
Jetzt geht’s los
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Endlich ist Sommer. Abends feiern, den Rasenmäher starten, ein längst überfälliger Umbau am Haus vornehmen oder auf den Sportplätzen austoben? Ja, wetterbedingt geht es jetzt in die schöne Outdoor-Jahreszeit. Jetzt sind solche Aktivitäten wieder möglich.
Doch kann ich mir alles und vor allem jederzeit erlauben? «Jetzt komme ich» – oder gibt es Grenzen? Wie ist das mit dem Lärm, der die Nachbarn stören könnte? Was sagt das Polizeireglement AargauSüd?*
Party-Lärm zu Hause oder im Garten: §16 Nachtruhestörung
Feiern macht Freude. Aber diese Freude soll bei Ihnen bleiben und nicht Ärger beim Nachbarn auslösen. Halten Sie Ihren Ghettoblaster im Zaun und ermahnen Sie ihre Gäste rechtzeitig zur Mässigung. Die Ruhezeit gilt von 22 bis 6 Uhr. Und ja, sollte es mal länger dauern, informieren Sie vorher Ihren Nachbarn und geben Sie ihm die Handy-Nummer. So kann er sich melden, wenn es ihm dann doch zu viel wird.
Sport- und öffentliche Plätze: §17 Öffentliche Spielplätze + Freizeitanlagen
Sportliche Aktivitäten unserer Jüngeren sind erwünscht. Besser als herumhängen. Aber beim Spiel kann es laut zu und her gehen. Einerseits braucht es Geduld seitens der Anwohner, andererseits gibt es auch Grenzen für die Spieler. Es gilt die Mittagsruhe von 12 bis 13 Uhr, sowie Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. Und wenn wir gerade dabei sind: Bitte KEIN Littering. Ermahnen Sie Ihre Sprösslinge zur Ordnung, auch auf öffentlichen Plätzen. Das gebieten die Manieren.
Lärmige Maschinen: §15 Lärmschutz
Seien dies Holzfräsen, Kettensägen, Rasenmäher oder Baustellen-Maschinen: Mittagsruhe gilt von 12 bis 13 Uhr, Nachtruhe von 20 bis 7 Uhr. Sonn- und Feiertage sind tabu.
Ruhestörung:
Sind Sie ein geplagter Nachbar und die Polizei soll es regeln? Na ja, wenn es nicht anders geht. Dazu sind wir da. Wenn auch mit Priorität 2. Vorrang haben die Polizeieinsätze nach Notrufen wie Einbruch, Schlägereien, häuslicher Gewalt, Unfälle und so weiter. Wenn es möglich und zumutbar ist, suchen Sie zuerst das Gespräch mit dem Nachbarn. So bleibt der Haus- und Nachbarschaftsfrieden gewahrt.
Eine schöne Sommerzeit wünscht Ihnen Ihre Regionalpolizei AargauSüd und Lenzburg.
* Für das Polizeireglement Lenzburg, §10: Gleiche Zeitraster, mit Ausnahmen: Am Samstag sind lärmige Maschinen bereits ab 18 Uhr abzuschalten. Spielplätze und Freizeitanlagen: gemäss Gemeindebestimmungen.
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