Gemeindenachrichten
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Gemeindewahlen 2025/Umfrage bei den heutigen Amtsinhaber/innen
Der Gemeinderat hat anfangs Jahr sämtliche Behörden- und Kommissionsmitglieder angeschrieben und dieselben gebeten, sich bezüglich einer weiteren Kandidatur für die nächste Amtsperiode 2026/2029 zu äussern. Die Antworten liegen vor und lauten wie folgt:
Gemeinderat
Heggli Daniel: stellt sich der Wiederwahl
Häfeli Franziska: stellt sich der Wiederwahl nicht
Neuenschwander Hans Jürg: stellt sich der Wiederwahl
Schaffner Claudia: stellt sich der Wiederwahl nicht
Bossard Christoph: stellt sich der Wiederwahl
Finanzkommission
Gysi Adrian: stellt sich der Wiederwahl nicht
Fellmann Sarah: stellt sich der Wiederwahl
Roth Sarah: stellt sich der Wiederwahl
Steuerkommission
Hirt Rolf: stellt sich der Wiederwahl nicht
Morgenegg Martin: stellt sich der Wiederwahl
Henzi Christoph: stellt sich der Wiederwahl
Steuerkommission-Ersatz
Burgherr Herbert: stellt sich der Wiederwahl
Wahlbüro/Stimmenzähler
Siegrist Heinz: stellt sich der Wiederwahl nicht
Wernli Tim: stellt sich der Wiederwahl
Wahlbüro/Stimmenzähler-Ersatz
Mosimann Sara: stellt sich der Wahl als Stimmenzählerin
Hirt Irene: stellt sich der Wiederwahl
Der Gemeinderat bittet die politischen Parteien und die Bevölkerung um Kenntnisnahme und um Mithilfe bei der Suche nach geeigneten Kandidaten.
Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren für den 1. Wahlgang
Am 28. September 2025 findet in Zetzwil der 1. Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Folgende Behördenmitglieder sind zu wählen:
- 5 Mitglieder des Gemeinderates
- Gemeindeammann
- Vizeammann
- 3 Mitglieder der Finanzkommission
- 3 Mitglieder der Steuerkommission
- 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
- 2 Mitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler)
- 2 Ersatzmitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler-Ersatz)
Sofern im 1. Wahlgang nicht alle Behörden und Kommissionen vollständig besetzt werden können, wird ein allenfalls erforderlicher 2. Wahlgang am 30. November 2025 durchgeführt.
Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises Zetzwil zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Zetzwil bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden.
Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Regelung für die Gemeinderatswahlen
Für Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann ist im 1. Wahlgang eine stille Wahl nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR).
Stimmen für den Gemeindeammann und den Vizeammann sind, unabhängig vom Ausgang der Wahl, gültig, wenn diese bei gleichzeitig stattfindender Wahl von Gemeindeammann, Vizeammann und Gemeinderat auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderates erhalten (§ 27a Abs. 2 GPR).
Regelung für die übrigen Wahlen (stille Wahlen)
Sind für Finanzkommission, Steuerkommission, Steuerkommission-Ersatz sowie für die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Wahlbüros weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
Wahlbüro Zetzwil
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