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Veröffentlicht 29. August 2024

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bäume, Hecken und Sträucher, die auf Gehwege und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger sowie den Unterhaltsdienst und gefährden den Strassenverkehr.

In das Lichtraumprofil ragende Bäume und Sträucher müssen regelmässig durch die Liegenschaftsbesitzer zurückgeschnitten werden. Verkehrssignale, Strassenschilder und Strassenbeleuchtungen dürfen nie verdeckt sein. Die Sichtzonen bei Ausfahrten in öffentliche Strassen sind stets freizuhalten. Es gelten folgende Abstände:

  • vom Strassenrand 60 cm
  • bei Fahrbahnen Mindesthöhe 4,50 m
  • bei Gehwegen / Trottoirs Mindesthöhe 2,50 m

Lichtraumprofil:
zurueckschneiden

Aus Sicherheitsgründen sind bei Ein- und Ausfahrten sowie im Bereich von Strassenkreuzungen die Bäume und Sträucher ebenfalls zurückzuschneiden. Die vorgeschriebenen Sichtzonen sind unbedingt einzuhalten.

Bäume, Hecken und Sträucher, welche bis 30. September 2024 nicht zurückgeschnitten sind, werden auf Kosten der Grundeigentümer zurückgeschnitten.


Häckseldienst
4. Oktober 2024 (Anmeldefrist bis 2. Oktober 2024)

 


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