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Veröffentlicht 06. November 2024

Weihnachtsgeschenk mit Tücken

  • Text: Eing.
  • Bild: Pavel Kapysh auf Pixabay
  • Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen

Schon bald steht Weihnachten vor der Tür und ihr Kind wünscht sich vielleicht sehnlichst einen Elektro-Scooter. Solche sogenannten Trendfahrzeuge sind mittlerweile fast überall erhältlich, ob in Verkaufsgeschäften oder im Onlinehandel. Wir möchten Ihnen nun einige Punkte nennen, welche Sie vor dem Kauf wissen müssen.

Gibt es eine Altersbeschränkung zum Führen eines E-Scooters?
E-Scooter mit einer maximalen Motorenleistung von 500 Watt und einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h dürfen ab 14 Jahren gefahren werden, sofern die Lenker über einen Ausweis der Kategorie G oder M verfügen. Ab einem Alter von 16 Jahren ist kein Ausweis nötig.

Auf welchen Verkehrsflächen darf mit einem E-Scooter gefahren werden?
E-Scooter gehören zur Kategorie Leichtmotorfahrräder, welche mit einem Elektromotor betrieben werden. Für diese gelten die Verkehrsregeln der Fahrräder, das heisst, es müssen die öffentliche Strasse sowie die Fahrradwege dafür verwendet werden. Verkehrsflächen für Fussgänger, wie zum Beispiel das Trottoir, sind tabu.

Dürfen mehrere Personen auf ein und demselben E-Scooter fahren?
Das Fahrzeug muss vom Hersteller für die Beförderung von zwei zugelassen sein. Dies hat ja etwa auch Auswirkungen auf die Funktion der Bremsen.

Braucht es eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter?
Eine Haftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, aber sehr empfehlenswert. Verursachen Sie einen Unfall, sind die Schäden an Dritten in der Regel über Ihre Privathaftpflichtversicherung gedeckt.

Besteht eine Helmtragepflicht für E-Scooter?
Grundsätzlich nicht, ein Helm wird aber empfohlen. Hierbei geht es um die Sicherheit Ihrer Kinder, weshalb auch ein Augenmerk auf die Kleidung gesetzt werden muss. «Mach dich sichtbar» und «Sicherheit durch Sichtbarkeit» sind ja die Slogans der Beratungsstelle für Unfallverhütung.

Muss ich am Tag mit Licht fahren?
Ja, seit dem 1. Januar 2014 ist das Fahren mit Licht am Tag in der Schweiz Pflicht. Vorgeschrieben sind nach vorne weiss und nach hinten rot leuchtende Lichter. Zusätzlich müssen auch Reflektoren vorne und hinten angebracht sein. Auch hier, wie bei den Lichtern, vorne weiss und hinten rot.

Braucht es eine Glocke?
Ja, diese ist erforderlich. Hupen oder Ähnliches sind nicht erlaubt.

Sind diese Punkte nicht erfüllt, darf in der Schweiz auf öffentlichen Strassen nicht gefahren werden. Wird das Fahrzeug dennoch auf öffentlichen Flächen gefahren, muss mit einer Anzeige durch die Polizei gerechnet werden. Haben Sie Fragen zum Thema, so melden Sie sich bitte bei uns.

Ihre Regionalpolizei



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