Zustand von Fahrzeugen
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Autos, Motorräder, Töffli: vorschriftsgemäss und betriebssicher
Jedes Fahrzeug, welches in den Verkehr gebracht wird, muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Zum einem müssen die Vorschriften und zum andern die Betriebssicherheit gewährleistet sein. In der Folge zeigen wir die häufigsten Missachtungen auf. Die Aufzählungen sind nicht abschliessend.
Vorschriftsgemäss:
- Beleuchtung (Einäuger)
- Scheiben (freie Sicht)
- Räder / Reifen
- Seitenspiegel
Betriebssicher:
- Bremsen
- Abänderungen / Tuning
Leider sind sich viele Lenker nicht bewusst, dass die Räder am Fahrzeug ein elementar wichtiges Teil sind. Zu wenig Beachtung wird der jeweiligen Tragfähigkeit, den passenden Felgen und leider auch dem Luftdruck geschenkt. Die Bauart aller vier Reifen muss vom gleichen Typ sein, radial oder diagonal. Nur so kann die Verbindung zum jeweiligen Boden, worauf man fährt optimal hergestellt werden.
Das Strassenverkehrsgesetz (Art. 29) schreibt vor, dass Fahrzeuge nur im betriebssicheren und vorschriftsgemässen Zustand in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Bei Nichtbeachtung sieht das Strassenverkehrsgesetz (Art. 93) eine hohe Strafe vor. Es wird bei vorsätzlicher Missachtung als Vergehen mit einer Strafandrohung bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
Wir alle möchten möglichst Unfälle verhindern und daher wird die Polizei bei Fahrzeugen gerade jetzt im Wechsel auf die Winterzeit bezüglich Reifen und Beleuchtung eine grosse Beachtung schenken.
Ihr Fachhändler des Vertrauens berät sie sicher und professionell und findet auch ihrem Budget angepasst eine perfekte Lösung für den bevorstehenden Winter.
Ihre Regionalpolizei
Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Seetal
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