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Veröffentlicht 30. Januar 2015

Abnehmende Zahlungsmoral

  • Bild: Hebi B. auf Pixabay
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In der Schweiz gibt es 2 verschiedene Systeme der Abrechnungen von Gesundheitsleistungen. Bei dem sog. Tiers Garant garantiert die Krankenkasse die Deckung, die Versicherten zahlen die Rechnungen aber selber und senden diese anschliessend oder schon vorher an die Kasse. Nach Abzug der Kostenbeteiligung erhalten die Versicherten eine Rückerstattung.

Beim Tiers Payant bezahlt primär die Krankenkasse und stellt den Versicherten die Kostenbeteiligung danach in Rechnung.

Im Kanton Aargau gilt der Tiers Garant. Der Patient bekommt die Rechnung, bezahlt sie und bekommt das Geld von seiner Kasse zurück. Der Sinn darin liegt auch in einer Kontrolle der erbrachten Leistungen durch den Patienten, also eigentlich in einem Plus an Transparenz.

So weit, so gut. Leider kommt es immer häufiger vor, dass Patienten zwar ihre Rechnung bei der Kasse einreichen, aber die Rechnung bei den Leistungserbringern nicht bezahlen. Das wäre ungefähr so, als ginge man in den Supermarkt, nähme alle Waren umsonst mit und bekäme zusätzlich noch den Wert aller Waren in Geld gutgeschrieben. Sozusagen ein doppelter Diebstahl.

Von dieser Praxis, die leider immer mehr zunimmt, sind vor allem ambulante Leistungserbringer wie Ärzte oder Physiotherapeuten betroffen.

Den Aufwand, den es bedeutet, immer wieder Mahnungen oder schliesslich auch Betreibungen zu generieren, wäre besser in die Versorgung von Patienten investiert. Zudem ist es auch unsozial gegenüber der Gesellschaft, da die Ausfälle an anderer Stelle ja wieder ersetzt werden müssen, und davon dann wiederum alle Versicherten betroffen sind.

Letztendlich ändern viele Leistungserbringer ihr Abrechnungssystem. Sie rechnen in Zukunft direkt mit den Krankenkassen ab. Das ist eigentlich schade, denn ein transparentes System wird durch den Missbrauch von ca. 10% der Beteiligten in ein intransparentes überführt.

 

Dr. Michael Kettenring


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