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Veröffentlicht 05. April 2023

Meerschweinchen-Leasing

  • Bild: Michael Mosimann auf Pixabay
  • Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen

Letzthin wurde ich beim Einkaufen angesprochen: «Euch wollte ich letzte Woche anrufen wegen unseres Meerschweinchens, aber dann ist es über Nacht gestorben». Das Tier war schon alt und den Meerschweinchen merkt man es nicht so schnell an, wenn es ihnen schlecht geht.

Weil auch die Dia­gnosemöglichkeiten beschränkt, sowie Prognose und Ausgang häufig ungünstig sind, gehören sie auch nicht gerade zu unseren Lieblingspatienten. Nichtsdestotrotz versuchen wir natürlich immer unser Bestes und können auch mal an unsere Kolleginnen und Kollegen Heimtier- und Nagerspezialisten in den Tierkliniken weiterverweisen. Wie viel Aufwand für ein Meerschweinchen gerechtfertigt ist, kann und darf jeder Tierhalter ganz alleine für sich entscheiden. Nun aber zu dem Fall: Von den drei Meerschweinchen ist nun nur noch eines da, und dieses ist auch schon älter. Gemäss Tierschutzgesetz darf man die Nager aber nicht alleine halten, denn sie schätzen die Gemeinschaft und den sozialen Austausch untereinander. Und trotzdem kommen nicht alle gut miteinander aus: Das sehen wir manchmal an den tiefen Bissverletzungen, die sie einander zufügen. Wenn nun das verbleibende einzelne Meerschweinchen schon alt ist und man sich auch täglich mit dem Tier beschäftigt, denke ich, dass man auch mal eine Ausnahme machen und das Tier alleine halten darf, solange es keine Verhaltensauffälligkeit zeigt. Ein junges Neues dazu nehmen? Dann hat man später wieder eines alleine und die Geschichte endet nie?

Findige Tierliebhaberinnen haben aber eine Lösung gefunden: Sie leihen Meerschweinchen zu einem Pauschalpreis aus ihrer Zucht aus, solange es dann nötig ist. Das Tier wird dann wieder zurückgenommen, wenn das ältere dann gestorben ist oder auch wenn die Chemie untereinander nicht stimmt. Falls es sich die «Leiher» anders überlegen und ihren Meerschweinchen-Bestand wieder erweitern wollen, darf es auch lebenslang beim «Leiher» bleiben. Wenn es aber, nachdem das alte Meerschweinchen nicht mehr ist, dann zur Züchterin zurückkommt, wird es für den Rest des Lebens dortbleiben dürfen, oder es bekommt ein definitives, lebenslanges neues Zuhause. Jedes Tier wird also nur einmal vermietet. Für weitere Informationen googeln Sie einfach «Leih-Meerschweinchen – kleintiere schweiz».

Dr. med. vet. Patrick Curschellas
Kleintierpraxis Dr. S. Küng AG, 6215 Beromünster
www.kleintierpraxiskueng.ch

 


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