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Veröffentlicht 23. November 2012

Längsstreifen für Fussgänger

Fussgängerlängsstreifen werden auf der Fahrbahn durch gelbe, ununterbrochene Linien abgegrenzt und mit Schrägbalken gekennzeichnet. Diese Streifen werden in unserer Region oft auch als «Aargauer Trottoir» beschrieben. Dies ist jedoch nicht die offizielle Benennung. Beschreibung des Längsstreifen für Fussgänger gemäss Quelle: bfu-Dokumentation 2.023 «Schulweg»:

«Mit solchen Fussgängerlängsstreifen können fehlende Fussgängerverbindungen durch Markierung erstellt werden. Fussgängerlängsstreifen dienen als Not- oder Übergangslösungen, wo eine bauliche Trennung der Fussgängerbereiche von der Fahrbahn nicht möglich ist. Die Dimensionierung richtet sich nach den Fussgängerfrequenzen. Da der Fussgängerlängsstreifen keinen physischen Schutz bietet, werden zum besseren Schutz des Fussverkehrs in sinnvollen Abständen Pfosten angeordnet (Absicherung von heiklen Stellen wie z.B. in Kurven). Dort, wo das Kreuzen zweier Motorfahrzeuge nicht möglich ist, kann der Pfostenabstand vergrössert werden. Im Bereich der Pfosten muss eine minimale Durchgangsbreite von 1.20 m gewährleistet sein. Die negativen Aspekte der Pfosten bei der Schneeräumung müssen gegenüber dem Sicherheitsgewinn abgewogen werden.»

Die Längsstreifen für Fussgänger sind für den Fussverkehr bestimmt und müssen somit dem Trottoir entsprechend benützt werden. Die Längsstreifen dürfen im Gegensatz zu den Trottoirs von den Fahrzeugen befahren werden, wenn der Fussgängerverkehr dabei nicht behindert wird. Wenn der Fussgängerverkehr durch haltende oder parkierende Fahrzeuge auf dem Fussgängerlängsstreifen behindert wird, muss mit Ordnungsbussen bis Fr. 120.– gerechnet werden. Bei Behinderungen über 60 Minuten sogar mit einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft.

Wie anfänglich beschrieben sollten Fussgängerlängsstreifen nur als Not- oder Übergangslösung dienen. Anzustreben sind baulich abgetrennte Flächen wie Trottoirs, Fusswege oder Trampelpfade.

In Tempo-30-Zonen sollten Längsstreifen genauso wie Fussgängerstreifen entfernt werden. Sie können jedoch ausnahmsweise in unmittelbarer Nähe von Schulhäusern, Kindergärten oder Altersheimen belassen werden.

Haben Sie Fragen zu Trottoirs oder Längsstreifen für Fussgänger? Melden Sie sich bei Ihrer Regionalpolizei.

 

Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Seetal


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