Verkehrsgrundregel und 3A-Training
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Im Strassenverkehrsgesetz (SVG) steht im Artikel 26 als Grundregel: Jedermann muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet. Besondere Vorsicht ist geboten gegenüber Kindern, Gebrechlichen und alten Leuten, ebenso wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich ein Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird.
Damit dieser Grundregel nachgelebt werden kann, ist das sogenannte 3A-Training von Nutzen.
Die drei A bedeuten:
- Wie ist das Alter?
- Wie ist die Aufmerksamkeit?
- Welches ist die Absicht?
Wenn sich Kinder im Bereich der Strasse aufhalten, ist besondere Vorsicht geboten. Besonders die kleinen Kinder sind meist mit sich selber beschäftigt und achten nicht auf den Verkehr. Kinder können plötzlich auf die Strasse rennen oder fahren.
Jugendliche und Erwachsene sind im Strassenverkehr meist aufmerksam. Trotzdem ist auch bei diesen Altersgruppen mit überraschenden Verhaltensweisen zu rechnen, vor allem bei Jugendlichen. Sie gehen oft grössere Risiken ein als Erwachsene.
Ältere Menschen sind in der Regel weniger beweglich als junge und haben oft Mühe, sich in schwierigen Situationen zurecht zu finden. Das Seh- und Hörvermögen ist bei vielen Betagten beeinträchtigt. Die Angst vor Stürzen macht sie zusätzlich unsicher.
Vor allem im Innerortsbereich können mit einer vorausschauenden, beobachtenden Fahrt die verschiedenen Strassenbenützer und ihre Absichten richtig eingeschätzt werden. So kann gewährleistet werden, dass niemand behindert oder gefährdet wird.
Ist der Blick auf das geliebte Smartphone gerichtet, kann der Grundregel nicht oder nur ungenügend Folge geleistet werden. Dabei sind nicht nur Fahrzeuglenker, sondern auch Fussgänger, welche oft Strassenquerungen ohne jeglichen Blick nach links oder rechts vornehmen, gemeint.
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Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Lenzburg
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