Skip to main content
Veröffentlicht 17. August 2012

Bodenmarkierungen im Strassenverkehr

Fussgängerstreifen und Halteverbotslinie

Im Zusammenhang mit dem Schulbeginn verlangen bestimmte Bodenmarkierungen im Strassenverkehr immer wieder nach besonderer Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer. Bei den Kontrollen der Polizei vor Schulanlagen und Kindergärten wird besonders darauf geachtet, dass weder der Fussgängerstreifen noch die Halteverbotslinie für das Parkieren oder das Ein- und Aussteigenlassen von Personen missbraucht werden. Es wird immer wieder festgestellt, dass viele FahrzeuglenkerInnen die Bedeutung dieser gelben Markierungen nicht mehr kennen und auch nicht mehr wissen, dass das Halten oder Parkieren darauf verboten ist.

Die Halteverbotslinie ist vor Fussgängerstreifen angebracht. Sie ist mindestens 10 m lang und im Abstand von ca. 50 – 100 cm vom rechten Fahrbahnrand angebracht. Sie soll bewirken, dass die Sicht zum Fussgängerstreifen und dessen Warteraum gewährleistet ist. Fussgänger, welche die Strasse auf dem Streifen queren wollen, müssen von den Fahrzeuglenkern frühzeitig erkannt werden können.

Dazu einige Beispiele aus der Ordnungsbussenliste zu Verkehrsregeln im ruhenden Verkehr:

214.1 | Parkieren auf einem Fussgängerstreifen bis 60 Min. 120.–
214.2 | Halten auf einem Fussgängerstreifen 80.–
234.1 | Parkieren auf der Halteverbotslinie vor einem Fussgängerstreifen bis 60 Min. 120.–
234.2 | Halten auf der Halteverbotslinie vor einem Fussgängerstreifen 80.–

Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Vor allem auch das Halten oder Parkieren auf dem Trottoir ist nicht gestattet und wird mit ähnlichen Bussenbeträgen geahndet. Informieren Sie sich im Internet via «Ordnungsbussenliste» oder fragen Sie Ihre Regionalpolizei.

Um Unfälle zu vermeiden bitten wir Sie besonders vor Schulanlagen und Kindergärten aufmerksam und bremsbereit zu sein. Halten oder Parkieren Sie Ihre Fahrzeuge immer an sicheren und legalen Orten. Falls sie Kinder in die Schule fahren müssen, informieren Sie sich vorher wo Sie Ihr Fahrzeug an einem geeigneten Ort halten oder parkieren können. So können Sie nicht nur die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer erhöhen sondern auch unliebsame Kontakte mit der Polizei vermeiden.

 

Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Seetal


Beitrag teilen: