Fahrradtest im Einsatzgebiet der Regionalpolizei Aargausüd und Lenzburg
- Bild: Kerstin Riemer auf Pixabay
- Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen
Wie jedes Jahr führen die Regionalpolizeien mit den Schülern der 4. oder 5. Klassen den Fahrradtest durch.
Die Schüler bewegen sich bei der Fahrradprüfung auf Hauptstrassen wie auch auf Nebenstrassen. Ebenfalls werden, dort wo vorhanden, die Kreisverkehrsflächen befahren.
Einige Schüler fuhren anlässlich der Fahrschulen mit ihrem Fahrrad zum ersten Mal durch einen Kreisel und waren erstaunt, wie problemlos diese Erfahrung war, obwohl sich einige eilige Automobilisten nicht darum kümmerten, den bereits im Kreisel fahrenden Velos den Vortritt zu gewähren. Oft sind leider Eigeninteressen wichtiger als die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Es konnte beobachtet werden, dass viele Fahrzeuglenker viel zu schnell durch den Kreisel fahren. Dank der guten Aufmerksamkeit aller Schüler kam es während den ganzen Vorbereitungszeiten und am Testtag jedoch zu keinen heiklen Situationen.
Die Schüler haben gelernt, sich im Kreisel richtig zu verhalten. Die folgenden Ratschläge betreffend Kreiselfahren aus der Lernplattform «www.radfahrertest.ch» gelten für alle Verkehrsteilnehmenden:
- Ich mässige vor dem Einfahren die Geschwindigkeit.
- Ich beachte das Vortrittsrecht (Fahrzeuge, welche sich im Kreisel befinden, sind vortrittsberechtigt).
- Ich fahre rechts, wenn ich den Kreisel bereits bei der nächsten Ausfahrt verlassen möchte.
- Ich fahre gegen die Mitte der Kreisfahrbahn, wenn ich den Kreisel später als bei der nächsten Ausfahrt verlassen möchte.
- Ich halte Abstand zu den vor mir fahrenden Fahrzeugen und überhole im Kreisel nie.
- Ich gebe vor dem Verlassen des Kreisels rechtzeitig ein deutliches Armzeichen nach rechts.
- Ich achte beim Verlassen des Kreisels auf Fussgängerinnen und Fussgänger.
Der Fahrradtest soll die Schüler motivieren, sich im Strassenverkehr richtig zu verhalten. Trotz des heutigen Verkehrs sollen die Zweiradlenker nicht von den Strassen verbannt werden. Selbstverständlich sind Radwege und fahrradfreundliche Strassen anzustreben. Ungeübte Zweiradlenker bewegen sich oft aus zu grossem Respekt und nicht zuletzt auch durch Bequemlichkeit auf verbotenen Verkehrsflächen. Damit ist vor allem das verbotene Fahren auf dem Trottoir gemeint (Kinder bis 12 Jahre dürfen auf dem Trottoir fahren, wenn kein Radstreifen oder Radweg vorhanden ist). Bei diesem Verhalten kann oft beobachtet werden, dass sich die Zweiradlenker in falscher Sicherheit wiegen und es dabei öfter zu gefährlichen Situationen, vor allem bei Querungen, kommt.
Haben Sie Fragen?
Melden Sie sich bei Ihrer Regionalpolizei.
Anzeige
Dorfheftli-Abo
Sie wohnen ausserhalb des Dorfheftligebiets oder möchten das Dorfheftli verschenken?
Kein Problem mit dem Dorfheftli-Abo!