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Veröffentlicht 05. Mai 2014

Lichtsignale und Signale am Bahnübergang

Ein Lichtsignal im Strassenverkehr auf Rot geschaltet bedeutet «Halt»! Geschlossene oder sich schliessende Schranken, Halbschranken, rotes Blinklicht, rotes Licht sowie akustische Signale bedeuten «Halt»!

Es muss leider immer wieder festgestellt werden, dass Fahrzeuglenker eingeschaltetes Rotlicht nicht beachten. Besonders verheerend kann sich dieses Verhalten bei Bahnquerungen ohne Schranken in Kreiseln auswirken. Solche Fahrzeuglenker sind sich nicht bewusst, dass bei einer Kollision mit einer Zugskomposition oft schwere Unfälle mit tödlichen Folgen unvermeidbar sind. Warum Fahrzeuglenkende bei Rotlicht nicht anhalten, ist auf verschiedene schlechte Verhaltensweisen zurückzuführen. Zeitdruck, Ablenkung, Nichtbeachten oder ignorieren der Signale werden, wie so oft auch bei anderen Verkehrssituationen, die Hauptursachen sein. Deshalb bitten wir Sie, sich auch im Namen aller Zugführer, vor allem bei Bahnübergängen jeglicher Art, dringend an die Regeln zu halten und bei Rotlicht oder Wechselblinklicht anzuhalten.

Bei Kontrollen der Polizei betreffend Lichtsignalen ist mit einer Ordnungsbusse von Fr. 250.– zu rechnen. Bei krassen Verstössen, wie zum Beispiel das Missachten eines Rotlichtes bei sich bereits senkenden Schranken, muss mit einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft gerechnet werden.

Übrigens darf nach Rot erst wieder angefahren werden, wenn das Lichtsignal wieder auf Grün wechselt oder das Wechselblinklicht bei Bahnübergängen wieder ausschaltet. Denken sie an ihre Autofahrschule zurück und stellen Sie sich den Prüfungsexperten auf Ihrem Beifahrersitz vor. Niemandem käme es in den Sinn an einer Fahrprüfung noch bei Rot bereits anzufahren, wenn der Zug vorbei ist oder sich die Schranken bei Blinklicht wieder öffnen.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Wenden Sie sich an Ihre Polizei.

 

Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Seetal


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