dass das Antwortcouvert mit Ihrer Stimme rechtzeitig eintrifft.

Alle Stimmabgaben, welche zu spät, ohne Unterschrift oder falsch eingepackt eintreffen, sind ungültig.


Verwenden statt Verschwenden – Ein Projekt gegen Foodwaste

Der Verein «Verwenden statt Verschwenden» führt in Oberkulm einmal wöchentlich eine Lebensmittelausgabe durch. Die Hauptziele dabei sind:

  • Bekämpfung von Food Waste
  • Entlastung von Personen und Familien mit kleinem Budget
  • Sensibilisierung für das Thema Lebensmittelverschwendung
  • Ressourcen schonen

Profitieren können alle Personen mit keinem oder geringem Einkommen oder einer kleiner AHV/IV-Rente. Für die Lebensmittelausgabe benötigen Sie eine persönliche Bezugskarte. Bitte melden Sie sich für weitere Informationen bei der Gemeindekanzlei unter Telefon 062 767 20 20.


Veranstaltungen

Januar 2025
Do. 09.   Monatsübung, Schulhaus Gontenschwil Samariterverein Gontenschwil-Zetzwil
Do. 16.   GV, Gasthof Bären Landfrauen Zetzwil
Do. 23. 14.00–16.00 GenerationPlus: Sicherheit im Alter mit Kapo, Kirchgemeindehaus Gontenschwil Reformierte Kirchgemeinde Gontenschwil-Zetzwil
Februar 2025
Do. 13.   Blutspendeaktion, Aula Schulhaus Husmatt, Gontenschwil Samariterverein Gontenschwil-Zetzwil
Fr.  21.   GV, Gasthof Bären FTV Zetzwil
Do. 27.  14.00–16.00 GenerationPlus: Bilder und Geschichtliches, Kirchgemeindehaus Gontenschwil Reformierte Kirchgemeinde Gontenschwil-Zetzwil

 

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