Fussgängerstreifen und Fussgängerschutzinseln – Teil 2
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Ein oft gefordertes Zurückkommen auf die ursprüngliche Handzeichenregelung würde die Sicherheit kaum erhöhen. Die heutigen Vorschriften verbieten das Handzeichen ja nicht. Zudem dürfen Zufussgehende den Streifen nicht überraschend betreten. Die Absicht muss für die Lenkerinnen und Lenker erkennbar sein.
Somit sollte das Sprüchlein, welches bereits die Kindergärtler im Verkehrsunterricht lernen, eigentlich für alle Fussgänger die gleiche Gültigkeit haben:
«Warte, luege, lose, wenn’s guet isch, laufe, i de Mitti no einisch luege»
Gute Sicherheit bringt ein kurzes Warten, also stillstehen ganz am Strassenrand. Dies gibt die nötige Zeit zu schauen und zu hören und mit herannahenden Fahrzeuglenkern Blickkontakt aufzunehmen. Mit diesem einfachen Verhalten sind Fussgänger/-innen sicherer, falls sich Fahrzeuglenker nicht an ihre Pflichten halten. In der Mitte während des Gehens noch einmal auf beide Seiten schauen bringt dem Fussgänger die Sicherheit, auf weitere unvorhergesehene Situationen zu achten, um dann richtig reagieren zu können. Damit alle Lenkerinnen und Lenker von Fahrzeugen ihrer Pflicht vor Fussgängerstreifen nachkommen können, gilt für diese im Weiteren dringend folgendes:
Tempo anpassen, Abstand halten, keinerlei Ablenkungen durch telefonieren oder SMS schreiben sowie essen, trinken, rauchen usw. während der Fahrt. Also Zeit haben zum Blickkontakt aufnehmen. Wenn sich alle Verkehrsteilnehmenden an die obenstehenden einfachen Regeln halten würden, könnten folgenschwere Unfälle am Fussgängerstreifen vermieden werden.
Haben Sie Fragen oder Anregungen, melden Sie sich bei Ihrer Regionalpolizei.
Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Seetal
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