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Veröffentlicht 16. Juni 2017

Lernfahrten: Das müssen Sie wissen

  • Bild: Markus Spiske auf Pexels
  • Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen

Irgendwann kommt der Tag: Ihre Tochter oder der Sohn möchten Autofahren lernen und Sie sollen sie oder ihn auf Übungsfahrten begleiten. Neben guten Nerven sind dabei noch andere Voraussetzungen und Bedingungen wichtig. Wir geben Ihnen eine Anleitung.

Allgemein:

  • Lernfahren sind grundsätzlich nur innerhalb der Schweiz erlaubt.
  • Bei jeder Lernfahrt muss ein «L» am Fahrzeug sichtbar befestigt sein.
  • Ausserhalb der Familie darf man nur eine Person pro Jahr auf Lernfahrten begleiten.
  • Die Handbremse muss beim Tragen des Sicherheitsgurtes wirksam durch die Begleitperson betätigt werden können.

 

Anforderungen an den Begleiter:

  • Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein.
  • Die Begleitperson muss seit wenigstens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzen und diesen nicht mehr auf Probe haben.
  • Die Begleitperson muss Fahrausweis und Fahrzeugpapiere mit sich führen.
  • Die Begleitperson darf nicht alkoholisiert sein.

 

Haftung und Versicherung:
Die Begleitpersonen müssen dafür besorgt sein, dass die Lernfahrt gefahrlos durchgeführt wird und die Verkehrsvorschriften eingehalten werden. Sie sind haftbar bei privaten Lernfahrten und können bestraft werden.
Für Begleiter von Lernfahrten reicht die normale Haftpflichtversicherung. Allerdings lohnt es sich kurz zu prüfen, ob man bei Versicherungsabschluss – um Prämien zu sparen – Lernfahrten nicht ausgeschlossen hat.

Bei Lernfahrten der Kategorien A1, A, B1 und F ist nicht zwingend eine Begleitperson mitzuführen. Mitfahrende müssen jedoch im Besitz des Führerausweises der entsprechenden Kategorie sein.

Lernfahrer dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prüfungsreif sind. Auf verkehrsreichen Strassen sind Anfahren in Steigungen, Wenden, Rückwärtsfahren und ähnliche Übungen untersagt.

Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Fahrt!

Ihre Regionalpolizei

 

Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Lenzburg


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