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Veröffentlicht 07. September 2016

Gemeinsame Patrouillen der Ranger und der Repol

Die Seeanstösser-Gemeinden und die Kantone Aargau und Luzern haben sich im «Verein Hallwilersee für Mensch und Natur» zusammengeschlossen, um den Rangerdienst zu koordinieren und die finanziellen Mittel sicherzustellen.

Die Aufgaben der Ranger am Hallwilersee beinhalten folgende Schwerpunkte:

  • Die Ranger sind Ansprechpartner vor Ort für alle Besucher am Hallwilersee.
  • Sie geben Auskunft über die Landschaft, die Tier- und Pflanzenvielfalt rund um den See.
  • Sie informieren über die geltenden Regeln und sorgen für deren Einhaltung. Sie vermitteln bei Konflikten zwischen den unterschiedlichen Nutzungsgruppen und Erholungsuchenden.
  • Unterstützt werden die Ranger von den Polizeikorps der Kantone Aargau und Luzern.

 

Die Hallwilersee-Ranger patrouillierten anfänglich immer ohne Begleitung der zuständigen Regionalpolizei und der Luzerner Polizei. Bei Übertretungen wie Missachten der Leinenpflicht für Hunde, Nichtbeachten der allgemeinen Fahrverbote, Littering, illegales Campieren usw. sind die Ranger nicht befugt, Bussen auszusprechen. Ihnen bleibt einzig die Möglichkeit zu verwarnen oder bei gröberen Verstössen die Polizei entsprechend zu informieren oder nötigenfalls sofort zu alarmieren.

Damit Regelverstösse anlässlich der Ranger-Patrouillen vor Ort geahndet werden können, werden seit 2013 gemeinsame Patrouillen mit der Polizei durchgeführt. Für den Hallwilersee werden Mitarbeiter aus den Regionalpolizeien Lenzburg/Seetal und aargauSüd eingeteilt. Die Polizisten sind befugt, in allen Seeufergemeinden im Kanton Aargau auf dem Uferweg entsprechende Bussen auszusprechen oder Personen bei gröberen Delikten an die Staatsanwaltschaft zu verzeigen. Im Luzerner Teil des Hallwilersees wird diese Arbeit von der Luzerner Polizei (zuständig Polizeiposten Hitzkirch) wahrgenommen.

Die Wirkung der gemeinsamen Patrouillen hat ihr Ziel nicht verfehlt. Es kann festgestellt werden, dass diese Vorgehensweise zwischenzeitlich gut akzeptiert und auch begrüsst wird. Angehaltene Personen, welche eine Übertretung begangen haben, sind jeweils, mehr oder weniger, schnell einsichtig.

Es ist wichtig, dieses wunderschöne Naturschutz- und Erholungsgebiet am Hallwilersee mit allen möglichen Mitteln zu schützen und zu bewahren. Alle gängigen Regeln rund um den Hallwilersee sind immer gut sichtbar signalisiert. Es lohnt sich, die Hinweis-, Verbots- und Gebotstafeln zu beachten und ernst zu nehmen. Zudem geben die Verwaltungen der Seeanstösser-Gemeinden immer gerne Auskunft über das richtige Verhalten rund um den Hallwilersee.

 

Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Lenzburg


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