Skip to main content
Veröffentlicht 08. August 2016

Zivilcourage – Misch dich ein!

  • Text: zvg
  • Bild: Nathan DeFiesta auf Unsplash
  • Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen

Zivilcourage heisst, sich für unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze einzusetzen. Jeder Bürgerin und jedem Bürger in unserem Land muss bewusst sein, welche Rechte und Werte dies sind und ob es sich lohnt, sich für diese einzusetzen. Zivilcourage kann nicht befohlen werden, schon gar nicht von der Polizei. Zivilcourage ist aber lernbar.

Das Wort Zivilcourage entstand im 19. Jahrhundert und setzt sich zusammen aus dem lateinischen civilis (= bürgerlich) und dem französischen courage (= Mut), das wiederum auf das lateinische cor (= Herz) zurückgeht; wir kennen im Deutschen ebenfalls die «Beherztheit». Zivilcourage bedeutet also wörtlich «Bürgermut»: mutiges Verhalten in einer eigentlich friedvollen, zivilen Lebenswelt, ganz im Gegensatz etwa zum Mut eines Soldaten im Krieg. Damit ist gemeint, dass es nicht immer schon grösstmögliche Gefahrensituationen braucht, um Mut zu beweisen – was die meisten Menschen ja auch dann nur notgedrungen tun, wenn überhaupt.

Der couragierte Bürger begibt sich durch sein Verhalten gewissermassen absichtlich, um nicht zu sagen mutwillig, in eine Gefahr, aber er hilft auf diese Weise, die friedliche Ordnung seiner Umwelt zu bewahren. Er geht aufmerksam durchs Leben und mischt sich ein, sobald er merkt, dass jemand ungerecht behandelt wird, auch wenn das mit einem Risiko für ihn selbst verbunden ist. Wenn zwei sich streiten, schaut er nicht weg.

Der nichtcouragierte Bürger hingegen, der sich bei Problemen einfach abwendet, nicht Stellung bezieht, nicht hilft und nicht eingreift, der entgeht zwar vielleicht einer momentanen Gefahr für sich selbst, aber er unterstützt damit indirekt die Kräfte, die schliesslich auch seinen bürgerlichen Frieden bedrohen.

«Wer schweigt, stimmt zu.» Cicero, 106–43 v. Chr.

Dabei ist diejenige Gefahr, in die Zivilcourage stösst, grundsätzlich nicht eine lebensbedrohliche, sondern eine kalkulierbare, oft nicht mal eine besonders grosse. Auf welche Weise man jeweils konkret eingreift, muss allerdings gut überlegt und verhältnismässig sein. Wenn Sie z. B. beobachten, wie eine alte Dame im Bus von einer Gruppe jugendlicher Schläger angepöbelt wird, dann ist es sicher keine gute Idee, dass Sie, mit Ihrer Handtasche wedelnd, dazwischen gehen – zumal wenn Sie selbst die 80 bereits überschritten haben. Doch natürlich sollten Sie sofort die Polizei rufen und ihre Mitmenschen in der Nähe auf die Situation aufmerksam machen.


Sechs Regeln für den Ernstfall:

  1. Gefahrlos handeln: Niemand möchte, dass Sie ein zweites Opfer werden, wenn Sie dem ersten Opfer helfen wollen.
  2. Mithilfe fordern: Sprechen Sie sofort andere Zuschauer an.
  3. Genau hinsehen: Worum geht’s? Wer hat was gesagt, wer hat zuerst zugeschlagen?
  4. Hilfe holen: Rufen Sie bitte sofort die Polizei: Tel. 117!
  5. Opfer versorgen: Warten Sie in der Nähe, um dem Opfer zu helfen, sobald der Täter verschwunden ist.
  6. Zeugenaussage machen: Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.

 
Es kann nicht falsch sein, sich für Fairness und Gerechtigkeit einzusetzen und Schwächeren zu helfen (www.skppsc.ch).

Bei Fragen zu diesem Thema geben wir ihnen gerne weitere Auskunft.

Ihre Regionalpolizei

 

Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Lenzburg


Beitrag teilen: