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Veröffentlicht 02. November 2022

Das Hausarztmodell der Krankenversicherung

  • Bild: Parentingupstream auf Pixabay
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Man kann sich unterschiedlich bei der Krankenkasse versichern. Seit einigen Jahren gibt es hier das sogenannte Hausarztmodell. Dies besagt, dass man sich bei allen nicht notfallmässigen Erkrankungen primär an den Hausarzt zu wenden hat, der den Patienten / die Patientin dann ggf. abklärt und falls notwendig weiter zu einem Spezialisten überweist.

Dieses Modell macht durchaus Sinn, da hierdurch unnötige Spezialistenkonsultationen und doppelte Untersuchungen und Informationsverluste vermieden werden können, da der Hausarzt in diesem Modell den Überblick über alle notwendigen Behandlungen behalten soll und auch entscheidet, welche Untersuchungen allenfalls notwendig und welche nicht notwendig sind.

Im Modell der freien Arztwahl kann der Patient selbst entscheiden, an welchen Arzt er sich wendet. Bei Schulterschmerzen z. B. an einen Orthopäden, bei Herzproblemen an einen Kardiologen usw. Der Patient / die Patientin benötigt also nicht die Überweisung an den Spezialisten vonseiten eines Hausarztes.

Die Krankenkassen bewerben v. a. das Hausarztsystem, was auch aus den oben genannten Gründen durchaus Sinn macht. Es ist allgemein günstiger als das Modell der freien Arztwahl. Jeder Patient / jede Patientin sollte jedoch wissen, welche Versicherung er/sie abgeschlossen hat.

Wir haben sehr häufig Anrufe in der Praxis mit der Bitte um Terminvergabe ohne die Zuweisung eines Hausarztes. Bei näherem Nachfragen haben diese Patienten jedoch häufig ein Hausarztmodell und sind überrascht, dass sie sich zuerst an den Hausarzt wenden müssen.

Wir schreiben gerne jeden Patienten in unsere Sprechstunden ein. Wir nehmen jederzeit noch neue Patienten auf, eventuell können dadurch die Wartezeiten auch etwas länger sein. Wir und unsere MPA bemühen uns sehr, jedem Patienten natürlich auch abhängig von der Dringlichkeit einen adäquaten Termin anzubieten. Letztendlich sind es aber die Patienten, die über ihr Versicherungsmodell informiert sein müssen.

Des Weiteren ist zu erwähnen, dass es sich bei der Krankenversicherung um eine Solidarversicherung handelt. Das heisst, die Gesunden zahlen für die Kranken. Ist man dann selbst irgendwann krank, weiss man das zu schätzen. Man spart nichts für sich selbst an. Von daher hat man auch keinen Anspruch auf eine Supramaximaldiagnostik, welche medizinisch nicht begründet ist, nur weil man bisher vielleicht noch nicht das System belastet hat. Das treibt die Kosten weiter in die Höhe und es sollte doch unser aller Bestreben sein, diese zu begrenzen.

Dr. med. Michael Kettenring

 


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