Reisen mit Tieren
- Bild: zvg
Die ganze Familie freute sich! In den Händen hielt sie den neuen Heimtierpass ihres kleinen Hundes. In offiziellem Rot mit Schweizerkreuz, optisch sehr amtlich mit Passnummer und allen nötigen Angaben wie der Chip-Nummer und der eben eingetragenen – für die Ein-/Ausreise benötigten – Tollwut Impfung. Nur das Foto fehlte noch. Die Familie war sichtlich stolz, dass nun ihr kleiner Hund als Erster der Familie den roten Pass erhalten und quasi von einer erleichterten Einbürgerung profitiert hatte.
Wer mit Hund oder Katze ins Ausland verreisen will, muss sich zuvor gut über die betreffenden Vorschriften informieren. So muss das Tier mindestens 3 Wochen vor Grenzübertritt gegen Tollwut geimpft worden sein (diese Impfung ist dann 3 Jahre gültig), mit einem Microchip gekennzeichnet und in der Datenbank ANIS registriert sein, sowie über den erwähnten Heimtierpass verfügen. Die Blutuntersuchung (Tollwut-Titerbestimmung) und Wartefristen für die Einreise nach Skandinavien oder Grossbritannien werden seit Anfang 2012 nicht mehr benötigt, was Reisen mit Tieren in diese Länder nun doch sehr erleichtert. Für Reisen in Länder mit urbaner Tollwut (eine Liste dieser Länder finden Sie unter untenstehenden Links) bzw. die Wiedereinreise in die Schweiz werden aber weiterhin die Tollwut-Titerbestimmungen benötigt.
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Übrigens haben Hundebesitzer auch schon aus Versehen am Zoll statt des eigenen, den Pass des Hundes vorgewiesen. Ich weiss jedoch nicht, ob dieser Fauxpas den Zollbeamten überhaupt aufgefallen ist.
Dr. med. vet. Patrick Curschellas, Kleintierpraxis Dr. S. Küng AG, Beromünster
www.kleintierpraxiskueng.ch
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