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Veröffentlicht 20. Juli 2012

Jugendsachbearbeiter/Jugendstrafrecht

  • Bild: Z. M. auf Pixabay
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Die Regionalpolizeien im Kanton Aargau verfügen seit 2010 über mindestens einen zum Jugendsachbearbeiter ausgebildeten Polizisten. Wir sind Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche sowie für Eltern, Lehrer, Institutionen und andere Amtsstellen.

Bei Konflikten unter Jugendlichen vermitteln oder schlichten wir. Wir fördern das gegenseitige Verständnis für Anliegen und Bedürfnisse und streben ein konfliktfreies Zusammenleben aller Altersstufen an. Weiter möchten wir ein Vertrauensverhältnis zwischen den Jugendlichen und der Polizei durch faires und konsequentes Auftreten aufbauen. Wir sind meistens in zivil unterwegs um einfacher an die Jugendlichen heranzutreten. Bei diesen Patrouillen, werden Hot Spots aufgesucht, wo sich die Jugendlichen aufhalten. Darüber hinaus geht es in erster Linie darum, die jungen Erwachsenen zu sensibilisieren und präventiv auf sie einzuwirken, sowie Intensivtäter frühzeitig zu erkennen.

Jugendstrafrecht
Seit der Einführung der neuen Strafprozess- und Jugendstrafprozessordnung gilt in der ganzen Schweiz eine Strafmündigkeit ab dem 10. Altersjahr bis zum 18. Altersjahr. Wer sich in diesem Alter strafbar macht, wird an die Jugendanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

«Schläger von Hedingen»
Der Fall hat landesweit für Schlagzeilen gesorgt: 2007 schlug ein 16-jähriger Junge, im zürcherischen Hedingen einen Mann tot. Der Mann stürzte so unglücklich mit dem Kopf auf die Strasse, dass er tags darauf im Spital starb. Der Jugendliche liess den schwer Verletzten einfach liegen. Im Oktober 2007 war der Jugendliche erneut in eine Schlägerei verwickelt. In einem Zürcher Club prügelten er und zwei Mittäter mit Faustschlägen und Fusstritten erbarmungslos auf eine andere Gruppe ein. Zwei Personen blieben mit lebensgefährlichen Kopf- und Halsverletzungen liegen.

Folgen für den Schläger
Festnahme, Untersuchungshaft und Einleitung einer Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung, schwerer Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung.

Strafrechtliche Folgen
Wegen fahrlässiger Tötung, schwerer Körperverletzung und unterlassener Nothilfe hat das Jugendgericht des Bezirks Affoltern (ZH) den heute 18-jährigen Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Der Haupttäter und einer der Mittäter bleiben auf Geheiss des Gerichts in der Erziehungseinrichtung, in der sie schon sind. Der Bruder des Haupttäters wurde unter persönliche Begleitung gestellt. Alle drei müssen eine ambulante therapeutische Behandlung absolvieren.

Finanzielle Folgen
Die Taten haben zudem einschneidende finanzielle Konsequenzen für die drei jungen Männer. Sie müssen drei Opfern solidarisch Genugtuungszahlungen, Schadenersatz und Prozessentschädigungen von total 25'000 Franken zahlen. Der Haupttäter hat darüber hinaus Genugtuungszahlungen, Schadenersatz und Prozessentschädigungen von total 105'000 Franken an die Eltern, die Lebensgefährtin und die Schwester des Hedinger Opfers zu entrichten.

Fazit
Der Haupttäter muss einen Betrag von rund 113‘300.– Schadenersatz, Genugtuung, Prozessentschädigung usw. entrichten. Dies bei einem Lehrlingslohn von ca. 600 bis 1200.–.

Quelle: http://www.tagesschau.sf.tv

«Überlege bevor du handelst!»

 

Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Seetal


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