Gemeindenachrichten
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Herzlichen Glückwunsch
Mosimann Madeleine durfte am 28. Februar 2025 ihren 80. Geburtstag feiern.
Der Gemeinderat wünscht der Jubilarin nachträglich nochmals alles Gute und beste Gesundheit.
Voranzeige Häckseldienst vom 11. April 2025
Am Freitag, 11. April 2025, wird der nächste Häckseldienst angeboten. Anmeldungen nimmt die Gemeindeverwaltung bis am Mittwoch, 9. April 2025, unter der Telefonnummer 062 767 20 20 oder via E-Mail
Umfrage «Fonds für soziale Hilfszwecke»
Die an alle Haushalte verteilte Umfrage hat grosses Interesse gefunden. Es ist eine stolze Anzahl an Fragebogen bei der Abteilung Einwohnerdienste eingegangen. Vielen herzlichen Dank dafür! Der/die Gewinner/-in wird im März 2025 ausgelost. Die Auswertung der Umfrage erfolgt voraussichtlich im Dorfheftli vom April 2025.
Baugesuch
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Zetzwil, Hauptstrasse 9, 5732 Zetzwil
Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Zetzwil, Hauptstrasse 9, 5732 Zetzwil
Projektverfasser: Bau und Planung Regionalzentrum, Heuweg 11, 5734 Reinach
Bauobjekt: Aufstellen Infotafeln für Hundehalter
Bauplatz: Zetzwil, Moos, Parzellen Nr. 1218 und 1669
Zone: Landwirtschaftszone (LW)
Kantonales Gesuch: Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage: 21. Februar bis 24. März 2025
Einwendungen: Während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat. Einwendungen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Neue Telefonnummern
Das Bauamt, der Hauswart und das Forstamt haben neue Telefonnummern und E-Mail-Adressen und sind während den Geschäftszeiten wie folgt erreichbar:
Bauamt: 077 231 37 85 /
Hauswart: 077 217 51 19 /
Revierförster: 077 255 37 43 /
Steuerabschluss 2024
Der Steuerertrag für das Jahr 2024 beläuft sich gemäss untenstehender Aufstellung auf gesamthaft CHF 3 363 754.95, was gegenüber dem budgetierten Ertrag von CHF 3 244 900.00 einen Mehrertrag von CHF 118 854.95 oder rund 3,66% bedeutet. Der Steuerausstand (Gemeinde- und Kantonssteuern) betrug per Ende 2024 brutto CHF 829 485.08 (Vorjahr CHF 878 087.40), wovon CHF 182 243.13 (Vorjahr CHF 151 552.50) definitiv veranlagt und bereits zur Zahlung fällig waren.
Rechnung | Budget | ||
Allgemeine Gemeindesteuern | |||
Wertberichtigung | CHF | 1'147.00 | 0 |
Tatsächliche Forderungsverluste/Erlasse | CHF | –1'994.90 | –5‘000 |
Eingang abgeschriebene Steuern | CHF | 0.00 | 0 |
Einkommenssteuern 2024 | CHF | 2‘526'136.99 | 2‘557’300 |
Einkommenssteuern Vorjahre | CHF | 212'701.73 | 126’600 |
Pauschale Steueranrechnung | CHF | –3'488.45 | 0 |
Vermögenssteuern 2024 | CHF | 302'050.41 | 313’100 |
Vermögenssteuern Vorjahre | CHF | 27'151.37 | 16'500 |
Quellensteuern | CHF | 73'972.30 | 62'000 |
Gewinn- und Kapitalsteuern | CHF | 121'215.00 | 110’000 |
Total | CHF | 3'258'891.45 | 3'180’500 |
Sondersteuern | |||
Abgabe Hundesteuern an Kanton | CHF | –2‘600.00 | –2’600 |
Nach- und Strafsteuern | CHF | 0.00 | 0 |
Grundstückgewinnsteuern | CHF | 91'983.50 | 50'000 |
Erbschafts- und Schenkungssteuern | CHF | 0.00 | 1’000 |
Hundesteuern | CHF | 15’480.00 | 16’000 |
Total | CHF | 104'863.50 | 64’400 |
Anpassung prov. Steuerrechnung
Entspricht die provisorische Rechnung 2025 nicht den aktuellen steuerlichen Gegebenheiten (zu hoch oder zu niedrig), kontaktieren Sie bitte das Regio Steueramt Dürrenäsch (062 767 71 14 oder
Das Regio Steueramt ist jeweils am Montagnachmittag (14–17 Uhr) und am Donnerstagmorgen (8–11.30 Uhr) in Zetzwil anwesend und beantwortet Ihre Fragen auch persönlich.
Vergütungszins
Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie einen Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet. Der Vergütungszins 2025 beträgt 0,75%.
Verzugszins
Die provisorischen Steuern 2025 sind bis am 31. Oktober 2025 zu bezahlen. Für Ausstände wird ab 1. November 2025 ein Verzugszins von 5% in Rechnung gestellt und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden.
Einzahlungsscheine
Bitte verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern 2025 nur die Ihnen zugestellten Einzahlungsscheine. Aufgrund der vorgegebenen Referenz-Nummer kann Ihre Zahlung direkt Ihrem Steuerkonto 2025 gutgeschrieben werden. Reichen die zugestellten Einzahlungsscheine nicht aus, können Sie bei der Abteilung Finanzen (062 767 20 21 oder
Fristerstreckungen Abgabe Steuererklärung 2024
Vorgaben KSTA gemäss administrativen Weisungen zur Fristenlänge:
Ordentliche Fristen zur Einreichung der Steuererklärung samt den vorgeschriebenen Beilagen bei Steuerpflicht am Stichtag (31.12.2024):
Einreichefrist | ||
Unselbstständige Erwerbende, Rentner/innen | StE selbst ausgefüllt | 31.03.2025 |
StE durch Treuhandbüro | 31.03.2025 | |
Selbstständig Erwerbende, Anteilsinhaber/innen von personenbezogenen juristischen Personen (AG/GmbH) | 30.06.2025 |
Aufsammeln von Hundekot
Gemäss Hundegesetz vom Kanton Aargau ist das Aufnehmen des Hundekots in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen und Wegen obligatorisch. Uneinsichtige Hundehaltende können mit einer Ordnungsbusse belegt werden. Vermehrt wurde festgestellt, dass Hundekot vor allem im Moos und am Bohnenacker/Grünau im Kulturland, auf Strassen und Plätzen liegengelassen wird. Wir bitten die HundebesitzerInnen, den Hundekot mittels Robidog-Säckli aufzusammeln und in den entsprechenden Abfalleimer zu entsorgen. So helfen Sie für ein verantwortungsvolles Miteinander mit und tragen zum Schutz von Landschaft und Umwelt bei. Besten Dank für Ihre Mithilfe!
Verrichten der Notdurft bei der Bahnhofunterführung
Leider mussten im Bereich der Bahnhofunterführung wiederholt menschliche Exkremente festgestellt werden. Gemäss § 28 des Polizeireglements der Gemeinde Zetzwil ist es untersagt, auf öffentlichem Grund oder an einem von der Öffentlichkeit einsehbaren Ort die Notdurft zu verrichten. Der Gemeinderat weist die Bevölkerung eindringlich darauf hin, geeignete Einrichtungen aufzusuchen, um die Bedürfnisse zu erledigen. Personen, die beim Verrichten der Notdurft erwischt werden, werden entsprechend gebüsst.
Wandernde Amphibien brauchen unseren Schutz
Mit den ersten frostfreien, regnerischen Nächten des Spätwinters erwachen Frösche, Kröten und Molche aus ihrer Winterruhe. Oftmals bedeutet das eine gefährliche Wanderung über Strassen, die den Amphibien statt Nachkommen den Tod beschert. Auf gefährdeten Strassen ist daher von Februar bis April besondere Vorsicht geboten und ein reduziertes Tempo empfehlenswert.
Veranstaltungen im März
Sa. | 08. | 18.30 | GV, Wuhrhütte | NVV Zetzwil |
Do. | 06. | 20.00–22.00 | Monatsübung, Schulhaus Gontenschwil | Samariterverein Gontenschwil-Zetzwil |
Di. | 11. | 13.15 | Wandergruppe, Treffpunkt Clubhaus | MR Zetzwil |
Fr. | 14. | 19.30 | Freiwilligenanlass | Kulturkommission |
Do. | 20. | 11.30 | Seniorenmittagstisch im Gasthof Bären | |
Do. | 27. | 14.00 | GenerationPlus: Mit dem Velo ans Nordkap Kirchgemeindehaus Gontenschwil |
Ref. Kirchgemeinde Gontenschwil-Zetzwil |
Fr. | 28. | 20.00–22.00 | Nothilfe-Kurs, Schulhaus Gontenschwil | Samariterverein Gontenschwil-Zetzwil |
Sa. | 29. | 08.00–17.00 | Nothilfe-Kurs, Schulhaus Gontenschwil | Samariterverein Gontenschwil-Zetzwil |
April | ||||
Do. | 03. | 20.00–22.00 | Monatsübung, Schulhaus Gontenschwil | Samariterverein Gontenschwil-Zetzwil |
Di. | 08. | 13.15 | Wandergruppe, Treffpunkt Clubhaus | MR Zetzwil |
Mi. | 09. | 19.00 | Vereinsreise | Landfrauen Zetzwil |
Sa. | 12. | 1. Arbeitstag, Wuhrhütte | NVV Zetzwil | |
Do. | 17. | 11.30 | Seniorenmittagstisch im Gasthof Bären |
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