Veröffentlicht 02. Oktober 2024
Was ist Halloween?
Die Bezeichnung Halloween des am 31. Oktober gefeierten Festes stammt vom englischen «All Hallows’ Eve». Damit ist die Nacht vor dem christlichen Allerheiligen gemeint. Das Fest des Grauens hat seinen Ursprung in Irland.
Was ist an diesem Tag erlaubt?
Viele Kinder und Jugendliche verkleiden sich an diesem Tag und ziehen Scherze treibend durch die Strassen. Die Regionalpolizeien Aargausüd und Lenzburg empfehlen den Kindern und Jugendlichen, das Fest friedlich zu feiern und es mit den Scherzen nicht zu weit zu treiben.
Das Wichtigste in Kürze
Erlaubt ist,
– sich zu verkleiden,
– Halloweensprüche aufzusagen,
– nach «Süssem oder Saurem» zu fragen,
– sich friedlich auf dem öffentlichen Grund zu verhalten.
Verboten ist,
– gegenüber Menschen oder Tieren gewalttätig zu sein,
– fremdes Eigentum zu beschädigen oder zu beschmutzen (z. B. Eierwerfen),
– fremde Grundstücke zu betreten,
– Knallpetarden (Böller) oder Ähnliches zu zünden,
– Streiche an fremden Türklingeln durchzuführen,
– die Nachtruhe nach 22.00 Uhr zu missachten.
Ihre Regionalpolizei