
«FiaZ» (Fahren in angetrunkenem Zustand)
- Bild: Kelsey Knight auf Unsplash
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Die Atem-Alkoholprobe (Alcotest): Bei Verkehrskontrollen sowie bei Unfällen kann die Polizei bei den Fahrzeuglenkern eine Atem-Alkoholprobe, einen sogenannten Alco-Test, anordnen. Diese kann ohne Verdachtsgründe erfolgen.
Die Atem-Alkoholprobe darf frühestens 20 Minuten nach dem angeblichen Trinkende durchgeführt werden. Es sind jeweils zwei Messungen erforderlich. Die Differenz der beiden Messungen darf nicht mehr als 0.10 Promille betragen. Wird dieser Wert nicht überschritten, ist das Ergebnis gültig und für das weitere Vorgehen der tiefere Wert massgebend. Ist die Differenz der beiden Proben grösser als 0.10 Promille, müssen nochmals zwei Messungen durchgeführt werden. Liegt der tiefere Wert der Probe unter 0.5 Promille und bestehen keine Anzeichen von Fahrunfähigkeit aus einem anderen Grund als Alkohol, so liegt grundsätzlich keine strafbare Handlung vor. Bei schweren Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz und bei Unfällen mit schwerer Körperverletzung oder Tötung kann es aber sein, dass es bei der Strafzumessung trotzdem zum Tragen kommt. Dies gilt auch für den Bereich der administrativen Massnahmen (Führerausweisentzug)
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Informieren Sie sich weiter über die strafrechtlichen Folgen bei «FiaZ» unter www.bfu.ch: Politik und Recht / Juristischer Ratgeber / Strassenverkehr / Alkohol, oder Fragen Sie bei Ihrer nächsten Polizeidienststelle nach.
Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Seetal
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