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Veröffentlicht 07. Juni 2024

Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung der Gemeinde Zetzwil vom 06. Juni 2024 wie folgt veröffentlicht.

Einwohnergemeinde

  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 9. November 2023
  2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2023
  3. Genehmigung der Rechnung 2023
  4. Genehmigung eines Kreditbegehrens von CHF 865 000 inkl. MWST für den Rückbau und den Ersatz der Ölheizung durch eine Erdsondenheizung im Gemeinde- und Schulhaus (inkl. Turnhalle)
  5. Rückweisung der Teilrevision des Beitragsreglements familienergänzende Kinderbetreuung und der Inkraftsetzung per 1. Januar 2025

Ortsbürgergemeinde

  1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 9. November 2023
  2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2023
  3. Genehmigung der Rechnung 2023

Referendum
Mit Ausnahme von Traktandum 5 «Teilrevision des Beitragsreglements familienergänzende Kinderbetreuung und der Inkraftsetzung per 1. Januar 2025» unterliegen sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 6. Juni 2024 dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Fünftel (Einwohnergemeinde) beziehungsweise einem Zehntel (Ortsbürgergemeinde) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung geltend gemacht werden.

Für allfällige Referendumsbegehren können bei der Gemeindekanzlei Unterschriftenlisten unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 15. Juli 2024

GEMEINDERAT  ZETZWIL

 


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